Neue Fake-News
Foto: Schaufenster der Geschäftsräume in dem Gebäude Untergasse 16
Am 26. September 2023 gibt Bürgermeister Dr. Nico Ritz einen Sachstandbericht im Ausschuss für Stadtmarketing und Kultur zum Kauf des Gebäudes Untergasse 16 ab.
Er erklärt laut Protokoll:
Er bedauert, dass es zu Verzögerungen beim Ankauf des Gebäudes der ehemaligen Computerfirma ACS in der Untergasse gekommen sei, weil bis heute noch keine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt wurde.
Der Ankauf de Gebäudes wurde bereits im 6. Juli 2023 beschlossen, der Beschluss lautete:
Der Kaufvertrag zum Erwerb des Gebäudes Untergasse 16 (ehem. ACS) zum Preis von 130.000,00 € wird genehmigt. Mögliche Nutzungen des Objekts sollen weiter ausgearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis: | Anwesend: 30 | Ja-Stimmen: 15 | Nein-Stimmen: 10 | Enthaltungen: 5
Es gibt ein anderes Problem
Abgeschlossenheitserklärungen müssen nur bei Wohnungen und vor dem Abschluss eines Kaufvertrag vorgelegt werden.
Aus dem Kaufbeschluss geht eindeutig hervor, dass es sich um Geschäftsräume handelt.
Bei dem Gebäude handelt es weder um ein Wohngebäude, noch gibt es darin eine Wohnung. Eine Abgeschlossenheitserklärung ist deshalb nicht erforderlich. Es ist eine Ausrede.
Der wahre Grund könnte sein, dass der Magistrat den Stadtverordneten eine rechtswidrige Beschlussvorlage vorgelegt hat. Das Grundstück sollte für 40.000 Euro über den gutachterlich ermittelten Wert gekauft werden. Wenn der Kauf vollzogen wird, wie beschlossen, würde sich der Magistrat und der Bürgermeister der Untreue schuldig machen.
Der Bürgermeister hat jetzt ein Problem, er hat den Kaufvertrag mit dem Verkäufer unterschrieben. Der Vertrag ist gültig, es können aber nicht 40.000 Euro mehr ausgeben werden, als gutachterlich ermittelt ist. .