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Bauen im Landschaftsschutz-Gebiet

BildEs ist nicht zulässig, im Landschaftsschutzgebiet Gebäude zu errichten. Die Stadt setzt sich über diese gesetzliche Regelungen hinweg.

Für den Waldkindergarten soll im Landschaftsschutzgebiet hinter der Stadtmauer eine Schutzhütte mit Toilettenanlage errichtet werden, wie es auf dem Bild zu sehen ist.

Preiswerte gute Alternative
Es gibt bereits ein Konzept für einen Waldkindergarten in Wernswig, dort waren auch vorhandene Räume als Schutzräume vorgesehen.

"Schutzhütte" und Toilettenanlage an der Stadtmauer sollen 110.000 Euro kosten.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Bauen im Landschaftsschutz-Gebiet"

#1 Kommentar von Uwe am 2016 März 18 00000003 11:56 am 145829861611Fr., 18 März 2016 11:56:56 +0100

Hat Homberg die Rechte der Schwarzenbörner Streiche erworben??

#2 Kommentar von auch homberger am 2016 März 18 00000003 12:08 pm 145829928312Fr., 18 März 2016 12:08:03 +0100

Schutzhütten findet man sehr viel, auch in manchen Landschaftsschutzgebieten. Warum also soll das in diesem Fall nicht gehen. Niemand würde behindert. Aber wer kann es dem Herrn Schnappauf schon Recht machen. Wer nörgeln will, der nörgelt halt. Ich meine, der Bürgermeister von Homberg tut nur seine Pflicht. Er geht nur nicht immer auf Ihre  Kommentare ein. Zu den angeblichen Kosten!!! Wie kommen Sie auf diesen Betrag?

#3 Kommentar von DMS am 2016 März 18 00000003 1:07 pm 145830286701Fr., 18 März 2016 13:07:47 +0100

Zu 2: Es geht nicht darum es mir recht zu machen, sondern bestehendes Recht zu beachten. Wer das als Nörgeln ansieht, muss auch jeden Bericht über Wohnungseinbruch und Diebstahl als Nörgeln bewerten. Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch. Die Pflicht des Bürgermeisters ist es, sich an Recht und Gesetz zu halten.

Die Kosten entstammen den öffentlich vorgelegten Angaben.

#4 Kommentar von Abakus am 2016 März 18 00000003 1:44 pm 145830505801Fr., 18 März 2016 13:44:18 +0100

Bebauungsplan, Landschaftsschutzgebiet was ist denn das? Dazu Kahlschlag in Homberg Tradition! Ein Homberger Modell, vielfach gepflegt

Skateranlage ohne Baurecht
[1]

Gewerbe im Wohngebiet
[2]

Rodungsarbeiten Fällung geschützter Bäume
[3]

Kahlschlag I am Schlossberg = Landschaftsschutzgebiet
[4]

Kahlschlag II = Landschaftsschutzgebiet
[5]

Bäume weg
[6]

Untergasse Bäume Weg 
[7]

ehemalige Ostpreußen Kaserne Bäume weg
[8]

Blutbuchen Ulrich Areal
[9]

#5 Kommentar von Kritischer Bürger am 2016 März 18 00000003 3:06 pm 145830996003Fr., 18 März 2016 15:06:00 +0100

Aber wenn es doch so gewünscht wird . . .

Vielleicht soll mit dem ganzen Holz ja eine Blockhütte

gebaut werden in der sich das gesamte Parlament an

einem abgeschiedenen Ort in Zukunft trifft um ihre internen

Zankereien und gegenseitigen Beschuldigungen vorzubringen.

Homberg – jeder gegen jeden, keiner für die Stadt !!

#6 Kommentar von auch homberger am 2016 März 18 00000003 5:51 pm 145831988705Fr., 18 März 2016 17:51:27 +0100

DMS: zu Ihrer Kritik. Meine ersten beiden Sätze haben Sie nicht beachtet, oder sind darauf nicht eingegangen.Ist ja auch nicht zwingend erforderlich. Waraum pochen Sie so auf das bestehende Recht? Ich sage es noch einmal, niemand wird in so einem Fall behindert, oder?

#7 Kommentar von Joachim Grohmann am 2016 März 18 00000003 7:16 pm 145832497407Fr., 18 März 2016 19:16:14 +0100

Sie haben Recht. Es tut vermeindlich keinem Weh. Weg mit vermeintlich überflüssigen Gesetzten. Ich parke im Halteverbot. Ist doch egal, es stört doch keinen. Ich fahre bei Rot über die Kreuzung, ich störe doch keinen. Ich werfe meine Grünabfälle in die Natur, hej, das stört doch keinen.

Merken Sie etwas? Wenn wir in einer Gemeinschaft Regeln aufstellen, sollten diese eingehalten werden oder eben die Regeln abgeschaft werden.

Wir haben hier ein Naturschutzgebiet. Auf diesem, oder mit diesem sind bestimmte Handlungsweisen und entsprechender Umgang damit verbunden.

Auch hier gibt es eine sinnvolle Alternative. Diese ist ausgearbeitet, hat Personal(!) und kostet nur einen Burchteil. Hierüber wird aber aus Prinzip nicht nachgedacht. Wir verprassen hier Ressourcen ohne alle Punkte betrachtet zu haben. Wir planen also wieder Planlos.

In diesem Sinne

#8 Kommentar von auch homberger am 2016 März 18 00000003 9:26 pm 145833276909Fr., 18 März 2016 21:26:09 +0100

zu 7: ich merke schon, eine Diskussion mit ihnen oder mit dem blogbetreiber ist überflüssig.mögen sie beide nur wissen, ich will keine gesetze ändern und fahre auch nicht bei rot über die kreuzung. wer nicht verstehen will, dem ist nicht zu helfen.

in diesem sinne!!!

#9 Kommentar von Mister X am 2016 März 18 00000003 9:28 pm 145833289109Fr., 18 März 2016 21:28:11 +0100

Ob mich persönlich die Schutzhütte im Landschaftsschutzgebiet stören würde, will ich einmal dahingestellt lassen.

Gesetz ist nun aber einmal Gesetz. Da stimme ich Herrn Grohmann zu.

Stutzig machen mich wieder einmal die Homberger Grünen in diesem Zusammenhang.

Ich denke, dass die Einhaltung der Richtlinien in einem Landschaftsschutzgebiet besonders durch die Grünen "überwacht" werden müssten.

So richtig verstehe ich nicht, für was die Homberger Grünen eigentlich stehen.

Das Wahlergebnis scheint mich zu bestätigen (…)

#10 Kommentar von Herr Grün am 2016 März 19 00000003 7:22 am 145836852607Sa., 19 März 2016 07:22:06 +0100

Es geht hier gar nicht darum, ob Schutzhütten in anderen Landschaftsschtuzgebieten stehen oder nicht oder ob sie stören oder nicht. Jedem Schutzgebiet liegt eine Verordnung zugrunde , die die Verbotstatbestände und die Ordnungswidrigkeiten definiert. Was in einem Schutzgebiet möglich ist, kann in einem anderen untersagt sein. Genehmigungen/Befreiungen sind bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

#11 Kommentar von Mister X am 2016 März 19 00000003 10:14 am 145837888810Sa., 19 März 2016 10:14:48 +0100

@ Herr Grün

Wenn ich davon ausgehe, dass sich der Bürgermeister bereits mit den zuständigen Behörden kurzgeschlossen hat und eine Genehmigung/Befreiung signalisiert bekam, dann wäre die ganze Aufregung umsonst.

Der genaue Wortlaut der Verordnung zum betreffenden Schutzgebiet könnte weitere Aufklärung bringen. Dieser ist mir aber nicht bekannt.

#12 Kommentar von Kritischer Bürger am 2016 März 19 00000003 6:09 pm 145840734106Sa., 19 März 2016 18:09:01 +0100

Ach wie schön . . . 7

Vielleicht sollte Homberg die Stadtverordnerenversammlungen

abschaffen und statt dessen jedesmal eine Bürgerversammlung

einberufen ? Oder vielleicht doch gleich für jeden Punkt eine

öffentliche Wahl ? Dann kann sich wenigstens keiner beschweren

das er nicht gefragt wurde . . .

Homberg der Kindergarten 😉

#13 Kommentar von Termin Ator am 2016 März 19 00000003 7:50 pm 145841343707Sa., 19 März 2016 19:50:37 +0100

Ach ist das schön.

Wenn CDU und SPD noch enger zusammenrücken ( Nice to have ) ist die Stadtverordnetenversammlung doch eh nur reines Schaulaufen. Die Entscheidungen sind im Vorfeld getroffen worden, überall ist ja die gleiche Mehrheitssituation und wenn dann ungelesen und letztlich unausgegoren Tischvorlagen oder " Entscheidungszwang " Entscheidungsgrundlage sind. Wo ist da die Notwendigkeit der Stavo noch gegeben? ( Ich kann nicht alles lesen, so Herr Gerlach )

Denn der Begriff Arbeitsteilung beschränkt sich doch auf vorbereitende Ausschüsse.

Kontrolle gewünscht ( Wir sind alle hintergangen worden, so Herr Gerlach ) und mit Vorschlägen siet Ende 2014 in der Pipeline.

Alles nur Schau für die Bürger. Dazu dann auch kein Widerpart ( Jetzt steht uns kein Bürgermeister mehr im Weg , so Herr Gerlach ).

Ein Bürgermeister der zunächst seine igenen meinung als die des Magistrats vorzutäuschen versucht.

Herz, was willst du mehr.

#14 Kommentar von EDE am 2016 März 21 00000003 11:29 am 145855619111Mo., 21 März 2016 11:29:51 +0100

Warum macht man nicht  ein Naturschutzgebiet aus dem Schloßberg?Dann kann man wenigstens die Wege und alles weitere am Schloßberg  vor sich hingammeln lassen,und die Kosten sind gleich null für die Landschaftspflege.Ade ihr gepflegten Spazierwege,die ich noch von meiner Kindheit her in guter Errinerung habe.

#15 Kommentar von BUND-Mitglied am 2016 März 29 00000003 10:43 pm 145928778810Di., 29 März 2016 22:43:08 +0100

zu 14.
Ein Naturschutzgebiet ist im Hinblick auf die Verwirklichung bestimmter Erhaltungsziele ausgewiesen, zum Schutz bestimmter Pflanzenarten, wie zum Beispiel Orchideen , manchmal aber auch zum Schutz von Kultur, wie zum Beispiel bei historischen Nutzungsformen wie Schneitelwald. 
Ein Naturschutzgebiet ist oft mit Pflegeaufwand verbunden und die Kosten sind mitnichten gleich Null. 

#16 Kommentar von Anya am 2016 März 30 00000003 12:24 pm 145933704812Mi., 30 März 2016 12:24:08 +0100

#14

Habe ich mich verguckt, oder standen vor vielen Jahren nicht schon die Naturschutzgebiet-Schilder am Schlossberg?