HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit


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Themen der Stadtverordnetenversammlung am 12. März 2020

 

Neue Planung für das Einkaufszentrum

? Warum soll ein neuer Durchführungs- und Erschließungsplan vorgestellt und später beschlossen werden, wenn doch schon alles in Beton gegossen wird?

Erläuterung: Der Durchführungs- und Erschließungsplan ist Teil des Vertrags, den die Stadt mit dem Projektentwickler Schoofs abgeschlossen hat. Inzwischen ist das Projekt in eine neues Unternehmen verlagert worden, ohne dass bisher der Vertrag von den Stadtverordneten genehmigt worden ist. Jetzt soll die Vertragsvereinbarung von der Projektgesellschaft einseitig wieder verändert werden.

 

 

Verkehrsführung der Drehscheibe

? Warum soll der Ausschuss unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen?

? Warum wurde das Vorgehen nur mit dem Auftragnehmer Unger Ingenieure abgestimmt?

? Warum soll die Sitzung in den Räumen diese Unternehmens stattfinden?

? Warum muss jetzt entschieden werden, damit der Bau in 6 Monaten begonnen werden kann, obwohl die Ausschreibung schon erfolgt sei?

? Warum werden keine Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit genannt, wenn doch die Gremien grundsätzlich öffentlich zu tagen haben, von seltenen Ausnahmen abgesehen, die aber zu nennen und zu begründen sind.

Erläuterung: Schon einmal wurde Zeitdruck vorgeschoben, der Zeitdruck löste sich danach in Luft auf.

Solche Abweichungen von der Regel standen bisher immer im Zusammenhang mit unklaren Geschäften.

  
Caßdorf

? Warum "muss" die Stadt ein Grundstück für den Wohnungsbau in Caßdorf kaufen?

? Warum wird das nicht dem Markt überlassen?

  
Schwimmbad

? Warum wird eine zweite Sitzung des Bauausschusses allein für die Diskussion des 6,2 Mio. Euro-Schwimmbad-Projektes  angesetzt?

 

 

  D O K U M E N T A T I O N 

Beschlussvorlage – öffentlich – Drucksache: VL-53/2017 15.Ergänzung

Fachbereich: Technische Dienste

Neuordnung des Verkehrs im Kreuzungsbereich „Drehscheibe“hier: Weiteres Vorgehen

a) Erläuterung: In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2020 wurde zunächst lediglich die grundsätzliche Vorgehensweise zum Ausbau beschlossen.

Auf dieser Grundlage ist jetzt die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt. Da die Baumaßnahme spätestens Ende August / Anfang September 2020 begonnen werden muss, ist zeitnahe eine Einigung über den konkreten Ausbau zwingend erforderlich.

Aus diesem Grund wird in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro, Unger Ingenieure, Homberg (Efze), vorgeschlagen, eine nicht-öffentliche Klausurtagung des Bauausschusses in den Räumen des Ingenieurbüros durchzuführen, in deren Rahmen ein abschließender Vorschlag für die Stadtverordnetenversammlung erarbeitet werden soll.

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4 Kommentare zu “Unter Ausschluss der Öffentlichkeit”

  1. Dr. Klaus Lambrecht

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 63 wurde am  4.7.2016 von der STAVO beschlossen. Anders als bei den anderen Bebauungsplänen besteht dieser Plan aus 3 Teilen.

    Den öffentlich bekannten Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Bebauungsplan und dem nicht öffentlichen bekannt gemachten „Öffentlich- rechtlichen Vertrag“ in dem finanzielle Angelegenheiten, Aufgaben und Pflichten der Vertragspartner festgelegt werden.

    Der damals beschlossene Vorhaben- und Erschließungsplan entspricht nicht dem, der nun als Anlage beigefügt worden ist. Der nunmehr veröffentlichte Plan enthält handschriftliche Anmerkungen und Seiten wurden gelöscht.

    In der Sitzung soll nun wieder einmal ein neuer Plan durch den Projektentwickler vorgelegt werden.
    In den Unterlagen fehlen die entsprechenden Sachstandsberichte, was  denn wann  und wie beschlossen worden ist und was noch von dem ursprünglichen Planwerk noch stimmt.
    Hat doch Herr Jounis in der Sitzung am 23.9.2019 in der Bauausschuss -Sitzung doch gesagt, dass er eine Baugenehmigung habe und er bauen werde, seine Aufgabe wäre das Bauen, damit wurde das Thema Blockrandbebauung   (Forderung der FWG) und Begrünung vom Tisch gewischt.

    Was denn nun wirklich gebaut werden kann, auf Grund der Vertragslage blieb und bleibt unklar.
    Die Erklärungen der erforderlichen Änderungen waren diffus und nur aus den Bildern ungefähr erkennbar. Aber es wird bis auf den heutigen Tag gebaut.

    In der Bürgerversammlung am 28.11.2019 teilte dann der Bürgermeister Ritz mit, dass man die Fertigstellung erst einmal abwarten wolle und dann eventuell im Frühjahr 2021  einen geänderten Bebauungsplan beschließen könnte. Das Instrument und die Grundlagen für einen vorhaben bezogen Bebauungsplan werden somit ausgehebelt. Der Bürgerwille und die Parlamentsbeschlüsse werden außer Acht gelassen.
    Was im Vertragswerk steht bleibt im Dunkel. Um so mehr verwundert es, dass jetzt über die weitere Vorgehensweise beraten werden soll. Um über die weitere Vorgehensweise sachgerecht beraten zu können, müssen doch zunächst erst einmal einige Fragen beantwortet werden.

    Welche Änderungen enthält die neue Planung? Welche vertraglichen Verpflichtungen von Stadt und Bauherr sind eingehalten worden?

    Wie hoch sind bis jetzt die finanziellen Kosten der Stadt für die Realisierung des Vorhabens (Kanalbau und Straßenbau)?

    Sind die vertraglich vereinbarten Kostenbeteiligungen des Bauherren erfüllt worden, sind die Ausgleichmaßnahmen abgeschlossen worden?

    Gibt es noch ein gültiges Vertragswerk und welche Laufzeit hat es?

    Warum wurde die STAVO nicht über den Verkauf des Projektes von der Schoofs Immobilien GmbH an  die Einkaufszentrum Drehscheibe GmbH und Co KG nicht informiert?

    Wurde der öffentlich- rechtliche Vertrag  fortgeschrieben?

    Haben alle Stadtverordneten inkl. Nachrücker Kenntnis über den Inhalt des öffentlich -rechtlichen Vertrags aus 2016?

  2. Homberger Jeck

    Herr Dr. Lambrecht ! In Homberg geht alles genau nach Recht und Gesetz zu. Ist ein Modellprojekt das dauerhaft mit erheblich Fördergeld ausgestattet läuft.

    Nennt sich "Homberger Modell" ! 🤡

  3. Demokrat

    Seit der Gründung der "ARGE" kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass in Homberg zu viel geklüngelt wird.

    Recht und Gesetz sollten vorrangig bedient werden.

  4. Dr. Klaus Lambrecht

    Der Vorschlag eine Ausschusssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen befremdet, zumal der Bürgermeister gerade für Transparenz stehen wollte. Es erinnert an einen Vorgang in der Ära Wagner auf Antrag der CDU Fraktion.
    https://www.homberger-hingucker.de/cdu-und-burgermeister-spielen-mit-der-offentlichkeit/
    Was ist so geheim, dass man die Öffentlichkeit ausschließen muss, wenn es um eine Baumaßnahme geht? Das Instrument, die Öffentlichkeit auszuschließen  gibt es nur bei höchstbrisanten Angelegenheit, dabei geht es meist um den Schutz von Persönlichkeitsrechten und dem Schutz von Menschen oder Sicherheitsbedenken erfordern diesen Ausschluss. In der Vorlage fehlt jeder Hinweis und jeder Erklärung warum der Bauausschuss außerhalb städtischer Räumlichkeiten tagen muss. Zeitliche Fristen können keine Gründe sein, wenn erst am 23. April abschließend entschieden werden soll.
     Man darf also gespannt sein, wie unsere Stadtverordneten über diesen Vorschlag abstimmen.
    Über eins können jedoch die Homberger Bürger sich freuen und schon Fakten sammeln, nächstes Jahr sind wieder Kommunalwahlen, da dürfen wir wieder geheim wählen.

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