BĂŒrgermeister widersetzt sich dem Beschluss der Stadtverordneten
Am 11. Januar 2023 stürzte in Folge des Wegebaus ein Teil der Stadtmauer ein.
Am 4. Mai 2023 beschloss die Stadtverordnetenversammlung:
Beschluss: Der Magistrat wird beauftragt Regressansprüche gegen Planer und am Bau beteiligte Unternehmen geltend zu machen und dem Haupt- und Finanzausschuss zu berichten. Quelle
Seitdem hat der Haupt- und Finanzausschuss fünf mal getagt. Der Bürgermeister hat bisher den Auftrag der Stadtverordneten nicht erfüllt. Im Dezember 2023 hatte er noch einen ausführlichen Sachstandbericht für den Haupt- und Finanzausschuss im Februar 2024 angekündigt. Im Sitzungsprotokoll heißt es:
Bürgermeister Dr. Ritz erläutert, welche tatsächlichen Mehrkosten durch den Teileinsturz entstanden sind und welche Kosten durch die aufgrund dessen notwendige Art der Ausführung erspart wurden. In der Summe belaufe sich der potentielle Schaden auf 26.134,10 € (brutto).
Nunmehr sei zu ermitteln, mit welchem Mehraufwand im Rahmen der Bauausführung der Teileinsturz hätte verhindert werden können. Quelle
In der darauf folgenden Stadtverordnetenversammlung stand das Thema Schadenersatzansprüche nicht mehr auf der Tagesordnung. Der Auftrag der Stadtverordnetenversammlung wird stillschweigend ignoriert.
An der öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hörte ich zu, als der Bürgermeister seine Argumentation vortrug.
1. Die Regressansprüche sind noch immer nicht geltend gemacht worden.
2. Keine Dokumente, keine Beweise wurden vorgelegt, wie Kostenberechnungen, Alternativplanungen mit alternativen Kosten, Stellungnahmen des von der Stadt beauftragten Rechtsanwalts usw.
Was als vollständiger Sachstandsbericht angekündigt worden war, war nur ein Erzählung ohne belegte Fakten.
Dieser Bericht enthielt dennoch interessante Aussagen.
a) Als Ursache für den Mauereinsturz wurde nicht mehr der "Dauerregen" angenommen.
b) Es wurde der Eindruck erweckt, es habe Abwägungen gegeben, ob man den Wegebau mit der Rüttelwalze oder per Hand verdichten sollte.
c) Als andere abgewogene Alternative wurde die aufwendige Abstützung der Stadtmauer vor dem Wegebau genannt, auf die man verzichtet habe.
Solche Abwägungen sind nirgends dokumentiert. Sie sind technisch auch sinnlos. Es sind Ablenkungsmanöver. Es hat keine Untersuchung der Standfestigkeit der Stadtmauer zwischen Holzhäuser Straße bis zum Beginn des Grundstücks Webergasse 8 gegeben. Diese Arbeiten wurden auch gegenüber den Stadtverordneten vor dem Mauereinsturz nicht dargestellt.
Unger Ingenieure hatten in ihrer Präsentation Auszüge von einer gründlichen Untersuchung der Stadtmauer durch das Büro Kratzenberger vorgestellt. Diese Untersuchung wurde von den Eigentümern der Webergasse 8 in Auftrag gegeben. Während der Untersuchung dieses Mauerstücks hatte Herr Kratzenberger einem leitenden städtischen Mitarbeiter gezeigt, wo in dem andern Mauerabschnitt Untersuchungen angeraten sind. Diesem Hinweis des Fachmanns wurde nicht Folge geleistet.
Erst nach dem Mauereinsturz hat die Spezialbaufirma Spesa, die entlang der Mauer im Abschnitt Webergasse 8 bereits gearbeitet hatte, ihren Einsatz an dem anderen Mauerabschnitt. Sie hatte die Einsturzstelle gesichert und anschließend mit Bohrungen die Mauer in verschiedener Weise gesichert. An Hand der Leistungsausschreibungen vor dem Beginn des Wegebaus lässt sich eindeutig nachsehen, was vorab geplant und was unterlassen worden war. Die Spezialisten haben auch auf der gegenüber liegenden Straßenseite die Mauer unterhalb der "Windmühle" bearbeitet und gesichert, die vorher gar nicht im Blick war.
Der Bericht des Bürgermeisters hat den Zweck, von der Verantwortung des Bauherrn und des Planers abzulenken. Die HNA hat dazu Hilfestellung gegeben, indem sie den Beschluss vom 4. Mai 2023 verfälscht veröffentlicht hat.