TTIP: Auswirkung auf die Kommunen
In den Medien ist in der letzten Zeit viel von TTIP, dem Transatlantisches Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU sowie von anderen Freihandelsabkommen zu lesen.
Gegen dieses Abkommen gibt es in der Gesellschaft starken Widerstand, auch im Schwalm-Eder-Kreis wird am Samtagvormittag, 11.10.2014 in Fritzlar zum Widerstand aufgerufen und Unterschriften gesammelt.
Bei dem Freihandelsabkommen geht es nicht nur um internationalen Handel, wie man vermuten könnte, es geht auch auf kommunler Ebene um den Abbau von historisch erworbenen Bürgerrechten, die zugunsten von internation tätigen Konzernen erheblich eingeschränkt werden sollen.
Auch die kommunalen Spitzenverbände haben zu diesen Freihandelsvorhaben Stellung genommen.
Der deutschen Städtetag hat am 12. Februar 2014 in München ebenfalls seine Sorgen in einer Stellungnahme formuliert.
Detaillierter geht Pan Pawlakudis (SPD) auf die Folgen für die Kommunen ein. Sein Beitrag: Kommunale Auswirkungen von TTIP
Aus seinem Papier eine Auflistung der Folgen:
"Der aus TTIP abzuleitende nachfolgende Katalog von insgesamt 16 Punkten verdeutlicht die Berührungspunkte und damit die konkreten Gefahren und Risiken von TTIP für die kommunale Selbstverwaltungs-Ebene:
1) Umweltauflagen, Arbeitnehmerrechte oder Verbraucherschutz sind auch Anliegen und teilweise Zuständigkeitsbereich der kommunalen Selbstverwaltungsebene.
2) Bei öffentlichen Ausschreibungen und Auftragsvergaben sind die üblichen Auflagen (für tarifgerechte Bezahlung, Einhaltung von Umwelt- und Qualitätsstandards) gefährdet sowie die kommunale Vergabe oder Durchführung selber.
3) In die lokale und regionale Energie- und Klimapolitik wird eingegriffen (Stadtwerke, Anschluss- und Benutzungszwang für umweltfreundliche Energieträger etc.).
4) Die Wasserversorgung und -entsorgung und der Gewässerschutz in öff. kommunaler Hand ist gefährdet.
5) Die Projekte zum "fairen Handel" (Fair-Trade-Stadt) mit Bevorzugung regionaler Produzente, Händler und Unternehmen sind gefährdet und damit auch Kompetenzen der örtl. Wirtschaftsförderung.
6) Die Subventionierung örtlicher Bildungs- und Kultureinrichtungen (VHS, Theater, Museen, freie Schulen etc.) ist in Gefahr, ebenso Regional- und Lokalfunk.
7) Die Subventionierung des ÖPNV könnte gefährdet sein und die öff. Verkehrsinfrastruktur (Straßenbau etc.) könnte in Richtung privater Straßenbau oder PPP-Projekte gedrängt werden.
8) Die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge ist durch Privatisierungen (Kommerzialisierungen) in Gefahr, ebenso damit die Bezahlbarkeit für die Bürger.
9) Mit der geforderten Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wird die praktizierte lokale Bürgerbeteiligung erschwert oder vereitelt.
10) In die kommunale Planungs- und Gestaltungshoheit wird massiv eingegriffen (z.B. Gestaltungs- und Umweltauflagen in Bebauungsplänen, kommunale Satzungen, Ansiedlungsverbot großer Kaufmärkte auf der grünen Wiese, Auflagen in Raumordnungsplänen u. v. m.).
11) Das von Kommunen und Kreisen sowie Wasserverbänden unterstützte Fracking-Verbot oder -moratorium der Landesregierungen und Bundesregierung droht vereitelt zu werden.
12) In den ländlichen Kreisen und Gemeinden würde die bäuerliche Landwirtschaft geschwächt (und gentechnische Pflanzen zugelassen), wenn der Agrarbereich in TTIP einbezogen bleibt.
13) Die kommunale Personal- und Haushaltspolitik würde negativ beeinflusst und auch die örtliche Arbeitsmarktpolitik und lokale Wirtschaftstruktur, (Zunahme von Niedriglohn-Jobs im Dienstleistungsbereich bei geringerer Tarifbindung, Arbeitsplatzverluste in ländlichen Bereichen und zunehmende Einkommensungleichheit etc.)
14) Es droht ein verschärfter Sparzwang der kommunalen Haushalte sowie weitere Ausgliederungen, Privatisierungen und Deregulierungen.
15) Insgesamt wird damit das verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht (und in Bezug zur EU das Subsidiaritätsprinzip) unterlaufen, zugleich die EU-Grundrechtecharta und EU-Sozialcharta missachtet.
16) Mit dem drohenden Entschädigungs- und Schadenersatzanspruch von Unternehmen (durch die ermöglichten Investorenschutz-Klagen) ist mit Klagedrohungen und Abmahnungsschreiben für die Kommunen zu rechnen, falls sie einschränkende Regulierungen erlassen oder im Stadtparlament beschließen; damit verlieren sie ihre bisherige lokale oder regionale Entscheidungs- und Handlungsfreiheit.