Ein-Euro-Verkauf: Teil 2 Die Tricks und die TĂ€uschungen
In dem Beitrag Der Ein-Euro-Verkauf – ein teures Geschäft ging es um den Schaden, den der neu gewählte Bürgermeister Dr. Nico Ritz bereits in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit der Stadt zufügte. Bis heute sind die Folgen nicht geklärt.
Im zweiten Beitrag zum Thema soll gezeigt werden, mit welchen Tricks das gelang.
Welche Helfer im Hintergrund hatten dieses Geschäft vielleicht bereits vorbereitet?
Es ist schwer vorstellbar, dass dies jemand, der neu im Amt ist, in seiner Orientierungsphase schon umsetzen konnte.
Der geheime Plan mit der Agentur für Arbeit
Abbildung: Ausschnitt aus Lokalo24 vom 17.12.2015
Die für die Aufklärung des Ein-Euro-Verkaufs wichtigste Information lieferte Rainer Weppler, Leiter der Infrastruktur bei der Agentur für Arbeit in Korbach.
Am 17.12.2015 zitiert Lokalo24 Reiner Weppler:
"Vor allem Bürgermeister Ritz haben wir es zu verdanken, dass wir heute hier sitzen", betonte Reiner Weppler.
"Das Homberger Stadtoberhaupt habe das ehemalige Landratsamt ins Spiel gebracht."
Lokalo24 informierte auch, dass zuvor über andere Standorte für die Arbeitsagentur in Homberg gesprochen wurde. Im Gespräch waren das ehemalige Krankenhaus und das Behördenzentrum in der ehemaligen Dörnberg-Kaserne. Am Ende der Gespräche über alternative Standort stand fest, dass die Arbeitsagentur nur in das umzubauende ehemalige Landratsamt in der Freiheiter Straße einziehen wollte.
Warum nicht einfach und ordnungsgemäß?
Warum schlug Dr. Ritz den Stadtverordneten nicht vor: Wir verkaufen unser Gebäude in der Freiheiter Straße an die Kraftstrombezugsgenossenschaft (KBG), die hat die Finanzen für den Umbau und mit der Arbeitsagentur auch einen festen Mieter? Das wäre der einfachste und korrekteste Weg gewesen. Stattdessen wurde den Bürgern und den Stadtverordneten die Geschichte einer Suchanzeige nach Büroflächen vorgesetzt. Welche Gründe gab es, dass nicht der direkte und offene Weg gewählt wurde?
Die Vorgeschichte
Zwischen Arbeitsagentur und Dr. Ritz müssen schon vor seinem Amtsantritt am 18. Juli 2014 Gespräche stattgefunden haben. Sechs Wochen nach Amtsantritt heißt es im Protokoll des Bauausschusses vom 8. September 2014: „Die Stadt befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium von Gesprächen und Planungen.“
Der Architekt Gerlach nannte für eine solche Planung eine Vorlaufzeit von einem halben Jahr.
Es musste jetzt noch die KBG als Investor ins Boot geholt werden.
Dabei schien die KBG zuerst nicht daran interessiert zu sein. Vermietung von Büroräumen gehörte nicht zu ihren Kernaufgaben. Im Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 16. Oktober 2014 ist nachzulesen, dass die Stadt – sprich Bürgermeister Dr. Ritz – und die Arbeitsagentur viel Mühe aufwenden mussten, bis die KBG Interesse "signalisierte, Büroflächen anzubieten". Büroflächen, die die KBG noch gar nicht zur Verfügung hatte.
Wie wurde der Meinungsumschwung bei der KBG erreicht?
Der Ausschlag für den Meinungsumschwung dürfte das Angebot der Stadt gewesen sein, der KBG das Grundstück und das Gebäude kostenlos zu übergeben.
Der Bürgermeister als Wahlbeamter hatte die Pflicht, den Verkauf von städtischem Eigentum öffentlich auszuschreiben, damit sich alle Interessenten bewerben können. Die Stadt darf öffentliches Vermögen nur zum vollen Wert verkaufen.
Vorher hätte der Wert des Grundstücks und der Gebäudes ermittelt werden müssen. Dafür gibt es Gutachterausschüsse. Der Preis oder die Preisspanne hätte vorher allen Interessenten genannt werden müssen, wenn es ein faires Verfahren sein soll.
Diese Pflichten hat der Bürgermeister nicht erfüllt sondern eigenmächtig ohne Ausschreibung den „Verkauf“ für einen Euro an ein Privatunternehmen vorbereitet und auch durchgesetzt. Bei den Stadtverordneten gab es nur zwei zaghafte Ansätze, den Ein-Euro-Preis zu thematisieren. Die Mehrheit der Stadtverordneten nahm es fraglos hin.
Damit würde die KBG eine direkte Subvention in Form von Sachleistungen erhalten. Diese „erfolgreichen Bemühungen“ mussten geheim bleiben. Bürgern und Stadtverordneten wurde die Version mit der Ausschreibung der Arbeitsagentur erzählt.
Noch in der Amtszeit von Bürgermeister Martin Wagner wurde das Gebäude des ehemaligen Landratsamtes und des danebenliegenden Wallensteinschen Damenstifts in den Blick genommen. Die Idee: Aus Mieteinnahmen sollte das Wallensteinsche Stift saniert werden.
Schon vor August 2014 wurde zwischen Bürgermeister Ritz, der Arbeitsagentur und der KBG über das Geschäft im Grundsatz Einigkeit erzielt, denn bereits im August 2014 wurden im Rathaus Pläne für die Umnutzung des Wallensteinschen Stiftes und des ehemaligen Landratsamts erarbeitet, wie aus den Daten der vorgelegten Zeichnungen hervorgeht.
Danach musste nur noch die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung eingeholt werden, damit das Geschäft legitimiert war.
Die KBG hatte den Fritzlarer Architekten Christian Gerlach beauftragt, Pläne für das ehemalige Landratsamt zu zeichnen, die er am 9. Oktober 2014 in der gemeinsmen Sitziung von Bauausschuss und Haupt- und Finanzausschuss vorstellte. Der städtische Architekt war darüber nicht informiert, als er plante. Er erfuhr es erst kurz vor der Sitzung.
Zu diesem frühen Zeitpunkt war also schon klar, dass die KBG bei dem Geschäft dabei ist.
Die Inszenierung: Die Suchanzeige der Arbeitsagentur
Statt über den Preis des Grundstücks und des Gebäudes zu verhandeln, wurde eine Ausschreibung der Arbeitsagentur inszeniert.
6. September 2014: In der HNA erschien eine Anzeige der Agentur für Arbeit, dass sie Büroräume in Homberg sucht. Zu diesem Zeitpunkt waren schon alle möglichen Standort-Optionen mit der Arbeitsagentur besprochen worden . Die Arbeitsagentur kannte die Situation des Büroflächenmarktes in Homberg. Eine Zeitungsanzeige konnte keine neuen Büroflächen herzaubern. Die Suchanzeige war eine Finte.
Mit der Anzeige sollte Zeitdruck gemacht werden. Bis zum 17. Oktober sollten sich Interessenten für die Vermietung melden. In der Anzeige wurde der Abgabetermin jedoch vergessen. Er wurde mündlich in den Sitzungen genannt. Den Stadtverordneten wurde unter Zeitdruck gesetzt. Sie sollten nicht zum Nachdenken und zum Diskutieren kommen. Eine online-Anzeige mit dem Abgabetermin 17. Oktober 2014 wurde auf der Seite bi-management.de veröffentlicht und ein Abdruck den Stadtverordneten als Anlage mit der Tischvorlage nachgereicht.
Druck machen mit enger Sitzungsfolge und Fristsetzung
Zu der Strategie, den Plan bei den Stadtverordneten durchzusetzen, schien die dichte Folge von Sitzungen vor dem 17. Oktober zu gehören:
8. September 2014
Bauausschuss (TOP 7/18 Informationen Stadtumbauprojekte und anderes)
11. September 2014
Stadtverordneten-Versammlung
(TOP Informationen)
9. Oktober 2014
Bauausschuss gemeinsam mit Haupt- und Finanzausschuss
13. Oktober 2014
Bauausschuss
14. Oktober 2014
Haupt- und Finanzausschuss
16. Oktober 2014
Stadtverordneten-Versammlung
Die Strategie mit der engen Sitzungsfolge wurde schon einmal im Sommer 2012 angewandt,
um den Beschluss zum Kauf des Kasernengeländes gegen erhebliche Bedenken durchzusetzen.
In den Sitzungen 2014 ging es laut Einladung immer nur darum, ob sich die Stadt bei der Bundesagentur für Arbeit mit Büroräumen bewerben soll, nicht um einen Verkauf. Hinter diesem Vorhaben wurde die Strategie versteckt, städtisches Eigentum zu verschenken, um die KBG als Finanzier für den Plan des Bürgermeisters und der Arbeitsagentur zu gewinnen.
Die Sitzungen im Detail
Nach der Übersicht über die verschiedenen anberaumten Sitzungen nun der Blick ins Detail. Erst beim genaueren Vergleichen ist erkennbar, wann und wie die Themen und Worte verschoben werden, mit denen die Stadtverordneten ausgetrickst werden. Normalerweise gehen Stadtverordnete davon aus, dass sie ehrlich informiert werden. Das macht es leicht, sie mit kleinen Rricks zu täuschen und zu überrumpeln. Nur wer die Tricks erkennen lernt, ist vor ihnen gewappnet.
8. September 2014: Bauausschuss – mit einer Zeitungsanzeige Zeitdruck machen
Bürgermeister Dr. Ritz erklärte am 8. September 2014 laut Protokoll im Bauausschuss:
„Die Bundesagentur für Arbeit hat in der HNA öffentlich die Anmietung von Diensträumen ausgeschrieben. Die Stadt Homberg wird sich mit städtischen Immobilien auf die Anzeige bewerben. Es sei zu erwähnen, dass die Bundesagentur nicht nur in Homberg bleiben möchte sondern auch expandieren will. Die Stadt befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium von Gesprächen und Planungen. Das Thema soll in der nächsten Sitzung Tagesordnungspunkt werden und ausgiebig diskutiert werden.“
Der Bürgermeister erklärte, die Stadt werde sich auf die Anzeige bewerben.
Die Stadtverordneten hörten das erste Mal von dem Vorhaben. Sie kannten noch gar keine Details, sie konnten noch gar nicht in den Fraktionen darüber sprechen und in der Stadtverordnetenversammlung darüber diskutieren.
Das Projekt war Anfang September bereits „in einem fortgeschrittenen Stadium von Gesprächen und Planungen“. Seit wann liefen die Gespräche und die Planungen? Der neue Bürgermeister hatte erst sechs Wochen vorher sein Amt angetreten. Oder waren die Gespräche schon vorher von anderen eingeleitet worden?
Erst in der nächsten Sitzung des Bauausschusses sollte darüber „ausgiebig diskutiert werden“. Dien nächste Sitzung des Bauausschusses sollte erst im Oktober stattfinden.
Was kann diskutiert werden, wenn die Entscheidung zur Beteiligung an der Ausschreibung schon vorab gefallen ist?
Der Ausschussvorsitzende mahnte in der Sitzung mehr „Input“ von der Verwaltung an.
11. September 2014: Stadtverordnetenversammlung – Andeutungen, aber keine Informationen und keine Diskussion
Drei Tage später, am 11 September, informierte der Bürgermeister am Ende der Stadtverordnetenversammlung über die Ausschreibung der Arbeitsagentur.
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Ausschreibung veröffentlicht, wonach sie Räumlichkeiten in Homberg (Efze) sucht. Es sollte diskutiert werden, ob sich die Stadt hier mit eigenen Bestandsimmobilien beteiligt. Quelle: Sitzungsprotokoll
Somit waren damit alle Stadtverordneten informiert, nicht nur die in den Ausschüssen.
Dies war nur eine Ankündigung am Sitzungsende unter dem Tagesordnungspunkt Informationen. Eine Diskussion fand darüber nicht statt, es gab auch kein Informationen, welche Immobilien der Stadt dafür geeignet sein könnten. Es blieb bei der vagen Benennung.
9. Oktober 2014: gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses – der Plan der KBG
Einen Monat später, am 9. Oktober stand das Thema auf der Tagesordnung des Bauausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses. Es lautete:
4. Büroräume für die Bundesagentur für Arbeit in Homberg (Efze);
a) Beschluss über die Bewerbung der Stadt Homberg bei der Bundesagentur für Arbeit zur Vermietung von Büroräumen in der Innenstadtb) Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung von städtischen Gebäuden im Bereich der Innenstadt zu Büroräumen für die Bundesagentur für Arbeit
Zu diesem Zeitpunkt hieß es noch, die Stadt wolle sich bewerben und der Bundesagentur für Arbeit Büroflächen anbieten.
Welche Büroflächen von gut 1.000 qm sollten das sein? Es wurde in der Einladung nicht erwähnt.
Eine Diskussion, wie sie im September für die nächste Sitzung in Aussicht gestellt wurde, hat es seitdem nicht gegeben.
In der Sitzung waren auch der Geschäftsführer der KBG, Herr Wolfgang Imberger und der Fritzlarer Architekt Christian Gerlach anwesend, ohne dass das aus der Einladung hervorging. Wer hatte sie eingeladen? Einer der beiden Ausschussvorsitzende oder der Bürgermeister?
Sitzungsverlauf 9. Oktober 2014
Präsentation 1: In der Sitzung stellte der städtische Architekt seine Ausarbeitung über die beiden nebeneinander liegenden Gebäude vor: das Wallensteinsche Stift und das ehemalige Landratsamt. Beide Gebäude sollten mit einem Glasbau verbunden werden. Wie der Umbau der beiden Gebäude finanziert werden sollte, wurde nicht erwähnt. Auf den Planzeichnung stand ein Datum, es zeigt, dass bereits im August an dem Plan gearbeitet wurde.
Präsentationsfolie des städtischen Architekten Gontermann
Präsentation 2: Gleich nach der Präsentation des städtischen Mitarbeiter stellte der Architekt Gerlach seine Planung vor. Die KBG hatte ihn beauftragt. Die Stadtverordneten wussten davon nichts – wahrscheinlich hatte das Bürgermeister Dr. Ritz in die Wege geleitet.
Nach dem Plan des Architekten Gerlach sollte nur das ehemalig Landratsamt genutzt und um ein Stockwerk erweitert werden.
Davon wurde auch der städtische Architekt überrascht, er wusste von dieser parallelen Planung nichts. Für die Ausarbeitung der Planung musste Architekt Gerlach schon mindestens Monat vorher also Anfang September beauftragt worden sein.
Der städtische Mitarbeiter wurde und zum Schein eingesetzt. Die Stadt wollte mit der KBG zusammen die Lösung, die der Architekt Gerlach vorschlug. Damit war die KBG mit ihrem Architekten und seinem Plan ins Spiel gebracht worden,ohne dass die Stadtverordneten bisher überhaupt diskutieren konnten, zumal sie nicht wussten, welche Gebäude in Frage kommen könnten.
Nach den Präsentationen nannte Dr. Ritz drei Optionen, die er für die Stadt sah:
1. Sie bewirbt sich nicht mit Büroflächen.
2. Sie „bewirbt sich selbst mit allen eventuellen Risiken“
3. Sie „überträgt der KBG das Gebäude Freiheiter Straße 26 für 1,00 € und ermöglicht damit, dass sich die KBG bewerben kann.
Eine naheliegende Option nannte Dr. Ritz nicht, nämlich den geordneten Verkauf des Grundstücks und des Gebäudes zu einem angemessenen Preis in einem offenen Ausschreibungsverfahren. Das wäre die rechtlich korrekte Form.
Damit diese Option nicht ins Gespräch kam, war der Zeitdruck wichtig, acht Tage später lief bereits die Bewerbungsfrist ab. Selbst wenn nur die KBG als Interessent vorhanden war, warum sollte sie nicht den angemessenen Preis für den Kauf des Grundstücks und des Gebäudes zahlen?
Der Bürgermeister nannte nur diese Optionen, eine Diskussion gab es darüber nicht.
Laut Sitzungsprotokoll wollte er aber die 3. Option den Ausschüssen und den Magistrat empfehlen:
„Bürgermeister Dr. Ritz wird den Ausschüssen und dem Magistrat folgende Beschlussempfehlung geben:
„Der Magistrat/die Ausschüsse empfehlen der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, das städtische Gebäude Freiheiter Straße 26 für 1,00 € an die KBG Homberg zu verkaufen.“
Er empfiehlt, heute keine Beschlussempfehlung abzugeben.
In der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse folgten Fragen nach dem Zeitdruck, und was mit den jetzigen Nutzern des Gebäudes geschehen soll.
Architekt Gerlach warf ein, für die Planung müsse ein halbes Jahr Vorlaufzeit gerechnet werden.
Der Bürgermeister versprach, für die derzeitigen drei Nutzer des Gebäudes werden Alternativen für ihre Unterbringung gefunden.
Die wenigen Fragen wurden vage beantwortet, eine Diskussion über das Für und Wider fand nicht statt, dazu hätten die Fraktionen sich erst mit den Planungen auseinandersetzen müssen.
Die gemeinsame Sitzung war ein Überrumpelungsmanöver.
Zwei Protokolle über eine Sitzung
Für jeden der Ausschüsse wurde ein getrenntes Protokoll über die Sitzung geschrieben. Die Unterschiede zwischen den beiden sind bemerkenswert: Was hat der eine Verfasser weggelassen oder gar nicht als wichtig erachtet, was der andere recht korrekt noch erwähnte.
Eine Vergleich der beiden Protokoll findet sich hier: Protokoll Vergleich 9.10.2014 gemeinsame Ausschüsse:
13. Oktober 2014: Bauausschuss – Der Gebäudebestand muss reduziert werden
Der Tagesordnungspunkt lautete weiterhin:
Büroräume für die Bundesagentur für Arbeit in Homberg (Efze);
a) Beschluss über die Bewerbung der Stadt Homberg bei der Bundesagentur für Arbeit zur Vermietung von Büroräumen in der Innenstadt
Laut Protokoll nahmen nur zwei Ausschussmitglieder das Wort. Der eine fragten nach den jetzigen Mietern in dem Gebäude, der andere bat mit der KBG über eine Erbbaurechtslösung anstelle der Übergabe für 1-Euro zu sprechen.
Das lehnte der Bürgermeister ab: Im Protokoll ist zu lesen:
„Bürgermeister Dr. Ritz findet das nicht sinnvoll, da der Gebäudebestand insgesamt aus wirtschaftlichen Gründen reduziert werden muss.
Eine Erbbaurechtslösung hat keinen Mehrwert gegenüber dem Verkauf."
Argumente nannte der Bürgermeister zu seinen Behauptungen nicht.
Entgegen dem Text des Tagesordnungspunktes, einen Beschluss über die Bewerbung zu fassen, wurde eine geänderte Beschlussempfehlung des Magistrats vom Bürgermeister vorgelegt und von den Stadtverordneten beschlossen.
Wieso ist es für die Stadt wirtschaftlich, wenn sie ihr Vermögen, wie in diesem Fall, für einen Euro „verkauft“? Dazu gibt es keine Argument des Bürgermeisters, nur die Behauptung
Der Ausschuss stimmte die Verkaufsempfehlung mit 8 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
14. Oktober 2014: Haupt- und Finanzausschuss – Kritik an dem Kaufpreis
Wie beim Bauausschuss am Vortag lautet das Thema unverändert auf „Bewerbung der Stadt…“ und auch die Ausschussempfehlung lautet wie im Bauausschuss am Vortag.
Allerdings gab es vorher doch noch zwei kritische Stimmen.
Herr Henschke-Meyl schlägt vor, gute Argumente für den Kaufpreis von nur einem Euro zu finden, um Diskussionen in der Öffentlichkeit zu vermeiden.
Herr Siebert berichtet von der gestrigen Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Energieausschusses zum Thema Grundstückswert.
Eine Diskussion fand nicht statt.
16. Oktober 2014: Stadtverordnetenversammlung – der Trick Tischvorlage
Der Tagesordnungspunkt lautet in der Einladung und in den Erläuterungen unverändert auf „Bewerbung“ der Stadt zur Vermietung bei der Agentur für Arbeit.
4. Büroräume für die Bundesagentur für Arbeit in Homberg (Efze);
a) Beschluss über die Bewerbung der Stadt Homberg bei der Bundesagentur für Arbeit zur Vermietung von Büroräumen in der Innenstadt
b) Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung von städtischen Gebäuden im Bereich der Innenstadt zu Büroräumen für die Bundesagentur für Arbeit
Auch in der Erläuterung geht es nur um die „Bewerbung“.
Abbildung: Beschlussvorlage, die die Stadtverordneten mit der Sitzungseinladung erhalten haben
Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes
Gegen diesen Tagesordnungspunkt wende ich als fraktionsloser Stadtverordneter vor Sitzungseröffnung ein, dass es nach den bisherigen Empfehlungen der Ausschüsse nicht um eine Bewerbung, sondern um den Verkauf eine städtischen Grundstücks geht, was aus dem Tagesordnungspunkt nicht sichtbar wird. Das entspricht nicht der Geschäftsordnung. Deshalb beantragte ich die Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Der Antrag wird von den Stadtverordneten abgelehnt.
Änderung des Wortlautes – ein neuer Sachverhalt
Vor Sitzungsbeginn erklärt der Stadtverordnetenvorsteher, der Wortlaut zu dem Tagesordnungspunkt habe sich geändert.
Ausschnitt aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung am 16. Oktober 2014
Über diese Änderung wird nicht abgestimmt, jedoch über die anderen Änderungen in der Tagesordnung.
Die Tischvorlage
Vor Sitzungsbeginn fanden die Stadtverordneten auf ihren Plätzen eine ungewöhnlich umfangreiche Tischvorlage vor, mit weiteren Unterlagen zu sieben Tagesordnungspunkten, die nicht nur kurzfristig neue Änderungen enthielt, sondern auch zum Beispiel längere Abhandlungen zu den Personen, nach denen Straßen neu benannt werden sollten. Diese Informationen hätten auch mit den regulären Einladung verschickt werden können.
In der Tischvorlage befand sich auch eine geänderte Fassung zu dem Tagesordnungspunkt 6. Jetzt lautete er nicht mehr „Bewerbung“ sondern der Verkauf an die KBG wurde genannt.
Kein Stadtverordneter konnte die umfangreiche Tischvorlage zu Sitzungsbeginn durchsehen und auch noch die Veränderungen prüfen. Die Tischvorlage war wohl gezielt so umfangreich angelegt worden, damit darin die Änderung in der Fülle versteckt werden konnte. Später kann dann gesagt werden, es sei alles korrekt verlaufen, die Stadtverordneten wären informiert gewesen.
In den digitalen Unterlagen des Sitzungsunterlagen-Archivs ist die Tischvorlage nicht zu finden.
Abbildung: Dateien im Sitzungsunterlagenarchiv für die Stadtverordnetenversammlung am 16. Oktober 2014. Die Tischvorlage mit den geänderten Tagesordnungspunkten gibt es nicht.
Es ist nicht die erste Fälschung in diesem Archiv.
Fazit
Der Beschluss über den Verkauf städtischen Vermögens ist nicht entsprechend den Vorschriften zu Stande gekommen. Damit fehlt die Legitimation.
Um davon abzulenken und den formalen Beschluss zu erreichen, ist auf vielfältige Weise gegen die Hessische Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung verstoßen worden.
Die Übereignung des Grundstücks und des Gebäudes ist rechtswidrig erfolgt, zum Schaden der Stadt. Der Magistrat und der Bürgermeister ist gegen die Schädigung trotz schriftlicher Aufforderung nicht vorgegangen, wie es nach der Hessischen Gemeindeordnung ihre Pflicht ist.