Areal Ulrich: Vorlagen sind nicht entscheidungsreif
Die FWG Homberg veröffentlichte die folgende Pressemitteilung.
Heute abend soll die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss über die Bebauung des "Areal Ulrich" fällen. Für die anstehende Debatte sind der Freien Wählergemeinschaft folgende Aspekte wichtig:
Wir brauchen Zeit für eine vernünftige Planung. Die Chance, die diese Fläche bietet, darf nicht "versemmelt" werden, wie Bürgermeister Dr. Ritz bei der Bürgerversammlung am 30. Juni zu Recht sagte.
Mit dem Bauvorhaben soll der Leerstand auf einem stadtbildprägenden Standort beseitigt werden.
Der Verlagerung von zwei Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen (REWE und Aldi) und eines Drogeriemarkts auf diesen Standort kann ausdrücklich zugestimmt werden. Die Verlagerung von Aldi zurück in die Innenstadt muss sogar als zwingende Voraussetzung angesehen werden.
Die Schaffung von rund 300 Parkplätzen, möglichst barrierefrei in der Nähe des Westheimer Tors, unterstützt die Innenstadt.
Aber: Beim Kauf von Engelapotheke, Krone und Schirnen war es das entscheidende Argument, dass die Stadt das Heft des Handelns selbst in die Hand nehmen müsse, um direkten Einfluss auf die Entwicklungen zu haben. Und hier, beim zweifellos wichtigsten Bauprojekt des Jahrzehnts, von dem nun alles abhängt, überlässt man die Investorenauswahl den Grundstücksbesitzern, so dass es nur einen einzigen Investor gibt der einen einzigen Plan unverändert vorlegt.
Auch die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals sollte nicht nach, sondern vor Einleitung eines Bauleitplanungsverfahrens in diesem Teilgebiet erfolgen. Sonst ist die Gefahr groß, dass dabei lediglich "Stückwerk" herauskommt.
# Wir sehen die Gefahr, dass nach der Baurechtserteilung auf dem bis jetzt vorgelegten Informations- und Vertragsgrundlagen die Projektentwicklung zu Geld gemacht wird, ohne dass tatsächlich ein funktionierendes Einzelhandelszentrum entsteht.
# Wenn die genannten Argumente in der anstehenden politischen Debatte nicht ausgeräumt werden, sehen wir die Gefahr, dass dieses Parlament nach den Entscheidungen zum Bundeswehrgelände und zum Gewerbegebiet "Nordumgehung" den dritten kardinalen Fehlbeschluss mit immensen negativen Auswirkungen für die Stadt fasst.
# UNERTRÄGLICH ist es aus Sicht der Freien Wähler, dass wieder einmal bei einem zentralen Projekt die Bürgerbeteiligung mit Füßen getreten wurde. Nicht ein einziger der vielen Vorschläge, die bei der Versammlung am 30. Juni von engagierten Bürgerinnen und Bürgern zusammengetragen wurden, findet sich auch nur ansatzweise in den vorliegenden Plänen wieder. Auch die Belange des Natur- und Umweltschutzes bleiben mit der Absicht, den vorhandenen, alten Baumbestand radikal zu beseitigen, völlig unberücksichtigt. Damit hat sich "Bürgerbeteiligung" in Homberg einmal mehr als Farce erwiesen.
# Das Ziel, noch in diesem Jahr Baurecht zu schaffen, wird als riskanter Schnellschuss nach hinten losgehen. Noch sind zu viele Fragen ungeklärt, zu wenige Alternativen geprüft worden, als dass jetzt bereits nach nur wenigen Wochen öffentlicher Diskussion eine Entscheidung solcher Tragweite gefällt werden könnte.
# Daher fordert die Freie Wählergemeinschaft, vor der Entscheidung eine offene Diskussion zu ermöglichen, bei der auch Alternativvorschläge geprüft werden und Bürgerbeteiligung ernstgenommen wird.
# Das hat etwas mit Verantwortungsbewusstsein zu tun:
Verantwortung dafür, dass die angefangene Bürgerbeteiligung fortgesetzt wird.
Verantwortung dafür, dass es nicht wieder zu einem Ansehensverlust wie beim EKZ Marktplatz-Ost kommt.
Verantwortung dafür, die Finanzen der Stadt zu schonen und einen Investor frühzeitig auf seine finanziellen Verpflichtungen hinzuweisen und vertraglich zu binden.
Verantwortung dafür, eine Neugestaltung der Ziegenhainer Straße nach historischem Muster als Lindenallee vorzunehmen und vorhandenen Baumbestand zu schützen.
Verantwortung dafür, die Interessen und Belange der ansässigen Einzelhändler zu schützen.
Denn: Es werden ungeklärte Kosten verursacht.
Mit einem Aufstellungsbeschluss entstehen Kosten für dieses Verfahren und die weiteren damit zusammenhängenden Planungen, wie Verkehrsplanung und Rahmenplan. Die Kostenübernahme soll aber erst im Durchführungsvertrag geregelt werden.
Wir meinen:
Erst müssen die Kosten mit dem Vorhabenträger zufriedenstellend geregelt sein, erst dann kann der Aufstellungsbeschluss erfolgen. Bei allen Beschlüssen, die Kosten verursachen, sind die entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzulegen. Ohne diese darf nicht entschieden werden, vor allem nicht in der Haushaltssituation der Stadt. Vertragliche Vereinbarungen mit dem Investor zur Kostenbeteiligung bei den Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen müssen vorliegen.
Denn: Die Verkehrssituation ist unklar.
Ohne Straßenbaumaßnahmen führt das Projekt zu Verkehrsproblemen an der Drehscheibe.
Wir meinen: Für den Umbau der Ampelkreuzung "Drehscheibe" zu einem Kreisverkehr sind entsprechende Kostenpläne und Finanzierungspläne vorzulegen. Die technischen Mängel der Planung, vor allem hinsichtlich des Anlieferungsverkehrs wie des Pkw-Verkehrs, sind vorab in den Ausschüssen zu klären.
Es muss ein Stresstest für den LKW-Verkehr im Bindeweg vorgenommen werden.
Die Einfahrt zum Bindeweg ist zu verbreitern. Die Zurückversetzung der geplanten Gebäude im Bereich Bindeweg muss geklärt werden.
Mit den genannten Fragen ist die Funktionalität des Verkehrskonzepts nicht schlüssig nachgewiesen.
Auch die Sinnhaftigkeit von Parkautomaten in der Altstadt, wenn zugleich das Parken im Einkaufszentrum kostenlos ist, muss auf diesem Hintergrund diskutiert werden.
Denn: Naturschutz, Denkmalschutz, Gestaltung sind nicht ausreichend berücksichtigt.
Wir meinen: Die auf dem Gelände befindlichen Blutbuchen sind zu erhalten. Eine Gestaltung der Ziegenhainer Straße (ehemalige Bahnhofstraße) als Lindenallee sollte wenigstens diskutiert werden. In dem vorliegenden Entwurf sind die Belange des Natur- und Umweltschutzes mit der Absicht, den vorhandenen, alten Baumbestand radikal zu beseitigen, völlig unzureichend berücksichtigt.
Denn: Die Ideen der Bürger zu Wohnen und Einkaufen werden ignoriert.
Insbesondere die Mischnutzung mit zeitgemäßen Wohngebäuden (altersgerechte Wohneinheiten, kleine Wohnungen) sollte vorher geprüft werden. Die in der Bürgerversammlung entwickelten und in der Dokumentation festgehaltenen Anforderungen werden ignoriert.
Denn: Es entsteht Konkurrenz zum bestehenden Einzelhandel.
Die Nachnutzung der vorhandenen Gewerbeflächen in dem Areal (die REWE bislang benutzt hat) nicht ausreichend definiert. Die Nutzung von 550 qm Gewerbeflächen mit 15 weiteren Geschäften im Einkaufszentrum sind noch nicht definiert. Diese Unklarheit kollidiert (sehr wahrscheinlich) mit der politischen Zielvorstellung, die Innenstadt und damit auch den dort vorhandenen Einzelhandel zu stärken.
Wir meinen:
Das Bauvorhaben ist insgesamt überdimensioniert.
Die Baufelder für Bekleidung (1400 qm) und Schuhe (400 qm) führen objektiv (das bestätigt auch das Einzelhandelsgutachten) zu einem Verdrängungswettbewerb, den der Einzelhandel in der Innenstadt nicht gewinnen kann.
Weitere Verdrängungs- oder Kannibalisierungseffekte sind durch Einzelhandels- oder Dienstleistungsnutzungen auf den noch nicht näher definierten 550 qm zu erwarten.
Zugleich ist die Nutzung von 15 kleineren Ladenflächen noch überhaupt nicht festgelegt – sie könnten zur unmittelbaren Bedrohung der vorhandenen, kleinen Läden entlang der Ziegenhainer Straße und in der Altstadt werden.
Argumentationspapier der Fraktion der FWG, 23.09.2015
Druckansicht