Stadtverordneten-Versammlung Sondersitzung 16. MĂ€rz
Am 16. März, 16:30 Uhr soll jetzt noch eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung stattfinden, wie schon angekündigt wurde.
Die Sitzung ist jetzt insgesamt öffentlich, Zuhörer sind willkommen.
Achtung: Sitzung findet im Rathaussaal im 1. Stock statt.
Aus der jetzt verschickten Tagesordnung geht nicht hervor, warum die Sondersitzung notwendig und eilig ist und deswegen mit verkürzter Frist eingeladen wurde. Es erstaunt, wieso diese Themen nicht in Rahmen der regulären Sitzungen behandelt werden können.
Punkt 6 "Grundstücksangelegenheiten zur Umsetzung von Stadtumbauprojekten"
Während zu den Punkten 1-5 Erläuterungen beigefügt sind, heißt es zu Punkt 6 lediglich:
"Das Projekt wird anhand einer Präsentation mit entsprechenden Erläuterungen vorgestellt."
Um welche Stadtumbauprojekte soll es gehen? Bisher wurden Projekte zum Stadtumbau immer wieder fallengelassen, ständig wurden neue geplant, ohne dass ein Konzept dabei erkennbar war oder gar gemeinsam beraten und beschlossen wurde.
Punkt 7 "Beschluss über den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen nach §165 Abs. 4 BauGB für eine Teilfläche der Homberger Altstadt"
Statt zu schreiben, um welche Teilflächen und welche Untersuchungen es sich handelt, heißt es nur:
"Erläuterungen hierzu werden in der Sitzung gegeben."
Es soll nicht nur informiert, sondern auch ohne weitere Prüfung gleich beschlossen werden. Eine Beratung im Bauausschuss und im Haupt-und Finazausschuss ist bisher nicht vorgesehen.
Auf so vagen Angaben, die auf die Schnelle nicht überprüfbar sind, kann kein verantwortungsvoller Beschluss gefasst werden, da es immer auch finanzielle Auswirkungen für die Stadt hat.
Die über alle Maßen verschuldete Stadt Homberg kann sich leider keinerlei Aufgaben leisten, die über das hinausgehen, was zwingend notwendig ist. Nur die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben dürfen bei dieser Verschuldung noch erfüllt werden.
Dokumentation
Die Tagesordnungspunkt:
1. Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über den Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21/17-4
2. Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages über den Verkauf einer Gebäude- und Freifläche im "Kulibach" (ehem. Klärwärterwohnhaus)
3. Aufstellung einer Änderung Nr. 130 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Waßmuthshausen zur Ausweisung einer gemischten Baufläche;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und endgültige Beschlussfassung
4. Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 6 für den Stadtteil Waßmuthshausen zur Ausweisung eines Mischgebietes;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss
5. Bewilligung von Haushaltsmitteln im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2011 für die Umsetzung des Sonderprogramms "Winterschäden"
6. Städtebauförderprogramm Stadtumbau in Hessen;
hier: Grundstücksangelegenheiten zur Umsetzung von Stadtumbauprojekten
7. Beschluss über den Beginn von vorbereitenden Untersuchungen nach §165 Abs. 4 BauGB für eine Teilfläche der Homberger Altstadt
siehe auch:
Sondersitzung des Stadtparlaments
Stadtverordneten-Versammlung; "Aus gegebenen Anlass"
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