Schadensregulierung des Wasserschadens in der Schirne
Der Magistrat vermeidet es seit 2008, den Wasserschaden an den Schirnen beheben zu lassen und Schadenersatz einzufordern. Der damals ausführende Architekt bekommt weiter neue Aufträge. Ergebnisse des Beweissicherungsverfahrens wurden bis heute nicht vorgelegt. Angeblich führe man Vergleichsverhandlungen. Der Magistrat vermeidet es, die Fragen zu beantworten. Die Schirnen sind teuer gekauft und nicht nutzbar.
Die Fragen an den Magistrat wurden zur Beantwortung am 2. Juni 2016 in der Stadtverordnetenversammlung gestellt, und schriftlich in der folgenden Weise beantwortet:
Frage 1) Wer hat die Ausführung in der Stadtverwaltung angeordnet, nachdem die beauftragte Fachfirma auf die Probleme der geplanten Ausführung hingewiesen und die Gewährleistung dafür abgelehnt hat?
Magistrat: Die Umgestaltung des Kirchplatzes fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bauverwaltung. Deren Mitarbeiter haben an den wöchentlichen Besprechungen teilgenommen. Dort wurde die Art der Ausführung festgelegt.
Anmerkung: Welche Person die Verantwortung übernommen hat, wird nicht beantwortet.
Frage 2) Wann haben die erwähnten Vergleichsverhandlungen stattgefunden, und welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?
Magistrat: Die Vergleichsverhandlungen dauern an. Über Zwischenergebnisse wird an dieser Stelle aufgrund des laufenden Verfahrens nicht berichtet.
Anmerkung: An welchen Terminen Vergleichsverhandlungen stattgefunden haben wird nicht beantwortet. Wird überhaupt verhandelt?
Frage 3) Welche Kostenhöhe für die Schadensbehebung liegt dem Vergleichsverfahren zu Grunde?
Magistrat: Sollte die Frage – was anzunehmen ist – darauf abzielen, wie hoch der Streitwert ist, wird darauf verwiesen, dass dieser durch das Gericht festgesetzt wird.
Anmerkung: Die Stadt hat die Schirnen für…. gekauft. Der Wasserschaden war damals bekannt. Die Bauverwaltung müsste die notwendigen Kosten für die Behebung einmal geschätzt haben.
Aussage vor der Bürgermeisterwahl
Am 24. 3. 2014 gab Dr. Ritz die folgende Stellungnahme zu den Schirnen ab.
"Für den Kauf der Schirnen am Marktplatz stellt sich die Situation in einem wesentlichen Punkt anders dar: Es gibt – ausweislich der Entscheidungsvorlage zur Stadtverordnetenversammlung – eine konkrete Planung für die Nutzung und auch ein konkretes Mietinteresse. Sofern für die notwendigen Renovierungs- bzw. Umbaukosten eine belastbare Kalkulation vorliegt, lassen sich die wirtschaftlichen Folgen einer Kaufentscheidung seriös bestimmen.
Unter der Voraussetzung, dass sich die der Stadt entstehenden Investitionskosten amortisieren (auch ein sehr langfristiger "return of invest", bspw. über 20-25 Jahre genügt) halte ich einen Ankauf tatsächlich für sinnvoll. Denn die Schirnen tragen den Kirchplatz und sind dadurch ein elementarer – wenn auch vielleicht unscheinbarer – Teil der Stadtsilhouette.
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