Aktueller Stand des Gewerbegebietes Remsfeld
In der letzten Verbands-versammlung des Zweckverbands gab BĂŒrgermeister Kaufmann (Schwarzenborn) vom Vorstand des Zweckverbandes folgende Punkte bekannt:
– Es gibt einen ernsthaften, mittelstĂ€ndigen Bewerber fĂŒr einen Autohof. Kaufoptionen fĂŒr 3,3 ha sind gegeben. Jetzt prĂŒft und plant er das Vorhaben. Man rechnet mit 50 ArbeitsplĂ€tzen.
– Bewilligungsbescheid ĂŒber 2,1 Mill. Euro fĂŒr ErschlieĂungskosten liegt vor.
– Das Gerichtsverfahren gegen den Bebauungsplan des Gebietes ist vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen. Viele der Klagepunkte wurden abgewiesen. In Fragen des LĂ€rmschutzes besteht das Gericht darauf, dass das Kreiselbauwerk und das Gewerbegebiet zusammen beurteilt wird. Den Kreisel hatte man bisher gesondert behandelt. Jetzt muss das Bebauungsplanverfahren noch einmal durchgefĂŒhrt werden. Die Kosten des Gerichtsverfahrens trĂ€gt der Zweckverband mit 2.800 âŹ.
Um den LĂ€rmschutz zu sichern, gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten: VerlĂ€ngerung der LĂ€rmschutzwand bis zum Ausbauende des Kreisels oder Einzellösung am belasteteteGebĂ€ude mit EntschĂ€digungszahlung an den EigentĂŒmer, der dafĂŒr die Eintragung einer Baulast in sein Grundbuch akzeptiert.
Ein Mitglied der Verbandsversammlung fragte nach dem Namen des KlĂ€gers. BĂŒrgermeister Kaufmann antwortete, der Gerichtsbeschluss sei ohne Nennung des KlĂ€gers erfolgt, er können ihm aber nach der Sitzung den Namen nennen, da er zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Die Behauptung, der Name des KlĂ€gers dĂŒrfe nicht öffentlich genannt werden, ist anzuzweifeln. In einem Gerichtsurteil werden immer die Parteien genannt.
Quelle: Bebauungsplan-Karte des Gewerbegebietes, BegrĂŒndung des Bebauungsplanes
Nachtrag 11. 11. 2009
Bebauungsplan Nr. 1 âInterkommunales Gewerbegebiet KnĂŒllwald-Remsfeldâ ist unwirksam
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 24. Sept. 2009
In der Verbandsversammlung hieĂ es, dass die meisten Klagepunkte abgewiesen worden sein. In der Pressemitteilung klingt es anders:
„Der Normenkontrollantrag war erfolgreich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan fĂŒr unwirksam erklĂ€rt, weil er an erheblichen Ermittlungsdefiziten leide.“
„Der Zweckverband habe es im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans jedoch versĂ€umt, die Auswirkungen des zu erwartenden VerkehrslĂ€rms ausreichend zu ermitteln.“
„Auch sei es nicht zulĂ€ssig, eine in dieser Hinsicht notwendige KonfliktbewĂ€ltigung auf eine dem Bebauungsplan nachfolgende Verwaltungsvereinbarung mit dem StraĂenbauamt zu verlagern. Aufgrund dieser AbwĂ€gungsfehler sei der Bebauungsplan daher unwirksam.“
„Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.“
Aktenzeichen: 4 C 1476/08.N
Der „Homberger Anzeiger“ brachte heute dazu einen Bericht mit der Ăberschrift: „Eklatanter Planungsfehler“. online
