Beschluss boykottiert
Freie Fahrt durch die ganze Westheimer Straße, dafür soll die Westheimer Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.
Am 14. November 2013 folgte die Stadtverordnetenmehrheit dem Vorschlag der FDP: Im Winter bleibt der Poller am Besenmarkt im Boden, dafür wird die gesamte Westheimer Straße, angefangen bei Blumen Schade, zu einer verkehrsberuhigten Zone. Der Beschluss ist eindeutig.
Fußgängerzone aufgehoben
Umgesetzt wurde von diesem Beschluss nur die eine Hälfte: Der Poller bleibt im Winterhalbjahr eingefahren. Die Fußgängerzone ist in der oberen Westheimer Straße aufgehoben.
Dafür soll ab Anfang der Westheimer Straße (Blumen Schade) durchgängig die Westheimer Straße, der Marktplatz und die Untergasse als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden. Das ist bisher nicht erfolgt. Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde hat diesen Teil des Beschlusses willkürlich nicht umgesetzt.
Der Poller wurde vor dem Hessentag 2008 vom Bürgermeister ohne Beschluss eigenmächtig gekauft und eingebaut. Kosten rund 10.000 Euro.
20 km/h statt Schrittgeschwindigkeit
Zur Zeit darf durch die Westheimer Straße und über den Markt mit einer Geschwindigkeit von 20 km/Stunden gefahren werden. Für den Marktplatz ist das eine Verschlechterung, denn dort galt bisher bereits die Regelung für die verkehrsberuhigte Zone: Schrittgeschwindigkeit, kein Vorrang für die Autofahrer.
:: DOKUMENTATION ::
Verkehrsregeln
Ge- oder Verbot im verkehrsberuhigten Bereich
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Quelle
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. November 2013:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass der "Poller" während der Winter-/Sommerzeit, d. h. vom jeweils letzten Sonntag im Oktober bis zum jeweils letzten Sonntag im März, abgesenkt und die Beschilderung im Bereich Westheimer Straße, Untergasse geändert wird.
Die Westheimer Straße (einschl. der oberen Westheimer Straße) soll ein Verkehrsberuhigter Bereich werden.
Dazu soll die jetzt in Höhe Untergasse 4 vorhandene Beschilderung (Verkehrsberuhigter Bereich) umgesetzt werden in Höhe Westheimer Straße 35 (Schade).
Die dort vorhandenen Verkehrszeichen (Zonenhaltverbot, Zone 20) sollen ebenso wie die Verkehrszeichen "Fußgängerbereich" in Höhe Westheimer Straße 21 (Lippold) und Westheimer Straße 2 (Kilic) entfernt werden.
Abstimmung: Bei 31 Anwesenden 23 Ja-Stimmen und acht Enthaltung.
Der Bürgermeister boykottiert nicht. Der Bauhof kommt nicht nach.
Blumentor ab- und aufrüsten, Weihnachtsmarkt aufbauen, Lichterketten mit dem neuen Steiger anbringen, Winterdienst.
Da bleibt keine Zeit ein paar Schilder abzuschrauben oder abzudecken und an anderer Stelle diese Schilder aufzubauen.
Immer diese unsinnigen Vorwürfe.
Im Winter.
Das ist das Problem. Welcher zeitraum ist denn da gemeint?
1. September bis 28. Februar – meteorologisches Winterhalbjahr ?
21. September bis 20. März – astronomisches Winterhalbjahr ?
oder nur im Winter ?
1. Dezember bis 28. Februar ?
21. Dezember bis 20. März ?
Oder bestimmte Monate z. B. Oktober bis März ?
Oder November bis April ?
Ich liebe solche ungenauen Beschlüsse !
zu 2: Der Beschluss bestimmt den Zeitpunkt genau, wie aus dem dokumentierten Beschluss am Ende des Beitrags zu lesen ist.
zu 1:
Feststellung oder "nicht ernst gemeint":
Das Ergebnis ist das gleiche. Es wird das Parlament mißachtet. Die Ortspolizeibehörde läßt einen BM als Chef des Bauhofes agieren und neue Gefahren für Fußgänger schaffen. Zeit zum Abkleben der Schilder war ja, aber nicht Zeit zum Nachdenken.
Eine "öffentliche Ankündigung" der veränderten Verkehrssituation erfolgte auch nicht. Sicher hat auch hier der Clobes-Markt die Mitarbeiter der Stadt vollzeitig beaschäftigt.
Oder ist der BM nicht auch die Ortspolizeibehörde? Müßte er nicht die "Willkür" bei der Änderung der Verkehrsregelung ahnden? Vorrang haben in Homberg die Autofahrer und 20 km/h mit "Zuschlag" werden ja nicht geahndet. Vielleicht hat ja der BM Angst wegen der 6 km/h im verkehrsberuhigten Bereich, die der Fraktionsvorsitzende der SPD als Vorschrift gefunden haben will. Er konnte diese Vorschrift nicht finden und erst dann, wenn er sie gefunden hat, kann er wegen Rechtssicherheit die Neuregelung auch anordnen.
Und das Ende ist: Es gibt die Vorschrift bis heute nicht und bis es sie gibt, gibt es kein Schild. Schade, Ihr Stadtverordneten habt mal wieder einen Beschluss gefaßt, den der Magistrat nicht umsetzen will oder besser kann.
Derzeitige Verkehrsführung ist verwirrend:
Kommt man aus Richtung Marktgasse ist dort das Schild "Beginn der verkehrsberuhigten Zone".
Befährt man die Westheimer Str. ist man in einer 20 km/ h Zone – die nicht endet, denn es fehlt am Ende des Marktplatzes das Aufhebungsschild. Dafür steht dann dort gegenüber Cafe Markt 13 das Schild: "Ende der verkehrsberuhigten Zone".
Sollte es an dieser Stelle zu einem Unfall kommen bin ich mal auf die Schuldfrage gespannt.
Da am Ende der Kirchgasse ein Poller steht, der entfernt werden kann, müsste auch hier eine entsprechende Beschilderung vorhanden sein.
Bis zum letzten Sonntag im März wird man das schon irgendwie hinkriegen.
"während der Winter-/Sommerzeit, d. h. vom jeweils letzten Sonntag im Oktober bis zum jeweils letzten Sonntag im März,
Änderung der Beschilderung an einem Sonntag. Daraus folgt: Überstunden für die Mitarbeiter des Bauhofes und Sonntagsarbeit.
Richtigerweise wäre da z. B. der Beschluss: Änderung der Beschilderung und Poller unten jeweils am Montag nach dem letzten Sonntag dieser beiden Monate.
Zeichen 325 u. 326 StVO zu § 42 StVO besagen, dass in diesem Bereich Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.
Laut einem Urteil des OLG Köln, Az. VRS 68.382 , wurde die Schrittgeschwindigkeit zwischen 4 – 7 km/h definiert.
Zusatz:
Das OLG Hamm, Az. VRS6,222 geht von 10 km/h aus, das OLG Leipzig bewertet 15 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit. Eine Eindeutigkeit ist bisher nicht festgestellt. Die Rechtsprechung spricht von deutlich unter 20 km/h.
Mensch was hat die Stadt für Probleme.Hier schimpft einer über den Anderen.Wenn Ihr einen neuen Bürgermeister wählt,denkt dran:Wählt den Besten Bewerber.Schaut Euch Wanfried an:Hier regiert der Beste Bürgermeister.
zu1. Immer diese unsinnigen Vorwürfe, ganz genau, das ist auch meine Meinung!
zu 9 und 10:
Erklären Sie bitte warum der Hinweis auf die verworrene Verkehrslage Unsinn sein soll.
Erklären Sie bitte wie die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Marktplatz auf die Obertorstraße ist.
Nachdem die Zufahrt über den Markt von der Westheimer Straße eine normale Straße ist, ist der Verkehr vom Marktplatz in die Obertorstráße jetzt – gegenüber der vorherigen Regelung – vorfahrtsberechtigt. Nach den Verkehrsschilder ist die Situation aber widersprüchlich.
zu 1. Satire nichterkannt ?
zu 11: warum soll ich das erklären, wenn Sie es doch nicht begreifen wollen.Wenn die Sache heute nicht in Ordnung gebracht wird, dann eben morgen. Außerdem gilt meiner Meinung nach immer noch die gültige STVO. , hier, rechts vor links. Wenn ich richtig gesehen habe, sind die Schilder überklebt.
zu 13.
Sollte es sich um das Ende einer verkehrsberuhigten Zone handeln so gilt an der Stelle gegenüber MarktCafe 13 eben nicht " rechts vor links".
Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem Verkehrsberuhigten Bereich muss man nicht damit rechnen, überholt zu werden.[3]
Beim Ausfahren aus einem Verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen »Ende des Verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich
https://www.auto-und-verkehr.de/artikel/546/Ende-der-verkehrsberuhigten-Zone-und-Vorfahrt
Sollte an dieser Stelle kein Schild " Ende des verkehrsberuhigten Bereiches stehen ist falsch beschildert worden. Denn nach dieser Kreuzung gäbe es Fahrzeugführer mit unterschiedlicher Information über ihren rechtlichen Zustand.
Und an der Kreuzung würde für die aus Westheimer Str. kommenden in unzulässiger weise das Signal " rechts vor links" gegeben.
Unabhängig davon:
Wozu haben wir eine Ortspolizeibehördeund einen Magistratsdirektor im Ordnungsamt wenn diese nicht korrekt beschildern?
Also bei Kilic und einfahrt Marktgasse hängt je ein Schild "Verkehrsberuhigter Bereich.
zu 13.
Ja, ja, komm´ ich heut nicht, komm´ ich morgen.
Was sagen Sie denn, wenn an der Einmündung heute Abend ein – unter Umständen tödlicher – Verkehrsunfall geschieht, weil der Magistrat es nicht für nötig gehalten hat, die Verkehrsregelungen in einem Zug und deutlich erkennbar zu ändern?
Fakt ist, dass bei einem schädigenden Ereignis im Straßenverkehr, dessen Ursache eine falsche Beschilderung ist, die Stadt in Regreß genommen werden kann.
Hallo Hallo
Wer stellt eigentlich die Hütchen am Brunnen auf die Straße?
Macht das der Bäcker??
Letzte Woche waren keine da, weil er zu hatte.
Jetzt stehen sie weider.
Passend zum Einzehandelskonzept und den Auswirkungen die derzeitige Verkehrssituation beleuchtet durch einen Selbstversuch von Frau Yüce.
Der Artikel darüber erscheint am 20. Aug 2016 im Print und ist, vermutlich etwas gekürzt?, online zu lesen. Er ist nicht frei von Fehlern und die Tipps des Fahrlehrers Z. sind es auch nicht.
Als Strecke nutzte sie die Westheimer Str. und den Marktplatz.
Meine Kritik im Einzelnen
https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/homberg-efze-ort305309/selbstversuch-schrittgeschwindigkeit-tempo-sieben-ueber-marktplatz-6676460.html
Frau Yüce :
"Schrittempo bedeutet, dass man auf der 400 Meter langen Strecke epische zwei Minuten und 15 Sekunden unterwegs ist.“
Meine Anmerkung:
Falsch gerechnet, Frau Yüce.
Warum?
Bei 7,2 km/h fährt man 2 m pro Sekunde.
400 m sind dann 200 sek = 3 min. 20 sek.
Bei 7 km/h sind es genau 208 sek = 3 min 28 sek.
Fahrlehrer Z.
„Erster Gang rein, anfahren, Kupplung kommen lassen und das Auto fährt neun Stundenkilometer“,
Meine Anmerkung:
Falsch. Das hängt vom Fahrzeug und der Standgaseinstellung ab. In der Anzeige des Tempos sieht man, von der Voreilung und der Reifengröße sowie dem Reifendruck abhängig eine Geschwindigkeit X. Diese Abhängigkeit führt er selbst an im Artikel.
Fahrlehrer Z.
„Es könnte jederzeit ein Kind auf der Strecke spielen, denn das ist in diesem Bereich erlaubt.“
Frau Yüce:
"den historischen Schirnen und der prächtigen Stadtkirche vorbei. Da wir langsam unterwegs sind, können wir das auch genießen."
Fahrlehrer Z.
"Man sollte sich natürlich auch bei langsamer Fahrt auf den Verkehr konzentrieren. Aber grundsätzlich sollte es so sein, dass in Spielstraßen alle gefahrlos zusammengeführt werden; Menschen und Fahrzeuge."
Meine Anmerkung
Leider ziehen Frau Yüce und der Fahrlehrer die falschen Schlüsse aus den o.a. Fakten. Besonders
"Aber grundsätzlich sollte es so sein, dass in Spielstraßen alle gefahrlos zusammengeführt werden; Menschen und Fahrzeuge.“ führt zu einer falschen Einstellung und Verhaltensweise.
Richtig ist , dass man ständig bremsbereit sein muss und ggf. anhalten muss, um die Verkehrssituation zu klären und jede Gefahr für Fussgänger und spielende Kinder auszuschließen.
Rechtsprechung, siehe OLG Karlsruhe v. 14.04.2004:
"Es bestehen nämlich besondere, über die allgemeine Sorgfaltspflichten (vgl. BGH NJW 1986, 184 f. ;BGH NZV 1992, 360 f.; BGH NJW 1982, 1149) hinausgehende besondere Anforderungen, wenn sich der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug in einer sogenannten "Spielstraße" (verkehrsberuhigter Bereich, Zeichen 325) bewegt. In diesem Fall verlangt § 42 Abs. 4 a StVO vom Kraftfahrer zunächst, dass er Schrittgeschwindigkeit – etwa 4 bis 7 km/h (OLG Köln VRS 69, 382 f.) – einhält (Nr. 2) und Fußgänger weder gefährdet noch behindert sowie, wenn nötig, wartet (Nr. 3). Darüber hinaus muss der Kraftfahrer sein Verhalten insbesondere darauf einrichten, dass in verkehrsberuhigten Bereichen Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen und Kinderspiele überall erlaubt sind (§ 42 Abs. 4 a Nr. 1 StVO). Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem hier durchfahrenden Kraftfahrer abzuverlangen, dass er sich – jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt – auch auf die Möglichkeit einrichtet, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Frankfurt DAR 1999, 543 f.; OLG Köln VRS 36, 360 f.; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038)."
https://www.verkehrslexikon.de/Module/Verkehrsberuhigter_Bereich.php
Frau Yüce:
"Schnellster: 32 km/h.“
Meine Anmerkung:
Bussgeld für den Schnellsten: 35 € wenn Toleranz 3 km/h abgezogen werden.
Ohne Toleranz 1 Punkt und 80 €.
Da es sich um eine verkehrsberuhigten Bereich handelt, dürfte der Abzug der Toleranz unzweckmäßig sein.
Meine Empfehlung
Zur Eigenkontrolle des Tempos: Sollte bei 20 km/h der erste Strich sein, muss man im unteren Drittel zu Null sein. Ist evtl. noch eine Zwischenmarkierung (bei etwa 10km/h) vorhanden, muss man unter dieser bleiben
Die bauartbedingte Tempoanzeige in einem Fahrzeug bedeutet, gesetzlich heißt es bis zu 10 % + 4km/h dürfen es Abweichungen nach oben geben. Bei 50 km/h muss er genau anzeigen.
Bei digitalen Messungen ohne mechanische Bauelemente auch im Übertragungsweg zur Anzeige dürfte die Toleranzgrenze geringer sein.