Auffällige Lücken in der Statik des Wirtschaftsanbaus
Die Stadtverordneten konnten vier Tage lang die Bauakten für den Anbau an der Burgberggaststätte einsehen. Wegen der schon während der Bauzeit zu beobachtenden Mängel bei der Gründung des Bauwerkes wurde die Statik genauer durchgesehen.
Statik auch für Burgbergverein
Als Erstes fiel der Titel der Statik auf, sie wurde für den Anbau an das Wirtschaftsgebäuden und für ein Seminar- und Ausstellungsgebäude erstellt – Wurde sie auch so der Stadt in Rechnung gestellt, obwohl es bisher hieß, die Burgberggemeinde baut auf eigene Kosten?
Keine Angaben zur Bodenfestigkeit
Zu einer Statik gehören Vorbemerkungen, in denen die wichtigsten Rechenannahmen aufgelistet sind, so auch in diesem Fall. Auffällig war, dass ein entscheidender Punkt fehlt: Die standardmäßige Angabe zur Tragfähigkeit des Bodens.
Dies ist umso mehr verwunderlich, da bekannt ist, dass an einem sehr abschüssigen Hang – auf dem Abraumboden der Burgfreilegung – gebaut weren soll.
Berechnung für Bodendruck und Verankerung fehlt
Die Berechnungen der Kräfte, Gewichte und die notwendigen Abmessungen sind ordentlich durchgeführt, enden aber bei der Berechnung der Streifen- und Punktfundamente. Über den Bodendruck gibt es wieder keine Angaben. Das kann kein Versehen sein.
Eine seitliche Verankerung der Fundamente mit dem vorhanden Mauerwerk ist nicht vorgesehen.
Auffüllbeton statt solider frostfreier Gründung
Auch die Leistungsausschreibung folgt dem Schema, es wird einfach so getan, als würde das Bauwerk auf einem ebenen, gewachsenem Boden aufgestellt. Im Ausschreibungstext wird der Beton zwischen Streifenfundament und Erdreich beschrieben „zu Auffüllarbeiten unter der Betonplatte“. Dieser „Auffüllbeton“ liegt auf dem Boden auf. Es gibt somit keine frostfreies Fundament – gerade an der Stelle, bei der der Hang am stärksten abfällt.
Trotzdem genehmigt
Ein Testat eines Prüfingenieurs war nicht zu finden.
Die Statik trug den grünen Genehmigungstempel des Kreisbauamtes.
siehe auch:
Burgberg Anbau: Schwierige Gründungssituation war bekannt.
Katze im Sack und Pfusch am Bau
Auf dem Burgberg wird angebaut
So oder ähnlich dürfte auch das gesamte Verblendmauerwerk der Burgmauer gegründet und befestigt sein.
Die Konsequenzen sind sichtbar.
Kritik dafür geht jedoch derzeit nicht an die Adresse des Stadtarchitekten G.
Vermutlich hat er jedoch bereits Vorschläge wie man das möglichst schnell „reparieren“.
Ob man auch hier das Kreisbauamt mit seinen Grünen Stempelabdrucken einschaltet um eine Gesamtprüfung vornehmen zu lassen?
Mir scheint, die Genehmigung wurde erteilt, um aufkommende Kritik wegen der Dauer des Genehmigungsverfahrens zu beseitigen.
Aber bestimmt wird auch hier der Bürgermeister sich so wie bei den Planungen für Büroräume und die Krone bei seinem Stadtarchitekten für die gute Arbeit bedanken.
Das da nicht von einem Museumsanbau die Rede ist, ergibt sich aus der Möglichkeit Fördergelder für den Stadtumbau abzuschöpfen.
Deswegen wurde ja auch das Erfassungsgebiet für den Stadtumbau West erweitert.
Die Eile zu bauen, der Antrag die Stadtverordneten außen vorzulassen bei dem weiteren Ausbau ist bestimmt auch dem Zwang geschuldet, Büroräume im ehemaligen kbg Gebäude zu realisieren.
Alles Husch Husch !
Daraus folgt dann halt auch Pfusch!
Es ist schon mal positiv, wenn die gewählten Vertreter der Bürger, die Stadtverordneten, ihrer Kontrollfunktion nachkommen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Verwaltung ihrer Verpflichtung nachkommt und die Stadtverordneten über wichtige Angelegenheiten laufend unterrichtet . Genauso wie sie darauf angewiesen sind, Aussagen der Verwaltung zu vertrauen.
Die Stadtverordneten können zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Magistrat in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern; der Ausschuss ist zu bilden oder zu bestimmen, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt.
Wurde im vorliegenden Fall ein entsprechender Ausschuß gebildet, wie es die HGO in § 50, Abs.2 vorsieht?
Die Frage sei erlaubt, wer von den Stadtverordneten soviel anerkannte Fachkompetenz auf dem Gebiet der Statik mitbringt, um das Gesehene auch nach allen Regeln der Kunst zu interpretieren und gegebenenfalls auch vor einem Fachausschuss zu darzulegen.
Die Kfz.-Hauptuntersuchung macht ja auch nicht der Werkstattmeister, sondern ein ausgebildeter Prüfingenieur des TÜV.
Was resultiert aus der Einsichtnahme und den dadurch gewonnenen Erkenntnissen? Werden diese Erkenntnisse auch den Homberger Bürgern mitgeteilt, wovon man ja ausgehen sollte, wenn die Stadtverordneten ihrerseits Auskunft fordern?
zu 1:
Bei der Burgmauer kann man nicht von einer Verblendmauer sprechen. Das Bindemittel Kalk war teuer in der Herstellung, deshalb hat man die äußeren Teile der dicken Mauern mit besserem Mörtel(mehr Kalk) gemauert und danach den Zwischenraum mit Steinen und einfacherem Mörtel (wenig Kalk) aufgefüllt. Das war Stand der Technik zu jener Zeit.
Bei der Sanierung der Mauer darf mann aber nicht nur eine „Verblendung“ hochmauern, sondern muss den Untergrund verankern und befestigen, bevor die Sichtmauer wieder aufgebaut wird. Dabei ist auf die Sicherheit der Arbeitenden zu achten, denn jetzt können sich leicht weitere Steine lösen.
Genau DAS was der Kommentar unter 3. aufführt ist notwendig.
Vorab eine genaue Untersuchung.
Als Kinder haben wir dort oben gespielt. Wir sind die damals noch nicht glatten Mauern hochgeklettert. In dieser gab es teilweise recht große und tiefreichende Löcher.
Wir sind an der Wand hoch und durch die Löcher in den damals noch zum großen Teil gefüllten Marstall gekrochen.
So wie ich das in Erinnerung habe, ist dass was man sieht, teilweise dass, was auch damals an einigen Stellen sehen war. Viel verfüllt wurde da nicht immer.
So wie es diesen Weg rundum auch nicht gab, man fuhr durch das Tor so wie jetzt.
Ist sogar mal einer gerade über die Kante gefahren und musste mit einem Abschleppwagen geborgen werden. Denn die Schutzplanken gab es nicht immer.