Klientelwirtschaft durch die Hintertür
Eine kleine Änderung in einem Satz, von der Öffentlichkeit kaum beachtet, kann für viele Menschen erhebliche Auswirkungen haben und das Land verändern.
Ein solcher Satz befindet sich in der Hessischen Gemeindeordnung §121 "Wirtschaftliche Betätigung". Darin wird seit 2005 die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden beschnitten.
(1) Die Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen, wenn
(…)
3. der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wir oder erfüllt werden kann.
In der Diskussion des Hessischen Energiegipfels kam diese Regelung wieder auf den Tisch. Die Regelung behindert, dass Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die Energieerzeugung und Energieversorgung in die eigene Hand nehmen. Die Landesregierung hat im Zuge der Überarbeitung der Gemeindeordnung auch diesen Satz geändert. Nach den Vorstellungen von CDU und FDP dürften sich Kommunen wirtschaftlich betätigen, aber nur wenn Private die Stimmenmehrheit von 51 Prozent haben.
Konnten die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bis 2004 auch wirtschaftlich aktiv werden und so Kosten sparen, sollen sie sich jetzt von privaten Geldgebern bevormunden lassen.
Gegen diese Regelung hat die Stadtwerke Union Nordhessen (SUN) protestiert, auch die Homberger Kraftstrom Bezugsgenossenschaft (KBG) gehört dazu. Sie sieht damit die Energiewende hin zu erneuerbarer Energie gefährdet. Auch das globalisierungskritische Netzwerk Attac Schwalm-Eder hat sich diesem Protest angeschlossen. Jetzt hat auch der Bundestagsabgeordnete Edgar Franke (SPD) dagegen seine Stimme erhoben. (auch HNA 27.12.2011)
Energieversorgung in die eigenen Hände nehmen
In den letzten Jahren setzte eine Diskussion ein, in der in vielen Kommunen überlegt wird, die Energieversorung wieder in die eingenen Hände zu nehmen. Die Überlegung ist ganz einfach: Das Geld, das für die Stromnetze in der Stadt bezahlt werden muss, soll lieber den Gemeinden und den Bürgern als den Konzernen zu Gute kommen. Es sind beträchtliche Beträge. Mit der Energiewende wird die dezentrale Energieerzeugung immer wichtiger, dafür sind die Kommunen gut aufgestellt und wollen aktiv werden. Das missfällt den Energiekonzernen, die durch die vielen Stadtwerke eine Konkurrenz bekommen, die sie nicht haben wollen. CDU und FDP wollen den Konzernen gegen die Kommunen und ihnen die Bevormundung der Bürger sichern.
„…der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann“
Da privatwirtschaftliche Unternehmen nicht zum Selbstkostenpreis arbeiten werden, können kommunale Betriebe immer wirtschaftlicher arbeiten als diese.
Diese gesetzliche Regelung ist daher Humbug.
Außerdem gelten Tätigkeiten zur Deckung des Eigenbedarfes nach Absatz 2, Punkt 3 des Paragrafen nicht als wirtschaftliche Betätigung.
Zur Gemeinde zählt die Gesamtheit der Bewohner und der ortsansässigen Betriebe.