Die Inszenierung – Anwälte nennen es vorbildlich
Zu Donnerstag, 23. August 2012, 17:00 Uhr waren die Vertreter der Inititiative für das Bürgerbegehren und die Fraktionsvorsitzendn zu der Magistratssitzung eingeladen worden. Aus Wiesbaden war Direktor Stephan Gieseler vom Hessischen Städtetag und aus Kassel der Rechtsanwalt Jörg Blum als Haupakteure eingeladen.
Rechtsanwalt Blum verspätetet sich, die Vorstellung begann deshalb erst um 17:16 Uhr.
Ergebnis der Stimmauszählung
Hauptamtsleiter Joachim Bottenhorn verkündete das Ergebnis: Es seien ungefähr 2100 Unterschriften eingereicht worden, davon seien 1900 gültig gewesen. In dem Vermerk des im Urlaub befindlichen Ordnungsamtleiters Helmut Wagner steht es seine 1986 gültige Unterschriften gezählt worden von 2107 eingereichten. Die Darstellung von Bottenhorn zeigt wie lax man mit den Zahlen umgeht.
Die "Gutachter"
Die beiden Juristen referierten nacheinander ihre Schriftsätze. Sie begannen jeweil mit der Feststellung ihres Endergebnisses: Das Bürgerbegehren müsse wegen formaler Mängel als ungültig abgewiesen werden. In den langen Ausführungen sind es zwei "Mängel":
1. Bei den Vertrauenspersonen seien die Stellvertreter nicht zweifelsfrei zuzuordnen, das "begründet ebenfalls die Fehlerhaftigkeit und damit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens." (Blum)
2. Der Kostendeckungsvorschlag sei fehlerhaft. Würde das Kasernengelände nicht gekauft, entständen Mindereinnahmen. Diese Einnahmeverlust wären für die Stadt Kosten. Diese seien nicht aufgeführt, so die Argumentation in Kürze.
Das Bürgerbegehren sei aus diesen Gründen unzulässig, es gibt keinen Ermessensspielraum. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung müssen deshalb das Bürgerbegehren ablehnen. Erst danach hat die Initiative für das Bürgerbegehren den Rechtsweg zu beschreiten.
Sollte die Stadtverordnetenversammlung das Bürgerbegehren anerkennen, dann müsse der Bürgermeister wegen Gesetzesverstoß´dagegen einschreiten.
Fraktionsvorsitzender Gerlach (SPD)
Er vergewissert sich noch einmal, selbst wenn wir zustimmen dürften wir das also nicht. Danach macht er sich Sorgen, wie man in der Öffentlichkeit argumentieren solle, man würde doch den Unwillen der Bürger auf sich ziehen. Dafür hat der Städtetags-Direktor einen Rat: Sie sind nur dem Gewissen und dem Gemeinwohl verantwortlich, Homberg hat doch mehr als 2000 Wahlberechtigte. Die Partei müsse Selbstbewusstsein zeigen. "Sie sind die Meinung der Bevölkerung." gibt er zu bedenken. Nicht in der Stadtverordnetenversammlung politisch diskutieren, nur auf die formalen Mängel verweisen.
Bevor Gerlach zur Fraktionsitzung aufbricht vergewissert er sich noch einmal. Er wird der Fraktion raten nach dem Urteil der Rechsanwälte zu entscheiden, keine politische Diskussion um nicht in die öffentliche Kritik zu geraten.
Fraktionsvorsitzender Kroeschell (CDU)
Bürger informieren sich oberflächlich, sie reagieren emotional. Die Presse versucht Demokratie lächerlich zu machen. Wir halten das aus. Es wird interessant herauszufinden, welche Informationen die Bürger noch brauchen. Wir können in aller Gelassenheit…
Und die anderen…
Stadtrat Heinz Engelhard (FDP) sah nur, wie Gerlach versuchte sich zu entschuldigen und herauszuziehen, statt zu seinem Beschluss zu stehen. Ihm würde es stinken. Gerlach fiel der erregten Rede mehrfach ins Wort. Stadtrat Karl Weiß (FWG) gab zu bedenken, dass sich Homberg wieder lächerlich mache. "Wir müssen es als Politiker auslöffeln." Es sei eine politische Lachnummer, die Wahlbeteiligung werde weiter sinken. Auch der Versuch des Fraktionsvorsitzendne Achim Jäger (FWG) noch einmal in aller Ruhe sachlich mit Zahlen untermauert zu diskutieren, fruchtete nicht.
Nach Abschluss des Punktes rief Bürgermeister Wagner den Punkt "Einräumung des rechtlichenGehörs für die Initiatoren des Bürgerbegehrens" auf.
Ich antworte für die Initiative: "Wir haben die beiden Rechtsmeinungen gehört, wir werden sie prüfen und darüber beraten. Danach werden wir über die nächsten Rechtsschritte entscheiden."
Die Anwälte lobten das Vorgehen des Bürgermeisters als vorbildlich, die Ergebnisse in einer Sitzung vorzutragen und zu erörtern. In anderen Städten würde das nur schriftlich mitgeteilt.
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