HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Altrichter-Projekt: Nachgerechnet


In der Novembersitzung sollten die Stadtverordneten einer neu geänderten Aufstellung des alten Bebauungsplans von 2009 zustimmen.

Mit dem neuen Aufstellungsbeschluss wäre keine Untersuchung über die Umweltauswirkungen und keine Ausgleichsmaßnahmen notwendig gewesen.

Nebenbei sollte der Bebauungsplan auch noch um 2.570 Quadratmeter erweitert werden, Eine Erweiterung um 66 % (Flurstück 15/25 mit 3.840 qm). Der zusätzliche Teil war nicht für die Bebauung nach dem Flächennutzungsplan vorgesehen.

 

Was sollte auf den 6.400 Quadratmetern gebaut werden?

 

Im Protokoll weist der Stadtverordnete Dirk Pfalz (Bürgerliste) darauf hin, dass "die beantragten Wohnhäuser ohne weitere Bauleitplanung gebaut werden können."  Seit 2009 lag der Aufstellungsbeschluss vor, der Bebauungsplan hätte aufgestellt werden und so gebaut werden können, wie es jetzt vorgestellt wird.

Nach Bauamtsleiter Ziegler sei ein Konkretisierung  und damit eine Änderung erforderlich. Was erforderlich sein sollte, wurde nicht genannt. Aufstellungsbeschlüsse muss die Stadt nur dann aufstellen, wenn sie erforderlich sind. Die Erfordernis ist nicht ersichtlich.
 

Was die anwesenden Bürger gehört haben
 

Die zahlreich anwesenden Bürger haben das offizielle Protokoll um die Aussagen ergänzt, die sie gehört haben. Die Ergänzungen sind fett hervorgehoben.

Herr Stadtrat Herbold berichtet dem Ausschuss im Auftrag von Bürgermeister Dr. Ritz, dass die Sorgen der Bürger bei der beantragten Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der Adam-Krafft-Weg soll keine Durchgangsstraße werden und der Kinderspielplatz dort wird erhalten.

Des Weiteren erklärt er, dass die Errichtung von 30 Wohnungen ein Gerücht sei. Der Eigentümer will lediglich 2 Zweifamilienhäuser auf 1800 qm bauen. Die Frage von Ausschussmitglied Pfalz, wo dies in den Unterlagen steht, wurde nicht beantwortet.

Ausschussmitglied Herr Pfalz stellt dann fest, dass nach dem aktuellen Bauleitverfahren [aus 2009] die Wohnhäuser gebaut werden könnten.

Herr Ziegler von der Verwaltung informiert den Ausschuss, dass 2 Vollgeschosse geplant sind und dass über die Dachformen noch nicht abschließend gesprochen wurde.

Ausschussmitglied Herr Pfalz rechnet dann vor, dass bei der jetzt beantragten Überbauung von 1800qm bei einer Grundfläche von 100 qm und zweigeschossiger Bauweise 36 Wohneinheiten gebaut werden könnten.

In diesem Zusammenhang weist er auf die 40 noch nicht verkauften Baugrundstücke im Holzhäuser Feld hin.

Herr Ziegler von der Verwaltung erläutert dem Ausschuss, dass der rechtskräftige Flächennutzungsplan aus 2014 Wohnbauflächen enthält, aber eine Konkretisierung durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 erforderlich ist.§13b BauGB

 

Nachgerechnet; Wie viele Wohnungen?
 

Stadtrat Herbold (SPD): 2 Zwei-Familienhäuser auf 1.800 qm seien geplant. Die Errichtung von 30 Wohneinheiten sei ein Gerücht.

Der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss (2009) nennt einen Geltungsbereich von 4.500 Quadratmeter. Der zu bebauender Teil des Flurstücks 15/25 ist 3.840 qm groß. Wenn davon 40 Prozent überbaut werden dürften, wie es der Planer im Dezember genannt hat, sind das 1.530 qm. Bei zwei Geschossen 3.060 qm. Bei einer angenommenen Bruttofläche je Wohnung von 100 qm sind 30 Wohnungen möglich.

Nach der Aussage des Stadtrats Herbold würden diese vier Wohnungen 750 qm groß gebaut werden können. Die Aussage Herbolds ist unglaubwürdig.

Der Antrag auf einen neuen Aufstellungsbeschluss sollte auch die Fläche auf 6.400 qm erweitern. Wenn davon 40 Prozent bebaut werden dürften wären das 2.560 qm. Bei zwei Geschossen schon 5.000 qm Wohnfläche (brutto) Bei einer angenommen Wohnungsgröße von 100 qm wären das 50 Wohnungen.

Seniorengerechte Wohnung

Herr Altrichter erwähnte die Planung von seniorengerechten Wognungen. Neue seniorengerechte Wohnungen haben eine Größe von 50 bis 70 qm für ein bis zwei Personen. Wenn für eine Überschlagsrechnung mit durchschnittlich 60 qm je Wohnung gerechnet wird, wären in dem Altrichter-Projekt bei 5.000 qm Wohnfläche 80 altengerechte Wohnungen möglich.

Hangbebauung

Das vorgesehen Baugelände hat einen Höhenunterschied von rund 10 Metern. Bei der zweigeschossigen Bauweise soll der Dachfirst höchstens bei 10 Meter liegen, gemessen an der bergseitigen Geländekante, so der Planer in der Ausschusssitzung am 11.12.2017. Bei einer Geschosshöhe von 3 Metern kann auch im Dachgeschoss noch Wohnraum geschaffen werden.

Auf der Talseite des Gebäudes gibt es ein weiteres Geschoss, in dem auch noch  Wohnungen gebaut werden können.
Wenn man die weiteren Wohnungen im Dach- und im Untergeschoss nur zur Hälfte anrechnet, ergibt sich noch einmal die Wohnungsanzahl für ein Geschoss, also noch weitere 40 Wohneinheiten. In der Gesamtsumme wären auf dem erweiterten Gelände bis 120 Wohnungen rechenbar.

 

Altrichter zog am 11.12. 2017 seinen Antrag auf einen neuen Aufstellungsbeschluss zurück. Der Bebauungsplan kann wie schon seit 2009 auf dem bisherigen Gelände entwickelt und zur Prüfung vorgelegt werden.
Es könnten in den beiden Vollgeschossen von 3060 qm bei 60 qm Bruttofläche rund 50 Wohneinheiten gebaut werden. Hinzu noch die Wohneinheiten im Dach- und Untergeschoss mit 25 Wohneinheiten ergibt noch immer ein Bauvolumen für 75 Wohneinheiten.
Die Aussage von Stadtrat Herbold von den zwei mal zwei Wohnungen ist deshalb unrichtig.
 

Warum freute sich Altrichter so über den Ausgang dieser Ausschuss-Sitzung? Am Abend (21:18) teilte er allen Mitgliedern der facebook-Gruppe "Du kommst aus Homberg wenn…" mit:

 

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4 Kommentare zu “Altrichter-Projekt: Nachgerechnet”

  1. Homberger Jeck

    Vollgeschosse bedeutet

    a. Kellergeschosse möglich

    b. Dachgeschosse möglich.

    Bei geschickter Nutzung entstehen so pro Haus 

    2 x Kellergeschoss

    8 x Vollgeschosse je nach Wohnungsgröße 

    4 x Dachgeschosse * je nach Größe auch nur 2.

    Also in 3 Häusern zwischen 36 und 42 Wohnungen.

    Samt Balkone über deren Flächenanrechnung ich nichts zu sagen vermag.

    Des weiteren sind Nebengebäude möglich. Also Garagen, Abstellräume und Carports sowie Parkflächen

    Die gesamten Dachflächen, sowie Fensterläden außenseitig (nicht Klappläden sondewrn Bustürprinzip) machen dann Solartechnik möglich, dazu Niedrigenergie und Abwasser – / Abluft Wärmerückgewinnung.

    Da die Pläne soweit fortgeschritten sind, hat es im Vorfeld mit Sicherheit jede Menge Gespräche mit der Stadt, Architekten und Investoren gegeben. Die üblichen Personen haben am Montag Abend wohl fröhlich in der Alten Scheune gefeiert. 

    Zu Straßen:
    Wie ist es denn die Infrastruktur für die Häuser beschaffen? Also alles das, was üblicherweise die Stadt bis zur Grundstücksgrenze bereitstellen muss?

    Zu den 10 m

    Wie wirkt sich denn diese Höhe auf die Umgebung und die Nachbarn aus?

    Es sei an das Schneider Gelände erinnert und dessen Gebäudehöhen zur "Freude" aller Eigentümer  und Anwohner dort.

    Interessant der Teilnehmer an der Feier in der Alten Scheune. Bernd irgendwer. Ob er am Bauvorhaben beteiligt ist?

    Die Alte Scheune entwickelt sich zum Lobby Treffpunkt, zu einer Art Nebenraum Ausschuss Herberge.  Stadtverordneten Abstimmungs Plenum. ARGE Stützpunkt. Irgendwo muss man ja, solange das neue Kulturzentrum nicht ferig ist, "Kultur" pflegen.đŸ€Ą

  2. Scherzbold

    Homberger Jeck

    Bernd …..   – der Versicherungsmakler?  🙂

    In der "Alten Scheune" sind sich die Politiker fraktionsübergreifend einig. Vielleicht wurde dort auch die ARGE ins Leben gerufen.

    Bedenken Sie bitte, dass in Homberg nicht für jede Fraktion ein geeignetes Gasthaus zur Verfügung steht.  🙂

    Roland Koch, Volker Bouffier, ( F.-J. Jung ? ) u. a. trafen sich in jungen Jahren auf einer Autobahnraststätte in der Wetterau zu politischen Unterredungen. 

    Es müssen fruchtbare Gespräche gewesen sein. Beide brachten es bekanntlich bis zum Ministerpräsidenten dieses Landes und Herr Jung zum Verteidigungsminister.

    Da überreicht man auch gern die höchste zu vergebende Medaille des Landes Hessen, auch gegen erheblichen Widerstand aus anderen Fraktionen.

    Wie sang "Kaiser Franz" vor langer Zeit:

    Gute Freunde kann niemand trennen……..

  3. Dirk-H. Pfalz

    Was gab es da zu feiern? Der Entschluss, weiterzumachen, kann es ja nicht gewesen sein. Oder ist das "Wecken der Anlieger" ein Erfolg? Ich glaube nicht. Wäre die jetzt vorgestellte Planung im "Stillen Kämmerlein" vorangetrieben worden, wäre es einfacher gewesen, "Gemüter zu beruhigen". Die Anlieger und Homberger Bürger wissen jetzt, woran sie sind und was sie zu erwarten hat. Das ist etwas anderes als es der Stadtrat Herbold zunächst verkündete. Er war ja so stolz, Insiderwissen für den Bürgermeister zu verkünden. Und nun, nun ist die Aufzeichnung seiner Aussage falsch oder unwahr oder was? Viele Ohren haben seine Worte gehört und hieran wird er sich messen lassen.

    Ich bin mal gespannt, welche schönen Argumente von Alwin noch kommen. Außer dem erkennbaren "Dollar-Zeichen" in den Augen von König habe ich nichts gesehen und gehört, was mich an diesen Traum glauben läßt. Tiefgaragen für Autos setzen voraus, man kann sie nioch fahren. Und zu Fuß zum Bäcker, Post, Discounter ist es weit; es sei denn auf dem "Weckesser-Gelände" kommt noch was.

  4. Frustrierter

    Bahnt sich da etwa eine Kooperation an?

    A. & K.   (Altrichter & König )

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