Gericht bestÀtigt: Abwassersatzung von 2014 ist nicht rechtskrÀftig
Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Abwassersatzung, die am Abend des 29. April 2014 von den Stadtverordneten beschlossen wurde, ist ungültig.
Stadtrat Jürgen Kreuzberg hatte die Satzung unterschrieben und mit einem Dienstsiegel versehen, obwohl die Satzung noch nicht beschlossen war. Die Satzung ist damit nicht rechtmäßig zustande gekommen.
Zur Erinnerung:
Die Stadtverordnetenversammlung am 29. April 2014 war sehr lang, es war schon spät.
Auf Antrag der SPD wurde beschlossen, die Entwässerungssatzung in der nächsten Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Doch dann kam es so
Im Protokoll steht:
Herr Stadtrat Kreuzberg teilt mit, dass durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6, Entwässerungssatzung, Schaden für die Stadt entstehen würde.
Herr Bottenhorn gibt weitere Erläuterungen zum Sachverhalt.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx unterbricht die Sitzung.
Nach Wiedereröffnung lässt er darüber abstimmen, ob der Tagesordnungspunkt 6 erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Abstimmung: Bei 29 anwesenden Stadtverordneten 27 Ja-Stimmen und zwei Nein- Stimmen
Herr Fröde kehrt in den Sitzungsraum zurück und Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, dass 30 Stadtverordnete anwesend sind.
Schnappauf hat nicht mitgestimmt, weil er vor Sitzungsbeginn die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt hatte.
Schaden für die Stadt oder für den Stadtrat?
Welcher Schaden sollte der Stadt entstehen? Darüber sagte Stadtrat Kreuzberg nichts. Er wusste, dass ein Schaden für ihn persönlich entstehen würde.
Stadtrat Kreuzberg hatte vor Redaktionschluss des Gemeindeblattes am vorherigen Montag einen Satzungsbeschluss mit seiner Unterschrift beurkundet, mit dem Dienstsiegel bestätigt und zur Veröffentlichung an die Redaktion gegeben. Den Beschluss gab es zu dem Zeitpunkt nicht.
Später versuchte er sich herauszureden. Wenn der Beschluss nicht gefasst worden wäre, hätte er in der Druckerei angerufen und die Satzung herausnehmen lassen, erklärte er. Zu dem Zeitpunkt des Beschlusses war der Druck schon im vollen Gange, wie die Druckerei auf Nachfrage bestätigte. Der Druck wäre nicht zu stoppen gewesen, denn der Zeitablauf ist eingespielt. Am Ende der Nacht werden die Zeitungsbündel aus dem Vogelsberg nach Homberg transportiert. Bereits am Vormittag wurden die ersten Exemplare in die Briefkästen der Homberger verteilt. Die Homberger lasen eine Satzung, die gar nicht rechtmäßig beschlossen worden war.
Stadtrat Kreuzberg hatte als Bürgermeistervertreter ein Eigeninteresse, dass sein falsche Beurkundung den Anschein der Gültigkeit erhielt. Deshalb mussten die Stadtverordneten noch am Abend zustimmen.
Als Beamter in ehemals leitender Stellung wusste er was sein tun rechtlich bedeutet. Sein widerrechtliches Handeln hatte in Homberg keine Folgen.
Die Lehre: Falschbeurkundung macht nichts, es bleibt folgenlos.
Schaden für das Ansehen der Stadt und der Rechtsstaatlichkeit
Stadtrat Jürgen Kreuzberg ist auch heute noch, fast vier Jahre später, weiterhin Mitglied des Magistrats und für Hombergs Verwaltung mit verantwortlich.
Außenstehende halten das kaum für möglich, verweisen auf den Rechtsstaat. In Homberg ist das möglich, wie der Fall zeigt. Zum Glück hat jetzt das Verwaltungsgericht ein klares Urteil gefällt. Dazu konnte es nur kommen, weil ein Bürger dagegen geklagt hat.
siehe auch:
Abwassersatzung vor Beschluss unterschrieben und gesiegelt
Offizielle Erklärung zur Abwassersatzung