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Bis zum bitteren Ende

 

Es wirkt wie Hohn,
wenn die CDU aktuell plakatierte:

ERST RECHNEN, DANN HANDELN!

 

 

 

 

 



Foto: Das Schwesternwohnheim steht schon nicht mehr.

  
Es geht weiter, bis zum bitteren Ende

Diese Stadtverordneten aller Parteien haben 2021 für den
1-Euro-Kauf des Klinikareals gestimmt. (siehe rechts)

Sie haben zugestimmt, dass die Stadt damit
mindestens 2 Millionen Euro Abrisskosten übernimmt.


Es stand deutlich in dem vorgeschlagenen Text des Beschlusses.
Sie haben es lesen können.
Sie haben nicht einmal nachgefragt.
Sie haben einfach wortlos zugestimmt.
Sie haben den Hombergern Millionenkosten angelastet.
Die endgültige Höhe war zu der Zeit noch nicht überschaubar.
Sie stieg in den Folgejahren.

Durch den "Kauf" entlasteten sie den Asklepios-Konzern
von der Grundsteuer und der Verkehrssicherungspflicht,
die der Konzern nicht erfüllt hat. 

Die Stadt entlastete den Konzern, der die Klinik zu einer
verwahrlosten Schrottimmobilie hatte verkommenen lassen.
Der Konzern hat weggeschaut als das Gebäude über Jahre geplündert wurde.

Der Asklepios-Konzern war nun die Altlast los. 
Die Stadt entlastet den Konzern nicht nur von den Abrisskosten. 

Asklepios hat das ehemalige Kreiskrankenhaus 2006
für 1-Euro übernommen. 
Dazu wurde der Konzern noch mit 43,9 Millionen Euro unterstützt.

Gleichzeitig wurden den Kliniken Darlehen von 28 Millionen Euro erlassen, die ihnen der Kreis in den Jahren zuvor gewährt hatte.“
„Weitere 15,9 Millionen Euro flossen nach und nach als „Sanierungsbeitrag“.
Frankfurter Rundschau 2.2.2019

"Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand ist damit zu rechnen,
dass im Falle einer Entwicklung des ehemaligen Krankenhausgeländes
durch die Stadt Homberg (Efze) die Kosten für Rückbau und Erschließung
die Einnahmen durch Grundstücksverkäufe deutlich übersteigen werden.
Es ist mit einem nicht refinanzierbaren Anteil an Entwicklungskosten
von bis zu 2.000.000 EUR zu rechnen.“

Die Homberger Stadtverordneten wussten es, und sie haben trotzdem am 20. Mai 2021 zugestimmt.

Sie haben keinem Kaufvertrag zugestimmt, sondern nur einem "Kaufvertragsangebot".
Dieses Kaufvertragsangebot ist nicht veröffentlicht worden.

Der Leiter der Stabstelle Recht und Personal hat daraus Eckpunkte zusammengestellt und diese veröffentlicht.

[1]

Beschlussvorschlag [1]