HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stress im Rathaus

"Es entsteht Abwärme und man kann durch Generatoren Strom erzeugen."

Dieser Satz entstammt einer Pressemitteilung des Rathauses. So unverständlich dieser Satz ist, so verworren ist auch der gesamte Text der Pressemitteilung. Hier ist wohl unter hohen Stress eine Text zusammengeschustert worden. Quelle: Homberg aktuell, 9.August 2012 oder hier vollständiger Text.

Beispiel 1:

"Das Parlament hatte am 4. April 2012 beschlossen, eine von der BlmA zu kaufende Fläche an den Investor zu verpachten. Nachdem für die Anlage deutsche Technologie verwendet werden sollte, kommen nun unter anderem Wechselrichter und Trafostationen von SMA Solar Technology zum Einsatz."

Punkte des Beschlusses.

.   Erwerb zum Preis von 2,50€/m²

.   Nutzung nur für eine PV-Park

.   Pachteinnahmen mindestens 75.000€/Jahr.

In den Pachtvertrag mit dem Solarparkerbauer ist aufzunehmen:

.   mehrheitliche Bürgerbeteiligung

.   Betreibergesellschaft mit Sitz in Homberg (Efze)

.   Abtretetung der Einspeisevergütung in Höhe der Pacht an die Stadt

.   In den Mietvertrag wird eine rückstandslose Rückbauverpflichtung aufgenommen.

.   In Höhe der Rückbauverpflichtung muss eine werthaltige Sicherheit vorgelegt werden.

.   Mit dem Kauf der oben genannten Grundstücke geht die Stadt Homberg (Efze) keinerlei weitere Verpflichtungen zum Erwerb oder zur Übernahme weiterer Flächen von der BIMA ein.

.   Möglichst sollen deutsche Module und Technologie der Firma SMA verwendet werden.
 

Was aus den Bedinungen geworden ist.

Die BImA verkauft dieses Grundstück nur für 6,50€/m². Damit ist dieser Beschlusspunkt nicht einzuhalten.

Die BImA bietet den Verkauf des gesamten Kasernengeländes einschließlich der Fläche für den Solarpark für 1,3 Mio. Euro an.
Es wurde ausdrücklich beschlossen, dass mit der Zustimmung keine Verpflichtung zu weiteren Grundstückskäufen verbunden ist. Somit ist auch diese Bedingung nicht eingehalten.

Es gibt keine mehrheitliche Bürgerbeteiligung.

Die Einspeisevergütung kann nur dann für die Pachtzahlung abgetreten werden, wenn diese Einspeisevergütung gesichert ist. Das ist nicht der Fall, da es sich nicht um eine Konversionfläche nach dem Erneuerbare Energie Gesetz handelt. siehe hier und hier.

Die Rückbaupflicht ist an einen Mietvertrag gebunden, da ein Pachtvertrag abgeschlossen wird, kann die Rückbauverpflichtung bestritten werden, da es nicht zu einem Mietvertrag kommt.

Der Bürgermeister kann sich nicht auf den Beschluss vom 4. April berufen, da sie Bedingungen nicht erfüllt sind.

Beispiel 2:

"Und in einem zweiten Schritt soll eine Reifen-Pyrolyseanlage mit Algenzucht als Bestandteil des Technologieparks entstehen. Somit werden die Altreifen recycelt und die Umwelt wird geschützt."

"Die Pyrolyse ist ein kontinuierlicher Prozess mittels Drehrohrofen, der dauernd, ohne Sauerstoffeinflüsse, mit zerkleinertem Reifenmaterial gefüllt wird."

"Es entsteht Abwärme und man kann durch Generatoren Strom erzeugen."

Auch wenn man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legt, diese Sätze sind so verworren, das sie dem Ansehen der Stadt schaden.

Dokumentation

Auszug aus der Niederschrift
über die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04. April 2012

Beschluss über den Erwerb der Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 61 (Fläche III in Größe von ca. 124.200 m² und der Fläche LOI 1 in Größe von ca. 59.450 m²) sowie Beauftragung des Magistrats zur Verpachtung der Flächen für Zwecke der Energieerzeugung nach dem EEG

"Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat und/oder die Hessische Landgesellschaft (im Rahmen einer Bodenbevorratung) mit dem zeitnahen Ankauf der Fläche III in Größe von ca. 124.200 m² und der Fläche LOI 1 in Größe von ca. 59.450 m² (Konversionsflächen nach dem Energie-Einspeise-Gesetz), an der Bahnlinie Homberg- Treysa, zu beauftragen.

Es werden die eben beschriebenen Flächen zum Preis von 2,50 €/m² erworben.
Die Grundstücke werden nur für den Bau und Betrieb eines PV-Parks erworben.
Die Verpachtung der Gesamtfläche erfolgt an den meistbietenden Investor für einen Pachtzeitraum von mindestens 20 Jahren.
Die Pachteinnahmen betragen mindestens Netto 75.000,00 €/Jahr.
Falls die Wirtschaftlichkeitsprüfung zugunsten eines städtischen Grundstückserwerbs ausfällt, beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zum Grundstückskauf. Die Haushaltsmittel stehen als Reste des Investitionshaushalts 2011 zur Verfügung.
Folgende Auflagen sind in den Pachtvertrag aufzunehmen:
Der Betreiber ermöglicht eine mehrheitliche Bürgerbeteiligung und sagt zu, dass die Betreibergesellschaft ihren Sitz in Homberg (Efze) begründet.
Die Einspeisevergütung wird in Höhe der fälligen Pachtzahlung an die Stadt bzw. ihren Beauftragten abgetreten.
In den Mietvertrag wird eine rückstandslose Rückbauverpflichtung aufgenommen. In Höhe der Rückbauverpflichtung muss eine werthaltige Sicherheit vorgelegt werden.
Mit dem Kauf der oben genannten Grundstücke geht die Stadt Homberg (Efze) keinerlei weitere Verpflichtungen zum Erwerb oder zur Übernahme weiterer Flächen von der BIMA ein.
Möglichst sollen deutsche Module und Technologie der Firma SMA verwendet werden.
Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Vorbereitung der planungsrechtlichen Erfordernisse zur technischen Inbetriebnahme der PV-Anlagen, vor dem 30. Juni 2012, durchzuführen.
Auf Grundlage der Beiziehung von Angeboten bei potentiellen Investoren, gemäß Vorgabe der Stadtverordnetenversammlung – aufgrund einer Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.03.2012 – wurden sechs verwertbare Angebote abgegeben.
Als günstigstes Angebot hat sich das der Firma bgreen project, München erwiesen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt deshalb, diesem Unternehmen einen entsprechenden Pachtvertrag anzubieten."

Abstimmung: Bei 35 anwesenden Stadtverordneten 24 Ja-Stimmen,neun Nein-Stimmen (Herren Jäger, Groß, Henschke-Meyl, Hoffmann, Koch, Siebert, Bölling, Höse und Schnappauf) und zwei Enthaltungen


2 Kommentare zu “Stress im Rathaus”

  1. Homberg Fan

    Gerade in diesem Punkt wird das Spiel des BGM deutlich. Er behauptete, dass die SolarflĂ€che einzeln zum Verkauf fĂŒr 2,50 € steht.
    Wahrscheinlich sollte mit diesem Beschluss Druck zum Erwerb der Kaserne, weil es ja nur als Paketlösung geht, ausgelöst werden.
    Wie oft, will sich das Parlament noch von dem BĂŒrgermeister hinter das Licht fĂŒhren lassen.
    Und die Parlamentarier der o.a g. Parteien können mir doch nicht sagen, sie wÀren ahnungslos.
    Entweder haben sie es nicht verstanden, dann durften sie auf Anraten der Fraktionsvorsitzenden Gerlach und Kroeschell nicht abstimmen.
    Der andere Fall diskretietiert die Parlamentarier, sie gehören nicht in unsere Stadtverordneten Sitzung, darunter Lehrer, Banker, Verwaltungsmitarbeiter, SelbstÀndige.
    Nur Mut zu haben ist Dumm.

  2. Monika

    Hallo,
    Im Homberger BlĂ€ttchen (Homber Aktuell) habe ich gelesen, dass der Baugeginn der Photovoltaikanlage ist/war. Der BGM „…bedankt sich ausdrĂŒcklich beim Investor und der BimA, dass die das, was WIR ausgehandelt haben, in einem Pachtvertrag umgesetzt haben“…
    Wurde nun ein Pachtvertrag mit zwischen BimA und Investor geschlossen? Tritt die Stadt, da sie ja das gesamte GelĂ€nde kaufen möchte, dann als KĂ€ufer des GrundstĂŒckes in diesen Vertrag ein? Da die Bedingungen des Beschlusses vom 4.4.2012 aber nicht eingehalten wurden (mindestens in Bezug auf die BĂŒrgerbeteiligung), was sind dann eigentlich BeschlĂŒsse wert? Haben diese denn keinerlei rechtliche Bedeutung? Ist diese Vorgehnesweise nicht betrĂŒgerisch?

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