HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Zukunft der Engelapotheke und mehr

Vorsicht Grundsatz

Vorsicht, wieder ein Grundsatzbeschluss!

Auf der Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung steht unter Nr. 15:

Grundsatzbeschluss über die weitere Nutzung der ehemaligen Engelapotheke als Stadtumbauprojekt

In den Erläuterungen liest man, dass am 20. Mai 2015 die WI-Bank einen Bewilligungsbescheid für die "Erstellung eines Nutzungskonzeptes" vorgelegt habe.

Über welchen Betrag? Keine Information.
Finanzierungsanteil der Stadt? Keine Information.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass das Gebäude Marktplatz 16 grundsätzlich als "Haus der Geschichte" als Teil der Neuordnung der Homberger Museumslandschaft genutzt werden soll. Dazu gehört u.a. Das Haus der Reformation und das Burgbergmuseum.

Vom Heimatmuseum ist nichts zu lesen. Von alternativen Nutzungen des Gebäudes auch nichts.
Alles schon wieder entschieden?

Kuckucksei ?
In dem Bewilligungsbescheid der WI-Bank vom 20. Mai 2015 wird auch einer Einzelmaßnahme zugestimmt, die mit Mitteln aus dem Stadtumbau finanziert werden soll, nämlich

Revitalisierung Innenstadt-Realisierungskonzpet
Lebensmittelmarkt mit DL-Angebot/Homberg/Efze, Marktplatz 15

Förderung am Markt

Das Doppelgebäude Marktplatz 15 ist zur Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Fritzlar ausgeschrieben.
Am 17.6.2015 soll das Objekt für 375.000 Euro versteigert werden.

Unter Tagesordnungspunkt 8 erfährt man, dass am 22.4.2015 bereits ein notarieller Kaufvertrag über das Objekt "Marktplatz 15" abgeschlossen sein soll. Die Stadt will von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen – das sollen die Stadtverordneten beschließen.

Was ist jetzt Sachstand? Versteigerung oder schon verkauft?

Nicht beschlussreif
Für dieses Objekt sollen öffentliche Mittel eingesetzt werden. bewilligtWarum ist darüber nicht vorab informiert worden?
Was soll da realisiert werden?
Wie hoch ist die städtische Anteil?

Die Stadtverordneten sollen wieder einmal beschließen, ohne dass ausreichend Informationen vorliegen.

WI-Bank Zum Vergrößern anklicken.

Ohne die Höhe der Förderung zu nennen
Ohne Namen des Begünstigten.
Ohne den von der Stadt zu finanzierenden Anteil offen zu legen.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, ein Nutzungskonzept für das Gebäude Marktplatz 16 erarbeiten zu lassen. Die Erarbeitung des Konzepts wird aus dem Förderprogramm Stadtumbau West gefördert.

Dieser Tagesordnungspunkt könnte rechtmäßig wegen mangelhafter Information nicht beschlossen werden. Er hätte gar nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen, er hätte vom Vorsitzenden zurückgewiesen werden müssen.

Erfahrungen mit Grundsatzentscheidungen
Grundsatzbeschlüsse waren in der letzten Zeit der Begriff für krumme Geschäfte.
Grundsatzbeschluss zum Verkauf der Standortschießanlage zum Zwecke der Algenzucht ist wohl noch in guter Erinnerung. Der Käufername wurde verschwiegen, auch auf Anfrage nicht genannt.
Für Algenzucht hatten sich einmal Firmen vorgestellt, die längst Insolvent sind und wo die betrogenen kleinen Kapitalanleger jetzt um ihr Geld kämpfen.

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