An der Instandhaltung sparen
Homberg spart gegenüber 2017 knapp eine halbe Million Euro ein – die nicht für Instandhaltung ausgegeben werden. Instandhaltung dient der Werterhaltung von Gebäuden, Anlagen und Maschinen. Zur Instandhaltung gehört Wartung, Inspektion, Instandhaltung und Verbesserung.
An der Instandhaltung zu sparen heißt am Werterhalt zu sparen. Homberg spart auf die dümmste, weil langfristig teuerste Art.
Foto: Fenster an der Burgberggaststätte, die schon lange einen neuen Anstrich brauchen. Dies ist nur ein Beispiel.
Warten auf Fördermittelprogramme?
Man muss auch verdrängen können
In Homberg scheinen die Verantwortlichen, den Schuldenanstieg zu verdrängen. Haben die sich einmal gefragt, welchen finanziellen Nutzen die Investitionen der letzten Jahre und die beschlossenen Projekte für die Stadt gebracht oder bringen werden. Bisher habe ich noch keine Information über die zukünftigen Unterhaltungskosten der Projekte geschweige denn von den Mieteinnahmen etwas gehört. Das Haus der Reformation, das Burgbergmuseum sowie das Projekt Marktplatz 15, der geplante Rathausumbau, Wohnungsbau im Gebäude Obertor 1 und Engelapotheke werden nie wirtschaftlich betrieben werden können.
Was hat die Homberger Politik getan, um Arbeitsplätze mit auskömmlichen Einnahmen zu fördern? Wo wurde etwas für die Homberger Betriebe getan? Wirtschaftsförderung sieht anders aus, aber der Bürgermeister baut lieber, lockt das Parlament mit Fördergeldern.
In dem Zusammenhang kann ich nur allen Interessierten den Kommunalbericht 2017des Landesrechnungshofes empfehlen. Hier gibt es mahnende Worte:
http://www.t-online.de/nachrichten/id_82788688/rechnungshof-kritisiert-foerderung-nach-giesskannenprinzip.html
https://rechnungshof.hessen.de/
Im Zusammenhang mit der Hessenkasse führt der Landesrechnungshof folgendes aus:
„… Die überörtliche Prüfung begrüßt kommunale Investitionen grundsätzlich. Sie weist aber auch darauf hin, dass Investitionsprogramme eher ein Instrument für Krisenjahre sind. Die aktuelle konjunkturelle Lage ist dem gegenüber als sehr gut einzustufen. Des Weiteren empfiehlt die Überörtliche Prüfung, Investitionen nur dann zu tätigen, wenn die wenn die Folgekosten richtig berechnet und dauerhaft finanziert werden können. Dies gilt für geförderte als auch für eigenfinanzierte Investitionen. .. „
Meines Wissens wurden nie Alternativen, Folgekosten oder Einnahmen ermittelt, geschweige denn vom Parlament bei der Entscheidungsfindung gefordert, wie es auch geltendes Recht ist.