Die „besten KrĂ€fte“ und das Systemversagen
Zur Hessentagswahl am 8. Oktober 2023 bewirbt die SPD die von ihr aufgestellten Kandidaten mit "Die besten Kräfte für Hessen".
Die "beste Kraft" die die SPD im Wahlkreis 8, Schwalm-Eder-Kreis Süd, aufgestellt hat, hat sich seit 2016 nach § 107b StGB – Fälschung von Wahlunterlagen, schuldig gemacht.
Der Straftatbestand "wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft". Das Vergehen wurde von der Staatsanwaltschaft mit großer Nachsicht behandelt. Im Wiederholungsfall könnte der Beschuldigte nicht mehr damit rechnen. Der Fall aus 2016 wurde als verjährt angesehen und der Fall 2021 wurde daher nur als einmalige Tat betrachtet.
Dieser Tatbestand war der Landesvorsitzenden und der Geschäftsführung der Landes-SPD vor dem Landesparteitag bekannt. Der Bewerber wurde dennoch für Kandidat auf den Listenplatz 38 gewählt. Bereits in der letzten Legislaturperiode hoffte Dr. Herbold auf einen Nachrückerplatz für Regine Müller.
Alle habe versagt – die Gefahr wächst
Schlimmer und gefährlicher als das individuelle Fehlverhalten ist das systematische Wegsehen. Es war in dem Kreis der politisch Interessierten in Homberg bereits 2016 bekannt, dass Martin Herbold rechtswidrig als Stadtverordneter in Homberg aktiv war. 2021 stellte er sich erneut widerrechtlich in Homberg zur Wahl. Weder seine Partei noch die anderen Parteien haben auf den Straftatbestand hingewiesen. Seit 2016 musste Herbold immer fürchten, dass sein wahrer Wohnort Fritzlar bekannt wird, viel wäre dem Kandidaten an Versteckspiel erspart geblieben. Er hätte sich bereits 2016 ganz rechtmäßig in Fritzlar in die Stadtverordnetenversammlung wählen lassen können. Warum aber wollte er in Homberg rechtswidrig aktiv werden? Weil sein Vater hier Stadtrat war?
Nicht nur das politische Umfeld hat geschwiegen und den Fall gedeckt, auch die konkurrierenden Parteien schwiegen. Das zeigt, dass in Homberg eine demokratische Kultur gar nicht entwickelt war und gelebt wurde, wie sich auch in diesem Fall wieder zeigt.
Für die Demokratie bedrohlich und gefährlich ist das Verhalten aller Funktionsträger in der Stadt und im Landkreis, die aufgrund ihrer Funktion diese Fehlentwicklung hätten verhindern müssen und es nicht taten. Da ist der Wahlleiter der Stadt Homberg, der als Erster hätte die Fehlentwicklung verhindern können, wenn er wirklich geprüft hätte, wo der Hauptwohnsitz des Wahlbewerbers war.
Die Wahlbeamten des Magistrats und der Bürgermeister als Vorgesetzter des Wahlleiters hätten einschreiten müssen. Sie handelten nicht nach dem Gesetz, sondern nach ihrer Auffassung, dass man dem Sohn des Magistratskollegen doch nichts in den Weg legen darf. So fängt Korruption an.
Der Stadtverordnetenvorsteher und Parteifreund tat auch nichts. Selbst die Kommunalaufsicht schritt nicht ein, nachdem sie informiert war. Beamte und Juristen der Verwaltung nahmen es einfach hin. Wo sehen sie auch noch weg, welche Rechtswidrigkeiten lassen sie noch durchgehen? Das ist ein bedrohliche Entwicklung, wenn selbst die Kontrollorgane versagen. Dann ist letztlich der Korruption das Tor geöffnet. Da kann man noch so sehr auf die Entwicklung von rechten Gesinnungen hinweisen, die eine Gefahr für die Demokratie sind. Wenn selbst die demokratischen Institutionen versagen, dann sind diese Versager die Gefahr.