Asbestfasern: Ja oder nein?
Die HNA brachte am 24.1.2011 einen neuen umfangreichen Beitrag zu der Asbestdachsanierung in der ehemaligen Dörnberg-Kaserne. Anfang Mai wurde das Hallendach umgedeckt. Ist dadurch die Halle mit Asbest belastet worden oder nicht? Wenn Asbest vorliegt, müssen die Hallen speziell gereinigt werden, um Gesundheitsgefährdung vor allem bei den Arbeitsplätzen im Brennholzhof zu vermeiden.
Der Bauherr will ein neues Gutachten in Auftrag geben. Das wäre das sechste Gutachten, bzw. Messung. Dieser Sanierungsfall ist inzwischen sehr komplex geworden. Um die Übersicht zu erhalten, hier erst einmal die Fakten. In Folgebeiträgen wird dann auf die Details und Begleitereignisse eingegangen.
Bisherige Gutachten
Zwei Gutachten sind vom Bauherrn in Auftrag gegeben worden, zwei weitere von Betroffenen. Ein Gutachten von der Staatsanwaltschaft.
Alle Gutachten liegen dem Homberger Hingucker vor.
Gutachten 1. Asbestsanierungsfirma Demonsan: Erst nach Bauabschluss beauftragt und geschrieben. Nachträglich sind Probenentnahme aber nicht mehr möglich. 5 Proben ergaben 7 Ergebnisse. Prüfmethode nicht genannt. Staatsanwaltschaft nennt es eine "schriftliche Lüge".
Gutachten 2: Mieter: in Hallenteil 9, nach Bauabschluss, Asbestfasern sind im Hallenstaub nachweisbar. (Rasterelektronenmikroskop)
Gutachten 3: Forst- und Umweltdienst e.V.: Raumluftmessung in Hallenteil 3 und 26 sei repräsentativ für die gesamte Halle. Nur 2 Messpunkte für 6.000m² sind unzureichend, keine Prüfprotokoll, Filter werden vom TÜV Rheinland geprüft, keine Asbest.
Gutachten 4: Landeskriminalamt: Hallenteil 9, LKA findet unter dem Lichtmikroskop keine Asbestfasern – Astbestfasern sind unter dem Lichtmikroskop nicht zu bestimmen.
Gutachten 5: Mieter: Hallenteil 9, fünf Proben unter dem Rasterelekronenmikroskop vom Institut Fresenius untersucht, alle Proben mit Asbestfasern.
Informationen zum HNA-Bericht
Zu dem HNA-online Bericht habe ich folgende Informationen über die Kommentarfunktion der HNA gegeben, die hier wiederholt und im Detail noch ergänzt wurden.
Nach heutiger [24.1.2011] Auskunft des Vereinsregisters ist Horst Abel Kassierer des Forst- und Umweltdienstes e.V. und nicht Beiratsmitglied.
Mieter erhielt im Juni 2010 auf Nachfrage nach möglichern Asbestbelastungen keine Antwort, er erhielt die Kündigung.
Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen müssen beim Amt für Arbeitssicherheit vorher angemeldet werden. Die Anzahl der Beschäftigten ist anzugeben und deren Vorsorgebescheinigung sind vorzulegen. Das Amt entscheidet nur nach Aktenlage. Personal für Kontrollen auf der Baustelle fehlt.
Der Forst- und Umweltdienst hat in den letzten sechs Monaten drei Firmen bei Gericht angegeben, die angeblich die Arbeiten ausgeführt hätten.
1. Bei Bauausführung hieß es: Umweltdienste B.M-W., Borken
2. Im Gerichtsverfahren: Demonsan, Harsewinkel
3. Im letzten Anwaltsschreiben eines Verfahrensbeteiligten: Andzelika Lewandowska, Harsewinkel. (Handel mit Maschinen /Kosmetiksalon)
Bauaufsicht sperrt sieben Monate nach Bauende nur den Hallenabschnitt mit Hallenteil 9.
Die Arbeitsplätze im Brennholzhof sind nicht gesperrt worden. Der geschädigte Mieter soll 253,45 Euro für die Sperrung an die Behörde zahlen.
TÜV Rheinland
Der Forst- und Umweltdienst e.V. sowie die Kreisverwaltung stützt sich auf die Raumluftmessung der Baubiologin Dr. Jacqueline Ebert, Bad Emstal und der Umweltberatung Marciniak, Bad Emstal, um die Asbestfreiheit nachzuweisen. Die beiden Beteiligten sind nicht als vereidigte Sachverständige ausgewiesen. Der Filter wurde von einem Labor des TÜV Rheinland untersucht.
Auf Nachfrage schreibt der TÜV Rheinland:
"Das beschriebene Asbestsanierungsprojekt in Homberg war uns bislang nicht bekannt und wurde nicht durch TÜV Rheinland begleitet. Eine Prüfung hat ergeben, dass wir einen einzelnen Unterauftrag für eine Asbestanalyse von der Firma Umweltberatung Marciniak erhalten haben. Die eingereichten Proben aus Raumluftmessungen wurden durch unser akkreditiertes Prüflabor untersucht. Die Proben wiesen keine Asbestbelastung auf. Klebeproben oder Materialproben wurden nicht ausgewertet. Wo und unter welchen Bedingungen die Proben entnommen wurden, ist uns nicht bekannt."
Ein Prüfprotokoll ist bisher nicht vorgelegt worden.
Wo und unter welchen Bedingungen sind die Proben entnommen, das ist die offene Frage.