Abbildung: Auszug aus dem Bodenrichtwertverzeichnis
Die Stadtverordneten stimmten dem Kauf des Geländes zu, auf dem einmal die Firma Weckesser ein Autohaus betrieb. Das Gelände ist 4.991qm groß. Die Immobilie ist "wertausschöpfend durch Grundpfandrechte" belastet. Das Grundstück ist zur Sicherung von Darlehen belastet, und zwar im vollen Wert.
Wert des Grundstücks
Nach dem Bodeninformationssysterm beträgt der Bodenwert 50 Euro/m², also mit 4.991 mal 50 € ergibt 249.550 Euro, also mit einer Viertel-Million Euro. Das benachbarte Wohngebiet, auch entlang der Ziegenhainer Straße, wird mit 75 €/m² bewertet, das wären 374.325 Euro.
Nur Grundstücke für die Erfüllung der Aufgaben kaufen
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, wird angeregt, die Immobilie zu einem symbolischen Preis von ca. 5.000 EUR von der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt zu erwerben. Der Kaufgegenstand wäre in diesem Fall weiterhin mit Grundpfandrechten zugunsten eines Sicherungsgläubigers belastet. Die Zwangsversteigerung bliebe damit unverändert möglich.
Allerdings hat der Sicherungsgläubiger angeboten, gegen Zahlung eines angemessenen Geldbetrags die Löschung der Sicherungsrechte zu bewilligen.
Bei dieser Floskel müssten bei den Stadtverordneten alle Parteien die Alarmglocken angehen. Will hier jemand im Hintergrund ein Geschäft machen?
Die Kommune soll nur so viel Grundstück erwerben, wie sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit benötigt. Die Stadt benötigt das Grundstück nicht, wie aus der weiteren Erläuterung sichtbar wird. Dort heißt es,
Vor diesem Hintergrund könnte die Stadtverordnetenversammlung (in der nächsten Legislaturperiode) darüber entscheiden, ob das Grundstück (durch Löschung der Grundpfandrechte) lastenfrei entwickelt werden soll.
Allein die Prüfung dieses Punktes hätte gereicht, den Tagesordnungspunkt zurückzuweisen, denn damit wird dem Wahlergebnis im Frühjahr 2026 vorgegriffen und die neue Legislaturperiode belastet.
Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. 3.2005 [1]
§ 108
Erwerb und Verwaltung von Vermögen, Wertansätze(1) Die Gemeinde soll Vermögensgegenstände nur erwerben,
soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben
in absehbarer Zeit erforderlich ist.
Städtebauliche Entwicklung
Die städtebauliche Entwicklung bestimmt allein die Kommune, dafür muss sie keine Grundstücke kaufen. Das rechtliche Instrumentarium der Bauleitplanung seht dazu zur Verfügung. Um unerwünschte Nutzungen zu verhindern, kann die Stadt eine Veränderungssperre beschließen. Das hatte Bürgermeister Dr. Ritz schon einmal vorgenommen, allerdings war die damalige Veränderungssperre rechtswidrig. Das ging damals nicht auf, deswegen hat Schoof Immobilien GmbH das Geländer gekauft und während der Bauzeit des Einkaufszentrums darin ausländische Bauarbeiter untergebracht, die am Einkaufszentrum eingesetzt waren.
Eine Anregung, die keine ist
"Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen, wird angeregt, …"
In der Erläuterung zum Beschluss wird nur "angeregt", das könnte eine Diskussion auslösen, aber hier wird vom Magistrat gleich ein Beschluss vorgelegt, dem sofort gefolgt wird.
Mehr braucht es nicht in Homberg, damit die 36 Stadtverordneten sofort der "Anregung" folgen. Wenn es schiefgehen sollte, kann der Magistrat darauf zurückziehen, es war ja nur eine Anregung. Bedenken gibt es offensichtlich keine. Über die Folgen des Beschlusses kein Wort in der sogenannten "Beratung und Beschlussfassung".
Die Folgen des Beschlusses
Was heißt zum symbolischen Preis von 5000 Euro?
Warum nicht für 1-Euro, wie beim Krankenhausgelände? Der Magistrat hat das damals wie ein günstiges Schnäppchen erscheinen lassen, dafür hat Asklepios sogar einen Notar bestellt, damit das ganz verbindlich erscheint und wirklich nur einen Euro kostet.
Mit dem Kauf des Krankenhausgeländes gingen die Belastungen auf die Stadt über. Der Verkäufer Asklepios ist eine Belastung losgeworden und wird sich gefreut haben. Die Belastung, die sich die Stadt für einen Euro eingekauft hat, kostet der Stadt tatsächlich über 7 Millionen Euro, wie ein von der Stadt beauftragtes Büro vorläufig ermittelt hat. Die Kosten werden weiter steigen. Das war kein Schnäppchen, das war Betrug an den Hombergern, denn hier ist weder Wirtschaftlichkeit noch Sparsamkeit beachtet worden.

Präsentation vom 10. Mai 2021 mit den grob geschätzten Flächen und Kosten des Krankenhausgeländes
Wer erinnert sich noch? Der Kauf wurde ebenfalls damit begründet, die städtebauliche Entwicklung beeinflussen zu müssen.
In dem aktuellen Fall des Weckessergeländes wird sogar auf mögliche weitere Folgen hingewiesen.
Vor diesem Hintergrund könnte die Stadtverordnetenversammlung (in der nächsten Legislaturperiode) darüber entscheiden, ob das Grundstück (durch Löschung der Grundpfandrechte) lastenfrei entwickelt werden soll. Sofern sich die (neuen) Stadtverordneten dagegen entscheiden, wird der Sicherungsgläubiger die Zwangsversteigerung betreiben. Dadurch wären der o. g. Kaufpreis und die mit ihm einhergehenden Erwerbsnebenkosten verloren.
"Löschung der Grundpfandrechte" heißt, die Stadt muss dem Gläubiger, der sich mit dem Eintrag abgesichert hat, sein Geld zurückzahlen.
Das Grundstück ist entsprechend seinem Wert belastet. Bei dem Grundstückswert von rund 250.000 Euro liegt das Grundpfandrecht zwischen 60 und 80 Prozent, also 150.000 und 200.000 Euro.
Da das Gebäude als baufällig bezeichnet wird, sind noch die Abriss- und Entsorgungskosten dazuzurechnen. Auf dem Gelände wurde viele Jahre eine Autowerkstatt betrieben, es besteht damit der dringende Verdacht von Altlasten im Boden.
Dazu macht der Magistrat keine Aussagen, die Katze wird im Sack gekauft. Verantwortliche Ausübung des Stadtverordnetenmandats sieht anders aus.
Es kann noch teurer werden
Wenn nach der Kommunalwahl im Frühjahr neue Mehrheiten entstehen und die Stadtverordneten entscheiden, dieses Gelände doch nicht zu kaufen, wird der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen. In diesem Fall sind die Kosten für Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten verloren.
Auf jeden Fall entsteht der Stadt ein hoher finanzieller Schaden, wie auch bei dem Krankenhausgelände.