Bürgermeister verwickelt sich in Widersprüche – Wahrheit ungeklärt
Vor einem halben Jahr, am 24.Juni 2013 wurden Briefe in den Briefkasten des Homberger Rathauses eingeworfen. Adressiert an die Fraktionsvorsitzenden in der Homberger Stadtverordnetenversammlung sowie an mich als fraktionslosen Stadtverordneten. Diese Briefe wurden im Rathaus zurück gehalten und erst nach schriftlicher Aufforderung nach zweieinhalb Monaten herausgegeben.
Antwort auf eine Anfrage
12.12.2013 Wagner beantwortete eine detailierte Anfrage. Diese Anworten stehen im Widerspruch zu seinen bisherigen Aussagen.
Auf die Frage, wie er von dem Brief Kenntnis erhielt, antwortet er:
Welcher Mitarbeiter den Brief übergab, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Mir als Bürgermeister wurde das Schreiben gezeigt. Ich habe, ohne den Inhalt zu lesen, gesehen, dass er an die Damen und Herren Stadtverordnete gerichtet ist und darum gebeten, diesen dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers zu geben.
Den Vorwurf, den Brief zu dem damaligen Zeitpunkt gelesen zu haben, weise ich entschieden zurück.
4. 7. 2013 Im Protokoll der Stadtverordnetenversammlung heißt es:
Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, er habe im Bau-, Planungs-, Umwelt- und Energieausschuss berichtet, dass er einen Brief von der Wirtin der Burgberggaststätte erhalten habe. Dieser sollte an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden. Bevor dieser weitergeleitet wird, soll die Verwaltung eine Stellungnahme dazu erarbeiten, die dem Brief beigelegt wird.
4. 9. 2013 Wagner ließ den Originalbrief per Boten zustellen und schrieb:
"Eines der Schreiben wurde versehentlich geöffnet. Damit wurde Kenntnis über den Inhalt des Schreiben erlangt. (…] Ich musste feststellen, dass ein Teil der enthaltenen Anschuldigungen unrichtig ist. Daraufhin habe ich angeordnet, dass seitens der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet wird, die den Briefen beigefügt werden soll."
Die Antwort Wagners vom 12.12.2013 "Ich habe, ohne den Inhalt zu lesen, gesehen, dass …" ist also falsch. Ebenso: "Den Vorwurf, den Brief zu dem damaligen Zeitpunkt gelesen zu haben, weise ich entschieden zurück."
Wagner hat die Stadtverordneten belogen.
Der Hessischer Rundfunk lässt sich irreführen
Die Hessenschau wollte über den Vorgang berichten. Gegenüber dem Reporter erklärte Wagner, Briefe ohne Absender werden in der Verwaltung nicht bearbeitet. Nach Rüchsprache mit dem Sender stellte der Reporter seine Arbeit ein, der Sender glaubte diese Ausrede des Bürgermeisters.
Auf die entsprechende Frage antwortete Wagner am 12.12.2013 aber:
Alle Briefe ohne Absender werden geöffnet. Ergibt sich aus dem Inhalt kein Absender bzw. kein Bezug, wird der Brief nicht bearbeitet oder vernichtet.
An andere Organe der Stadt gerichtete Briefe werden an diese zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.
Genau das hat Wagner nicht getan.
Eine detailierte Darstellung des bisherigen Vorgangs findet sich hier:
1. Bürgermeister fängt Briefe an Stadtverordnete ab
2. Bruch des Briefgeheimnisses soll unter den Teppich gekehrt werden
:: DOKUMENTATION ::
1. Drei Versionen des Bürgermeister zu dem Vorgang
2. Anfrage und Antworten des Bürgermeisters
1. Die drei Erzählungen des Bürgermeisters – welche ist wahr?
Bürgermeister Martin Wagner hat bisher drei Erklärungsvarianten abgegeben.
Variante 1: Er habe angewiesen, dass die Briefe erst zugestellt werden, wenn der Magistrat eine Stellung-nahme zu dem Inhalt verfasst habe, die mit dem Brief an die Empfänger weiter geleitet werden soll.
Variante 2: Gegenüber dem Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks erklärte er, dass Briefe ohne Absenderangaben auf dem Umschlag grundsätzlich in der Verwaltung nicht bearbeitet werden.
Variante 3: Gegenüber dem Rechtsanwalt von Frau Fischer erklärte der Bürgermeister, dass eine Praktikantin die Briefe vernichten sollte, da auf dem Umschlag kein Absender zu erkennen war. Die Praktikantin habe aber Bürgermeister Martin Wagner einen Brief gezeigt, weil sie unsicher war.
2. Antwort auf die Anfrage zum Umgang mit eingehender Briefpost
Beantwortet am 12. 12. 2013 in der Stadtverordnetenversammlung
des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 28. November 2013
betr. Umgang mit eingehender Briefpost
Herr Stadtverordnetenvorsteher liest vorab das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 20.09.2013 vor, in dem zum Ausdruck kommt, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Briefgeheimnisses eingestellt wurde und keine strafrechtliche Verfolgung in Betracht kommt.
1. Welcher Mitarbeiter hat am 23. Juni 2013 den Briefkasten geleert und den Inhalt in die Poststelle gebracht?
Die Mitarbeiterin der Vermittlung.
2. Welcher Mitarbeiter hat am 23. Juni 2013 den Posteingang mit Posteingangsstempel versehen und sortiert?
Ist nicht mehr nachvollziehbar.
3. Nach welchen Regeln wird die Post bearbeitet und verteilt?
Werbung wird direkt in die Fächer der Abteilungen verteilt.
Alle anderen Schreiben werden nach dem Öffnen mit dem Eingangsstempel versehen und mit der Abteilung ausgezeichnet, für die das Schreiben bestimmt ist. Alle Eingänge laufen über den Schreibtisch des Büroleiters oder V. i. A.
4. Gibt es für die Postbearbeitung eine Geschäftsordnung, Dienstanweisung oder eine andere schriftliche Form, die den Geschäftsgang regelt?
Wenn ja, ist diese Anweisung der Antwort beizufügen.
Nein, die eben geschilderte Vorgehensweise ist seit Jahrzehnten geübte Praxis.
5. Welche eingehenden Briefe / Schriftstücke erhalten keinen Eingangsstempel und wie begründet das der Magistrat?
Emails, die nicht ausgedruckt werden, erhalten keinen Eingangsstempel, da dieses, aus Gründen der Durchführung zu stempeln, nicht möglich ist.
6. Erhalten an Personen adressierte Briefe, die nicht geöffnet werden dürfen einen Eingangsstempel auf dem Umschlag?
In der Regel Nein.
7. Welcher Mitarbeiter hat einen der Briefe, die an die Fraktionsvorsitzenden adressiert waren, geöffnet?
Ist nicht mehr nachvollziehbar.
8. Falls der Brief versehentlich geöffnet wurde, warum wurde er nicht sofort wieder verschlossen und mit einer Erklärung unverzüglich an den Adressaten weitergeleitet?
Ist nicht mehr nachvollziehbar.
9. Welcher Mitarbeiter übergab den geöffneten Brief und die weiteren an die Fraktionsvorsitzenden adressierten Briefe an den Bürgermeister, obwohl deutlich aus der Anschrift und der Anrede zu erkennen war, dass der Brief nicht an den Bürgermeister gerichtet war?
Welcher Mitarbeiter den Brief übergab, ist nicht mehr nachvollziehbar.
Mir als Bürgermeister wurde das Schreiben gezeigt. Ich habe, ohne den Inhalt zu lesen, gesehen, dass er an die Damen und Herren Stadtverordnete gerichtet ist und darum gebeten, diesen dem Büro des Stadtverordnetenvorstehers zu geben.Den Vorwurf, den Brief zu dem damaligen Zeitpunkt gelesen zu haben, weise ich entschieden zurück.
10. Wie beurteilt der Magistrat diese schwere Verletzung des Grundrechts des Briefgeheimnisses durch den Bürgermeister, der in seinem Diensteid geschworen hat, die Gesetze zu achten?
Das Briefgeheimnis wurde durch das versehentliche Öffnen durch einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin nicht verletzt. Daher ist keine Beurteilung durch den Magistrat erforderlich.
Der Vorwurf des rechtswidrigen Umgangs mit dem versehentlich geöffneten Briefes, wird ebenfalls entschieden zurückgewiesen.
11. Nach Aussagen des Bürgermeisters werden Briefe ohne Absender nicht bearbeitet und vernichtet.
Wer hat diese Vorgehensweise festgelegt?
Umfasst diese Regelung auch Briefe, die an andere Organe der Stadt gerichtet sind?
a) Alle Briefe ohne Absender werden geöffnet. Ergibt sich aus dem Inhalt kein Absender bzw. kein Bezug, wird der Brief nicht bearbeitet oder vernichtet.
b) Diese Vorgehensweise besteht seit Jahrzehnten und wurde vom Magistrat schon unter Beteiligung des früheren Bürgermeisters so gehandhabt.
c) Nein. An andere Organe der Stadt gerichtete Briefe werden an diese zur weiteren Entscheidung weitergeleitet.
12. Ist bei dieser Vorgehensweise geprüft, ob sie mit Recht und Gesetz übereinstimmt?
Siehe Antworten zu 11.
13. Wer entscheidet, ob ein Brief vernichtet wird? Welche Kriterien werden für diese Entscheidung herangezogen?
Siehe Antworten zu 11.
14. Werden Briefe vor der Vernichtung geöffnet?
Siehe Antworten zu 11.
15. Werden alle eingehenden Briefe dem Bürgermeister vorgelegt, auch die, die nicht an den Magistrat oder den Bürgermeister adressiert sind?
Nein.
16. Wie viele Briefe sind im letzten Jahr aufgrund fehlender Absenderangaben oder aus anderen Gründen unbearbeitet vernichtet worden?
Nach meiner Kenntnis keine Briefe.
17. Ist dem Magistrat bekannt, dass Briefe nur von denen geöffnet werden dürfen, deren Namen auf dem Briefumschlag genannt ist und das nur der Briefempfänger über die weitere Behandlung eines Briefes entscheidet?
Der Magistrat handhabt das seit Jahrzehnten wie folgt:
Briefe und Schreiben, die an die Stadt Homberg (Efze) bzw. den Magistrat gerichtet sind, werden geöffnet, mit dem Eingangsstempel versehen und dann an die jeweiligen Fachabteilungen weitergeleitet, auch dann, wenn ein Name des Mitarbeiters der Fachabteilung im Adressfeld enthalten ist.
Das ist nur dann anders, wenn der Brief oder das Schreiben an eine/n bestimmte/n MitarbeiterIn mit dem Wort "persönlich" gekennzeichnet ist. Dann wird der Brief an diesen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin ungeöffnet weitergeleitet.
18. Ist dem Magistrat bekannt, dass in anderen Behörden auch Briefe ohne Absender bearbeitet werden, dass selbst anonyme Briefe geprüft werden, ob relevante Hinweise, wie bei anonymen Anzeigen, gegeben sind?
Was wie in anderen Behörden (welchen?) gehandhabt wird, ist dem Magistrat von Homberg (Efze) nicht bekannt.
19. Wer hat die Briefe bis zum 04. bzw. 05. September 2013 verwahrt, bis sie den genannten Empfänger zugestellt wurden?
DruckansichtDie Briefe wurden im Hauptamt in einem verschlossenen Büroschrank aufbewahrt.
Ist die Sache nicht erledigt? Warum dann noch dieser Bohai hier im Blog?
zu 1: Wieso soll die Sache erledigt sein? Die Aussprache darüber ist nur mit Rücksicht auf die Weihnachtssitzung verschoben worden.
zu 1. Ihnen scheint der Bruch eines Briefgeheimnisses, also ein Eingriff in die Grundrechte ziemlich egal zu sein. Ist dann NSA auch nur ein Bohai, oder all das was man seitens Wikileaks an Verfehlunge der US-Streitkräfte durchführte auch? Ist es egal, dass Fridrich, Pofalle und Merkel abwickeln im falle der NSA und erts dann tätig werden wenn sie selbt betroffen sind?
Das verstößt auch gegen die Amtspflichten der Kanzlerin die das Wohl des Deutschen Volkes laut Amtseid mehren sollte.
Wenn es dem Stadtverordnetenvorsteher oder anderen Stadtverordneten egal ist, ist das für mich nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass diese in meinem Sinne als gewählte Vertreter die Geschicke der Stadt zum Guten leiten.
Also, ich habe einmal bei einer Behörde gearbeitet. Dort wurde sowohl der Briefumschlag als auch das Schriftstück mit einem Eingangsstempel versehen. Der jeweilige Sachbearbeiter/in bekam sowohl den Briefumschlag als auch das Schriftstück vorlegt.
Dadurch wurde dokumentiert, wann das Schreiben bei der Post einging/abgesandt wurde und wann das Schreiben verfasst wurde, sofern das Schreiben mit Datum versehen war.
"Ergibt sich kein Absender oder Bezug" .. werden die Briefe vernichtet. Beides zusammen wird vermutlich sehr selten vorkommen.
Briefe ohne Absender zu vernichten- siehe Punkt 11 DMS , Einleitung, geht ja wohl gar nicht.
#3
Abgesehen davon, ob es überhaupt ein Bruch des Briefgeheimnisses war oder nicht, es gibt schlimmeres. Ich gewinne hier eher den Eindruck, dass solche und andere Sachen, die im Grunde nicht die kommunalpolitische Welt in Homberg anhalten, künstlich hochgekocht werden.
Gegen die Bespitzelungen durch die NSA können Sie genauso wenig machen wie ich und viele andere, abgesehen davon, bei mir gibt es nichts, was die NSA brennend interessieren könnte. Für mich ist interessant, was mich bezüglich Datensicherheit in meinem engeren Umfeld betrifft.
Nehmen wir mal die neue Krankenversicherungskarte, mit der demnächst alle Ihre Krankendaten abgespeichert werden. Abgespeichert auf einem Server irgendwo in Deutschland, wo das verraten die Krankenkassen nur widerwillig. Was glauben Sie, wie einfach es ist, diesen Server zu knacken und mit den Daten Missbrauch zu treiben, wenn schon Obama am Geruch Ihrer Darmwinde feststellen kann, was Sie vorgestern gegessen haben?
Im Ernst, was würden Sie denn sagen, wenn Sie sich um eine Stelle bewerben und Sie werden gefragt, ob Sie mit der Abfrage Ihrer Krankendaten einverstanden sind? OK, Sie können sich weigern, dann bekommen Sie aber die Stelle nicht.
Noch schlimmer, Sie bekommen ein Schreiben von der Führerscheinstelle, dass man bei Ihnen die Fahrsicherheit überprüfen muss, nur weil Sie vor fünf Jahren zu hohe Leberwerte hatten und man annimmt, Sie trinken übermäßig Alkohol? Woher wissen die das gerade jetzt?
Darüber sollten Sie sich mal Gedanken machen, aber bei der Einführung der neuen Versicherungskarte hat keiner hörbaren Protest eingelegt.
Dagegen ist die angebliche Verletzung des Briefgeheimnisses, wie im vorliegenden Fall, die noch nicht einmal bewiesen ist, ganz unerheblich.
zu 5. Kenn ich auch nicht anders.
Der der den Eingangsstempel anbrachte vermerkte dazu sein Namenszeichen um den Bearbeitungsgang lückenlos zu dokumentieren.
Da scheint aber einiges im Argen zu sein in diesen Amtsstuben.
Ob das schon immer so gemachtbwurde liese sich ja z. B. mal bei Frau Köhler nachforschen.Oder ehemaligen Mitarbeitern.
zu 6: Schön das Sie auf die Gefahren der neuen elektronischen "Gesundheitskarte", auch eCard genannt, aufmerksam machen. Die Gefahren sehe ich auch und war auch aktiv, um darüber aufzuklären, auf Straßenständen und in Form von öffentlichen Veranstaltungen.
Wenn Bürger an einen Stadtverordneten schreiben, muss er sicher sein, dass diese Post nur von dem Empfänger gelesen wird. Das ist in diesem Fall nicht geschehen, der Bürgermeister hat diese Post nicht nur gelesen, sondern daraus auch Handlungen abgeleitet.
Ein Bürgermeister der notorisch lügt ist genauso gemeingefährlich wie die Propagandisten für die eCard, denn auch sie belügen die Versicherten über die Gefahren und den Nutzen. Bisher hat nur die IT-Branche daraus ihren Nutzen gezogen.
Vollständigkeitshalber noch ein Zusatz zu meinem Kommentar unter Punkt 4:
Briefe, die bei einer Behörde eingehen, sollten im Computer der Posteingangsstelle erfasst werden. Dabei wird der Absender, Grund des Schreibens in Stichworten und an wen weitergeleitet (Sachbearbeiter/in) vermerkt. Somit kann bei Nachfragen des Absenders immer nachvollzogen werden, wo das Schreiben zur weiteren Bearbeitung "landete." Das dürfte aber auch bei der Stadtverwaltung Homberg so gehandhabt werden.
Früher diente dazu das sogenannte Brieftagebuch.
zu 6. und 8.
Dann dürfen sie nicht mit Karte zahlen, keine Punktekarte haben, sich nicht per Mail im Internet äußern, ihre Daten nicht dem Einwohnermeldeamt, Versicherungen, dem ADAC, der Zulassungsstelle, ihrem Telefonprovider, Kabelanbieter, SkyTVanbieter, Internetprovider, Tageszeitung usw. geben. Ihre Rezepte nicht nutzen, nicht im Internet oder bei Versandhäusern kaufen, kein Fahrzeug kaufen, usw.
Wenn man sich gegen die NSA nicht wehren kann, ist das bisschen was sie über eine Krankenkarte noch zusätzlich angeben ohne Bedeutung.
Keinen Blog betreiben, nicht an politischen Aktivitäten teilnehmen, keiner Partei angehören, …..
Viel gefährlicher ist für mich das was unter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung schon läuft.
Da werden entgegen bestehenden Urteile durch die Telefonanbieter ihre Nutzungsdaten trotz Flatrate bis zu 180 Tagen gespeichert werden.
Verkaufen Einwohnermeldeämter und jeder der Adressen bekommt ihre Daten an Adresshändler. Ganz legal.
zu 8. Nicht nur die eCard oder eine Einzelperson sollte man nennen.
Genauso schlimm ist eine Gerichtsbarkeit die solche Verfahren auf die lange Bank schiebt, eine Kommunalaufsicht die nicht tätog wird, Parteien die solchen Menschen eine Heimat bieten ! Alles unter dem Begriff "um die Resozialisierung" nicht zu gefährden für den Armen der da die Allgemeinheit und den Wähler der im sein Vertrauen geschenkt hat besche….!
Oder Parlamentsfraktionen die zunächst Zeder und Mordio schreien samt ihrem Fraktionsvorsitzenden und dann elegante Kehrtwendungen vollführen und dem zu Unrecht Gescholtenen nachlaufen wie Lämmer dem Wolf.
Behörden die einerseits auf einem Wochenmarkt beanstanden das man keine Handschuhe anhat, aber Asbestablagerung- und beseitigung abtun. Die trotz Hinweisen auf möglcihe Wassergefährdung nicht tätig werden. Dulden das Mutterboden unerlaubt abgetragenwird . Die Liste ist beliebig fortsetzbar.
Einer der Gründe ist die Tatsache, das fast alle Posten die im politischen Bereich zu Aufsichtszwecken geschaffen wurden, von immer den selben Personen besetzt werden und die dadurch weder ihre eigentlich Tätigkeit noch die Neben"tätigkeiten" umfassend wahrnehmen können. Von der fehlenden Sachkunde ganz zu schweigen.
Sei es z. B. Landräte im NVV, Kreissparkasse, dem Nachfolger des eon Netzbetreibers, der eon, der Landesbank , der HLG !! und was weiß ich wo.
Bürgermeister die einerseits im Kreistag sitzen – andererseits ihre Stadt vertreten sollen.
MdL und Staatssekretäre die auf Kreisebene als CDU Anträge stellen die Kommunen besser zu stellen, zeitgleich aber Schweigen wenn das Land die Kreise und Kommunen erleichtert, weil man die Zuschüsse kürzt.
Da sei nur an einen Herr Weinmeister erinnert der im Januar 2009 groß versprach, das Land werde Homberg nicht im Stich lassen. https://www.homberger-hingucker.de/?p=1473
Das Ergebnis dieses Versprechens sieht man tagtäglich vor Augen.