Mardorf: Wieder soll AuĂenbereich zu Baugebiet werden
Flurkarten
links: Vorlage für die Stadtverordneten rechts: Auszug aus dem Geoinformationssystem
rote Linie = Abgrenzung Innen- zu Außenbereich (Markierung des Flurstücks HH)
In Mardorf soll eine Fläche im Außenbereich zu Bauland werden. Die Stadt betreibt ein Bebauungsplan-Verfahren und hat für die nächste Stadtverordnetenversammlung einen Tagesordnungspunkt zur Abwägung der "Anregungen und Bedenken" angesetzt.
Der wesentliche Einwand kommt bereits vom Regierungspräsidium:
Eine Einbeziehungssatzung für den Bereich ist nicht möglich. Das Grundstück liegt deutlich im Außenbereich und ist baulich nicht so geprägt, dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 ableitbar ist. Im angrenzenden Bereich sind Gartenhäuser, ein Lagerplatz mit Baustoffen und Holz zu finden. In der Begründung wird von einem Wohnhaus gesprochen, was aber in dem Bereich nicht zu finden ist. Möglich wären nach § 34 BauGB dort eine weitere Gartenhütte oder eine Erweiterung des Lagerplatzes. Um dort in dem Bereich Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Normalverfahren erforderlich.
Das Verfahren, die Kosten und den Arbeitsaufwand hätte sich die Stadt sparen können, wenn sie das Geoinformationssystem berücksichtigt hätte. Das Flurstück liegt eindeutig im Außenbereich. Der Planausschnitt, den die Stadtverordneten erhielten, zeigt diese Rechtslage nicht.
Die korrekte Grenze des Flurstücks 7 ist nicht dargestellt. Dadurch sieht es so aus, als ginge das Flurstück 7 bis an die Straße und enthielte bereits mehrere Wohngebäude, an die das Grundstück angrenzt.
Ein Manipulationsversuch der Stadtverordneten durch den Magistrat?
"Einbeziehungssatzung"
In der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung wird das Verfahren als Einbeziehungssatzung bezeichnet. Es gibt aber keinen benachbarten Bebauungsplan, der durch die "Einbeziehung" erweitert werden könnte. Der nächste Manipulationsversuch des Magistrats?
Dorfentwicklung
Homberg hat sich entschieden, an dem Programm Dorfentwicklung teilzunehmen. Damit hat die Stadt sich verpflichtet, in der Förderperiode keine Baugebiete im Außenbereich auszuweisen. Homberg versucht es trotzdem, und hofft durchzukommen.
Bauplätze in Mardorf
In Mardorf sind in den letzten Jahren mehrere Bauplätze im Rahmen des Bebauungsplan Nr. 4 ausgewiesen worden. Das sind die Bauplätze, die im Zusammenhang mit dem Bau des Kindergartens ausgewiesen wurden. Bisher ist keiner der Bauplätze bebaut. Es gibt also in Mardorf keine Nachfrage nach Bauplätzen.
Wertsteigerung
Durch die Ausweisung als Bauland würde der Wert des Flurstücks mit einem Schlag um mindestens das 10fache steigen. Bauland-Richtwert liegt in Mardorf bei 34 Euro je Quadratmeter. Die Stadt wollte dem Eigentümer dazu verhelfen, indem sie ohne Not das Bebauungsplanverfahren in die Wege leitete. Hier dient das Verfahren nicht dazu, die bauliche Entwicklung zu steuern, wie es im Gesetz heißt, sondern nur dazu einem Bürger erhebliche Vorteile zu verschaffen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
An dieser Schaffung von Baurecht hat nur der Eigentümer das Interesse. Eine städtische Notwendigkeit besteht nicht. Für einen solchen Fall hätte der Eigentümer ein vorhabenbezogenen Bebauungsplan beginnen können. Dazu gehört Zuvor ein Vorhabenplan des Interessenten (Z.B. wie bei der Planung des Einkaufszentrums) und ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger. Der hat auch die Kosten zu tragen und das Vorhaben innerhalb einer festen Frist zu realisieren.
Die Stadt hat stattdessen auf eigene Kosten die Planung begonnen und damit den Bürger ungerechtfertigt begünstigt.
Fazit:
Wieder setzen sich der Magistrat mit Bürgermeister Dr. Nico Ritz an der Spitze über Verträge und Recht hinweg.