Abwasser: Behandlung und Bezahlung
Wer sich heute an seinem freien Sonntag auf einen Ausflug im Sonnenschein gefreut hat, wird enttäuscht sein, ein ergiebiger Landregen geht nieder.
Die Landwirte und die Gartenfreunde, die schon lange auf Regen für das Wachstum gewartet haben, freuen sich darüber. Auch die Verantwortlichen für die Abwasserleitung und das Klärwerk freuen sich über den Regen. Vor allem über das Regenwasser, das in den Kanal fließt und die Schmutzlast vorwärts schwemmt. Das ergiebige Regenwasser erspart die Bestellung des Spülwagens, der die Kanäle sonst durchspülen müsste, das spart auch Kosten für die Abwasserbehandlung.
Frischwassermenge = Abwassermenge
Das ist bisher der Maßstab für die Aufteilung der Kosten der Abwasserbehandlung. Gegen diese Regelung wurde geklagt und ein Verwaltungsgericht entschied, dass auch das Niederschlagswasser mit in die Berechnung der Kostenaufteilung einzugehen hat, das über den kommunalen Abwasserkanal zur Kläranlage mit entsorgt wird.
Regenwasser für die Kanalspülung notwendig
Der Zusammenhang ist aber komplexer. Wenn es wenig geregnet hat, fehlt in den Abwasserkanälen das Regenwasser, dass die Schmutzfracht im Kanal weiter schwemmt. Das von den Dächern und den befestigen Flächen kommende Wasser wird im Abwasserkanal gebraucht und erfüllt dort eine nützliche Funktion. Fehlt das Niederschlagswasser entstehen zusätzliche Kosten für die Spülung der Rohre.
Hochwasserschutz
Regenwasser ist aber schädlich für die Abwasserbehandlung, wenn es in großen Mengen auftritt.
Der Klimawandel bringt längere Trockenperioden und kräftige Starkregen. Diese Starkregen waren in den letzten Jahren schon in vielen Landesteilen zu beobachten. Sie führten flussabwärts zu Hochwasserschäden bei denen volkswirtschaftlich hoher Schaden entstand und viele Menschen zu leiden hatten. Auch in Homberg sind Millionenbeträge für den Hochwasserschutz an der Efze ausgegeben worden, auch im aktuellen Haushalt wieder.
Versickern und zurückhalten statt einleiten
Regenwasser, das im Boden versickert und erst nach und nach über Quellen in die Bäche und Flüsse abgegeben wird, ist der beste Hochwasserschutz. Private Vorkehrungen für Versickerungen und Zwischenspeicherung in Zisternen erfüllen ebenfalls diesen Zweck. Selbst beim Kanalbau sind große Regenrückhaltebecken eingebaut worden, damit bei Starkregen die Kläranlagen nicht überflutet werden und das Wasser nicht unbehandelt in die Flüsse abgegeben wird.
Magistrat versteht diese Zusammenhänge nicht
Für jedes komplexe Problem gibt es eine schnelle, einfache – und falsche Lösung. Nach diesem Motto scheint im Magistrat die neue Abwassersatzung verfasst worden sein. Das zeigt sich an den vielen handwerklichen Fehlern des Satzungsentwurfs und auch an der folgenden Erklärung:
"Der Verwaltungsgerichtshof hat im September 2009 – nach unserer Meinung – versäumt, einen Anschluss- und Benutzungszwang, auch für die Ableitung des Niederschlagswassers, festzulegen." [Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt Abwassersatzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2014]
Ein solcher Zwang, auch Niederschlagswasser gebührenpflichtig zu machen, wäre ein Schlag gegen den Hochwasserschutz. Er würde nicht bewirken, dass Flächen entsiegelt werden, damit mehr Wasser versickern kann.
In Niedersachsen werden Prämien für die Entsiegelung von befestigten Flächen gezahlt, das ist ein Beitrag zum Hochwasserschutz.
Das Unverständnis über die sachlichen Zusammenhänge des Magistrats dokumentiert sich auch in dem folgenden Satz. Der Magistrat erkennt nicht, dass es sich bei einer solchen privaten Investition um einen Beitrag zum Hochwassersschutz handelt, der nur zu begrüßen ist.
"Erfahrungen anderer Städte haben gezeigt, dass sich Besitzer von großen befestigten Grundstücken aus der Solidargemeinschaft der Gebührenzahler "verabschieden", indem sie eigene Anlagen für die Entsorgung des Niederschlagswassers einrichten" [Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt Abwassersatzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2014]
Versteckte weitere Grundsteuer
Eine neue notwendige Abwassersatzung muss zu einer gerechten Aufteilung der Kosten der Abwasserbehandlung führen. Daran geht kein Weg vorbei. Der vorgelegte Satzungsentwurf scheint sich nur daran zu orientieren, wie möglichst viel Geld von den Bürgern eingetrieben werden kann, getarnt als Gebühr.
Die Details der Satzung werden in einem weiteren Beitrag detailliert untersucht. Es ist darin deutlich zu erkennen, dass es sich nicht nur um die eingeleitete Abwasser aus Schmutz- und Niederschlagswasser handelt, sondern dass die Grundstücksgröße selbst als eine Bemessungsgrundlage herangezogen werden soll, ohne dass sie einen Bezug zu der Abwassermenge hat. Im Vergleich mit Abwassersatzungen anderer Kommunen wird dies deutlich werden.
Leerstandsförderung des Magistrats
In den Dörfern gibt es viele kleinere und größere Hofanlagen, die nicht mehr landwirtschaftlich bewirtschaftet werden. Für diese Anwesen werden nach dem vorliegenden Entwurf hohe jährliche Kosten entstehen, die sich nur auf die Grundstücksgröße beziehen und höher als die Grundsteuer sind. Diese Mehrkosten sind nicht von allem aufzubringen, da sie mit dem Anwesen nicht erwirtschaftet werden können. In der Folge müssen diese Resthöfe aufgegeben werde, der Leerstand in den Dörfern wird wachsen. Schon jetzt gibt es gerade bei Neubürgern Überlegungen, ob sie die Hofsanierung nicht gleich einstellen und in einem anderen Ort außerhalb Hombergs ein neues Anwesen kaufen sollen.
Schnellschuss vermeiden: Kosten und Zeit sparen
Der sachlich falsche und rechtlich fehlerhafte Satzungsentwurf des Magistrats sollte in der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 29. April 2014 nicht verabschiedet werden, denn er gibt keine Rechtsgrundlage für geänderte Gebühren, die vor Gericht Bestand hätte. Sollte die CDU- und SPD- Mehrheit sich nur auf ihre Stimmenmacht verlassen und die sachlichen Argumente in den Wind schlagen, wird es eine Lawine an Einsprüchen gegen die Gebührenbescheide geben, die der Verwaltung nur zusätzliche Arbeit machen und unnötige Kosten verursachen.
An einer rechtskonformen Satzung geht kein Weg vorbei, dazu sollte man sich Zeit nehmen und nicht mit Gewalt ein Flickwerk durchboxen, das den Bürgern nur Ärger bereitetet. Die Wut der Bürger ist voraussehbar.
Die Berechnung sollte eigentlich ganz einfach sein: Schmutzwassergebühr = Wasserverbrauch (m³) x Schmutzwassergebühr/m³; Niederschlagswassergebühr = Versiegelte Fläche (m²) x Niederschlagswassergebühr/m²
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@Wolfheinrich
Du wirst dich wundern, hatte ich auch gedacht.
Von wegen.
Ob das auch die Stadtverordneten wissen, die große Höfe haben, wie der aus Holzhausen, oder der Unternehmer aus Mühlhausen. Der Messeparkbesitzer wird sich freuen. Bin gespannt, wie die sich bei der Abstimmung verhalten.
Wenn die Sitzung überhaupt stattfindet, man munkelt, Krankheit geht um.
Kann es sein, dass in Homberg die Anliegerbeiträge nicht über einen Einmalbetrag abgerechnet werden, sondern über die Abwasserkosten.
Noch dazu unkontrolliert – weil keiner berechnet wann die zu zahlenden Summe bezahlt ist und zum Vorteil der Grundtstückseigentümer. Die legen nämlich so einen Teil der Kosten auf ihre Mieter um.
Kann es sein ???
#3 Das kann nicht nur sein, das ist so. Deshalb sind die Abwassergebühren in Homberg auch so horrend hoch. In Homberg sind die Mieter bezüglich der Umlage der Abwasserkosten benachteiligt.
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zu 4.
Wenn das so ist, wird ein gut informierter Mietwilliger sich überlegen, ob er eine Mietwohnung in Homberg oder z. B. Knüllwald nimmt. Oder Wabern, Fritzlar, Melsungen usw.
Ist auch so ein Aspekt der Innenstadtbelebung, der kaum Beachtung findet.
Damals bei der Datenerhebung ist man von versiegelten Flächen ausgegangen, z.B. Hofeinfahrten, Zuwegungen, Terrassen, . . ., unterteilt in der Art der Versiegelung, die an öffentlichen Raum anschließen, wo dann Regenwasser in die Straßenentwässerung abfließt. So weit so Gut.
Nun kommen wir zu den Dachflächen.
Die wurden anscheinend mit Hilfe von Google berechnet. Meine Dachflächen waren unterschiedlich groß (?)., obwohl die Dachhälften bei gleich sind. Um die Gebühren zu erhöhen wurde noch die Dachneigung eingerechnet, wodurch sich die Dachfläche noch vergrößert. Kann man ganz einfach an Hand der Grundfläche, eventuell mit Dachüberstand, nachrechnen.
Andere Gemeinden berechnen es so:
https://www.gesplittete-abwassergebuehr-baden.de/sgagb/flaechen_ueberblick_pop.html
Hat bestimmt der Stadtstararchitekt gezaubert đ
zu 7.
Nein! Macht im Auftrag der Stadt eine darauf spezialisierte Fachfirma.
Wobei man nicht die Flächen der HLG, Kreisverwaltung und alle anderen Flächen in den ehemaligen Kasernen und weiteren Liegenschaften wie Panzerstraßen, Schießanlage, Waschanlage, Feldwebelhäuser, Standortverwaltung, ehem. Betriebsstofflager, ehem. StOMunNdlg und das Haus an der Lichte ( Soldatenheim ).
Herr Bölling Herr Gerlach Herr Martin Wagner und deren Gefolge benötigen das Geld für die Homberger Krone…. und zwar schnell denn jetzt ist der Kaufpreis noch hoch genug und die Investitionen günstig! /Ironie Ende/
Woher weiß man im Vorfeld, wieviel Niederschlag in einem Monat, einem Jahr, zehn Jahren, . . . fällt? Was ist die Bemessungsgrundlage.?
Ich denke mal, hier sollen / wollen sich die Kommunen teilweise gesundstoßen.
Irgendwann kommt vielleicht noch eine Mülltonnenstandgebühr im nicht öffentlichen Raum. Heute zu Tage ist ja alles in diesem Land möglich. Und wenn es auch noch eine bekloppte EU-Vorlage ist, muß diese erst recht ungesetzt werden.
@10 Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen, in Abhängigkeit ihrer Oberflächenbeschaffenheit, des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Wenn heute Abend die Stadtverordneten über die gesplittete Abwassergebühr entscheiden, so sollte man die Bürger über Berechnung und Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung auf der städtischen Hompage ausführlich informieren, wie das hier die Gemeinde Voehrenbach tut. https://www.voehrenbach.de/rathaus/gesplitteteabwassergebuehr/ Informationsbedarf wird es mehr als genug geben.
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zu 3 und 4:
Wenn die Beiträge bis jetzt tatsächlich in den Abwassergebühren ( 4,48 €/Kubikmeter) enthalten sein sollten, dann müssten sich die Gebühren mit der neuen Satzung nicht nur um den Betrag reduzieren, den die Niederschlagsgebühr einbringt, sondern auch um dem Betrag den die Grundgebühr einbringt und um eben jenen Betrag, der zukünftig gesondert als Beitrag erhoben werden soll. Um das Zahlenwerk zu verstehen schaut man auf die Kostenaufstellung (Ermittlung der gebührenrelevanten Kosten sowie der abzusetzenden Erlöse für das Jahr 2014) zu finden unter https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Erlaeuterungen_StaVo_Teil_2.pdf.
Doch dort stellen sich plötzlich ganz andere Fragen: Die Kosten von 2010 bis 2012 im Durchschnitt vervierfachen sich ( von rund 0,9 auf rund 3,6 Millionen €) plötzlich im Haushaltsplan 2013 und Haushaltsplanentwurf 2014. Ausschlaggebend dafür sind nur 2 Positionen: Pos. 43 (Abschreibung) mit rund 1,4 Millionen und Pos. 51 (Verzinsung Anlagekapital) rund 1,3 Millionen €.
Jetzt die Frage: Weshalb werden Abschreibungen und Zinsen aus Anlagekapital zu gebührenrelevanten Kosten (aber erst ab 2013?), die auf die Beitragszahler umgelegt werden.
Als alter Badefreund kommen mir da einige Fragen hoch:
Was ist denn mit Wasser – und Abwasser all der städt. Gebäude z. B. Rathaus, Stadtmarketing, TouristInformation, Standesamt, Bauhof, Alte Sparkasse, Jugendzentren und Zentrum ?
Die Mitarbeiter kochen sich Kaffee, gießen Blumen und es gibt Toiletten z. B. auch die öffentlichen Toiletten. Dazu die DGH, Kindergärten, die Schulen, die Straßen und Plätze die versiegelt sind, Parkflächen, Kreisverwaltung, das Burgbergfestival, Weinfest usw.
Was ist mit den ehemaligen Militärflächen im Besitz der HLG?
Wie das wohl alles in der Doppik erfasst wird und abgerechnet wird ?