Jahresabschluss 2008, zwei Jahre zu spÀt
In der Stadtverordnenteversammlung am 10. November 2011 berichtet Bürgermeister Martin Wagner über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses von 2008, dem Jahr des Hessentages.
In der Erläuterung heißt es:
"Nach Wortlaut des § 114 s Absatz 9 HGO ist die Stadtverordnetenversammlung vom Magis- trat über die wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlüsse zu unterrichten. Dies wird durch Herrn Bürgermeister Martin Wagner geschehen."
Der Hinweis auf den Paragraphen der Hessichen Gemeindeordnung erweckt den Eindruck einer korrekten Vorgehensweise, eben nach dieser Gemeindeordnung, die in Hessen gilt.
§ 114 s Absatz 9 HGO
In diesem Absatz steht:
(9) Der Gemeindevorstand soll den Jahresabschluss der Gemeinde innerhalb von vier Monaten, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufstellen und die Gemeindevertretung unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse der Abschlüsse unterrichten.
Der Jahresabschluss zum 31. 12. 2008
soll innerhalb von vier Monate aufgestellt sein,
— das wäre der 30. April 2009 gewesen. —
der Gesamtabschluss soll innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt sein,
— das wäre der 30.September 2009 —
"und die Gemeindevertretung unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse" zu unterrichten.
— das hätt im Oktober/November 2009 geschehen müssen.- –
Prüfungsablauf
Nach der Unterrichtung der Stadtverordneten im November 2011wird der Jahresabschluss 2008 an das Rechnungsprüfungsamt gehen, das seine Prüfungsergebnisse in einem Schlussbericht zusammen fasst. Dieser Schlussbericht muss den Stadtverordneten zusammen mit dem Gesamtabschluss "zur Beratung und Beschlussfassung" vorgelegt werden.
Auf der Grundlage dieser Papiere berät und beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Entlastung des Magistrats. Dies hat "spätestens bis zum 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres " zu erfolgen.
Das wäre der 31. Dezember 2010 gewesen.
Ordnungsgemäße Verwaltungsführung sieht anders aus
Bürgermeister Martin Wagner wird erst zwei Jahre später, am 10. November 2011, die Stadtverordneten unterrichten. Die Beratung über den Prüfbericht und die Entscheidung über die Entlastung des Magistrats wird demnach erst 2012 erfolgen können.
Der Einladung zu dem Tagesordnungspunkt lag keine Aufstellung über die "wesentlichen Ergebnisse der Jahresabschlüsse" bei. Die Stadtverordneten und die Bürger sind allein auf die Worte des Bürgermeisters angewiesen. Es bleibt abzuwarten, ob zu den mündlichen Erläuterungen ausführliche und nachvollziehbare Unterlagen ausgehändigt werden.
Was ist von der Verwaltungsführung des Bürgermeisters zu halten, der zwei Jahre lang nicht in der Lage ist, seine Pflichten bei den laufenden Aufgaben zu erfüllen? Ist es fachliche Unfähigkeit oder ist es die schon öfter gezeigte Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz und gegen demokratisches Verhalten?
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