HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Do. 18. Okt. 19 Uhr Stadtverordnetensitzung in der Stadthalle

Die Sitzung ist öffentlich, Zuhörer sind willkommen.


 
Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:
Die offiziellen Erläuterungen und Anlagen zu den Themen finden sich im Ratsinformationssystem hinter den Symbolen V, B, und der Briefklammer Link

 

1. Ärztehaus am Obertor – dritter Bauabschnitt Hier: Zwischenbericht zum Planungsstand

Anmerkung: Für die liegend transportierten Patienten soll eine neue Anfahrt und ein Aufzug gebaut werden, Baukosten 200.000 Euro + 50.000 Euro Planungskosten

2. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2020

3. Beratung und Beschlussfassung über den vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschluss und Entscheidung über die Entlastung des Magistrats nach § 114 Absatz 1 HGO und Antrag auf Entlassung aus dem kommunalen Schutzschirm

4. Technische Betriebsführung Abwasseranlagen

5. Stellplatz- und Ablösesatzung der Kreisstadt Homberg (Efze); hier: Beratung und Beschlussfassung über die neue Satzung

6. Neuaufstellung des Landschaftsplans für die Stadt Homberg (Efze)

7. Beratung und Beschlussfassung über die Einleitung eines Baulandumlegungsverfahrens gemäß §§ 45 -79 BauGB für Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Mühlhausen „Kalkäcker, Eisenberg, Wieselhecke, Kirschenberg“

8. Neuordnung des Verkehrs im Kreuzungsbereich „Drehscheibe“ hier: Beratung zum weiteren Vorgehen im Bereich der Ziegenhainer Straße

9. Renaturierungen und Hochwasserschutz an Gewässern im Stadtgebiet Homberg nach WRRL Hessen hier:Umwidmung von Haushaltsmitteln für Planungskosten für eine Antragstellung von 4 Projekten in 2019

10. Hessisches Plädoyer für ein solidarisches Zusammenleben

11. Sachstandsberichte und sonstige Informationen
11.1 Sachstandsbericht über Beschlüsse der noch nicht abgearbeiteten Anträge der Stadtverordnetenversammlung

12. Anregungen

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6 Kommentare zu “Do. 18. Okt. 19 Uhr Stadtverordnetensitzung in der Stadthalle”

  1. Dr. Klaus Lambrecht

    In den vorangegangenen Ausschusssitzungen wurde auch die Neuordnung des Verkehrs im Kreuzungsbereich „Drehscheibe“ und insbesondere das weiter Vorgehen im  Bereich der Ziegenhainer Str. beraten.
    Die Teilnehmer müssen alle Hellseher gewesen sein. Ohne Kenntnis des zu ändernden Bebauungsplanes des EKZ werden hier Festsetzungen getroffen, die zu mindestens für die Öffentlichkeit nicht mehr nachzuvollziehen sind, oder hat man mehr Informationen über die Gestaltung des Einkaufszentrums insbesondere der Bau der Außenterrasse.

    Nun sollen noch Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Straße eingerichtet werden. Die Streifen müssen mindestens 1,50 m breit sein und werden durch einen 25 cm breiten Streifen von der Fahrbahn abgetrennt. Ebenso soll von der Konrad-Muth-Straße bis Bindeweg ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Die Ziegenhainer Str. weist bereits jetzt in ihrem Verlauf Engstellen auf, die oft zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, für zwei Fahrradschutzstreifen ist schlicht kein Platz, es sei denn man verzichtet auf die Lindenanpflanzung und Parkplätze. Der Gehweg mit wechselnden Breiten lässt ebenso keine Anlage von Schutzstreifen zu..  
    Anstelle zunächst einen Prüfauftrag  mit verkehrsrechtlicher Prüfung zu erteilen, wird die Planung verlangt. Kosten scheinen keine Rolle zu spielen. Wie die Radfahrer die Radwege erreichen sollen bleibt ebenfalls offen. 

    Blinder Aktionismus anstatt erst die endgültige Planung von dem Projektentwickler Schoofs  abzuwarten und über diese zu beraten. Außerdem wird heute erst der Haushalt 2020 eingebracht, da werden wir sehen, wie die Stadt Homberg finanziell steht.  

  2. Phil Antrop

    Schutzstreifen gaukeln dem Radfahrer Sicherheit vor und bringen nichts. Im Gegenteil sie sind deswegen gefährlich.

    Informationen

    Der Schutzstreifen ist, anders als der Radfahrstreifen, nicht zwingend für den Radverkehr benutzungspflichtig. Maximal aus dem Rechtsfahrgebot könnte eine solche Pflicht abgeleitet werden. Er ist darüber hinaus ein Teil der eigentlichen Fahrbahn, durch eine gestrichelte Linie vom übrigen Verkehr abgegrenzt und oftmals durch ein Fahrradpiktogramm gekennzeichnet.

    PKW dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Schutzstreifen fahren. Das Parken ist dagegen untersagt – ein Halten nur bis maximal drei Minuten gestattet. Radfahrer müssen sich in der Regel an der PKW-Ampel orientieren.

    Ist Parken auf dem Radfahrstreifen erlaubt?

    Grundsätzlich müssen Fahrradwege stets frei bleiben. Parken und Halten ist in der Regel nicht erlaubt. Dasselbe gilt für den Schutzstreifen mit der Ausnahme, dass Kraftfahrer mit ihrem Fahrzeug bis zu drei Minuten halten dürfen. Zudem darf der Schutzstreifen befahren werden, um zum Parkstreifen, welcher sich häuf rechts von ihm befindet, zu gelangen.

    https://www.bussgeldkatalog.de/radfahrstreifen/

    und

    https://verkehrslexikon.de/TexteA/RadSchutzstreifen01.php

    Zu den baulichen Vorgaben:

    Es muss bei beidseitigen Schutzstreifen eine Fahrbahnbreite von mindestens 7 m und weniger als 8,50 m übrig bleiben. Die Breite des Schutzstreifens beträgt mindestens 1,25 m und höchstens 1,60 m. Die Breite der restlichen Fahrbahn muss mindestens 4,50 m, höchstens 5,50 m betragen.

    https://verkehrslexikon.de/TexteA/RadSchutzstreifen01.php

    Ein Problem für den fließenden Verkehr besonders bergauf:

    "Beim Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen wie Fahrrädern oder Motorrädern ist ein Seitenabstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten."

    https://www.bussgeldkatalog.de/seitenabstand/

    In Sonderfällen wie bei Steigungen (OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Ss 478/80) 
    oder einem mittransportiertem Kind auf dem Fahrrad (OLG Karlsruhe, 10 U 102/88) 
    sind ebenfalls zwei Meter erforderlich.

    https://www.radforum.de/threads/579533-abstand-entgegenkommende-pkws

    Weitere Infos:

    Einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge, müssen Pkw-Fahrer 75 bis 80 Zentimeter Abstand zu einem neben der Fahrbahn verlaufenden Gehweg einhalten (Az. VI ZR 66/56).

    Geht es wiederum darum, an parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren, sehen die Gerichte eine Türbreite als angemessenen Seitenabstand ein (LG Berlin, Az. 24 O 466/95). Je nach Fahrzeugtür handelt es sich dabei um eine Entfernung zwischen 0,8 und 1,5 Metern.

    https://www.bussgeld-info.de/seitenabstand/

    Zu dem Abstand des entgegenkommenden Verkehrs habe ich auf die Schnelle keine Information gefunden.

    StVO

    § 1

    § 5 (2) Überholen

    darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.

    § 6 Vorbeifahren

    Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen.

  3. Joachim Grohmann

    Die angeführte Kritik aus 1 und 2 sehe ich genau so, wobei mir die rechtlichen Punkte wie von 2 aufgeführt wurden, so erst mal nicht alle bewusst waren.

    Die Forderung von der Bürgerliste, ein Gesamtkonzept (Freiheit und Ziegenhainer Straße, vielleicht auch Bindeweg) darzustellen wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Ich hatte auch den Eindruck, dass nicht jeder weiß, wie der momentane Planungsstand beim EKZ aussieht (Höhen der Terrasse vom Food Court).

    Vermutlich sehen sich schon die einen oder anderen auf der Promenade vor dem Schmuckstückchen EKZ bei der Eröffnung im Rampenlicht. Der Schatten fällt dann Richtung Ziegenhainer Straße ab Bindeweg.

    Mein Einwand, dass die Ziegenhainer Straße Engstellen aufweist, an denen es kürzlich erst zu einem Unfall zwischen Begegnungsverkehr kam, wurde übergangen.

    "Wir betrachten nur den ersten Bauabschnitt", ob die zweiten oder dritten Abschnitte passen, oder angepasst werden können spielte eine untergeordnete Rolle. Einwände, dass ein auslaufender Radweg auf eine Fahrbahn Gefahren mit sich bringt, dem wurde genausowenig Rechnung getragen.

    Die Bäume, ja die Bäume könne weg. Wir können ja neue pflanzen, die Alten sind ja schon hutzelig.

    In diesem Sinne

  4. Homberger Jeck

    Eben hat es mir doch fast die Sprache verschlagen als ich den Bericht in der HNA las:

    " Parlament stellt sich gegen Hetze" – "… Das Parlament zeigt hdamit, dass es keine persönlichen Angriffe, Erniedrigungen und Verunglimpfunge in der Kommunalpolitik akzeptieren werde…"

    Ausgerechnet das Homberger Parlament !

    Dabei erlebt man dort seit Jahren Diskriminierung, Beleidigungen und Verstöße, wenn es um anders denkende und handelnde Mitglieder des Parlaments (Schnapsauf) geht, wenn es sogar zur Beleidigung von Bürgern kommt, die Kritik an den Politikern üben (Heinis)! Meinungsfreiheit mit Füßen getreten – PUR !

    Dazu dann Stadtverordnetenvorsteher, die weder Eingreifen noch die Rechte der Betroffenen schützen und sie  durchsetzen !

    Angesichts dessen:

    Ein trauriger đŸ€Ą

     

  5. Wisser

    Das Parlament betreibt Gehirnwäsche 

  6. Dr. Klaus Lambrecht

    In der heutigen HNA-Ausgabe wird über die Stadtverordnetenversammlung berichtet und  der Eindruck erweckt, dass gegebenenfalls die Erhöhung der Gewerbesteuer erforderlich wird, weil die Straßenausbaubeiträge abgeschafft worden seien. Das ist so nicht richtig.
    Steuern sind Geldleistungen an Gebietskörperschaften, denen eine unmittelbare Gegenleistung nicht gegenübersteht (zB. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer). Die Steuerpflicht entsteht somit unabhängig von der Nutzung öffentlicher Leistungen aufgrund der Verwirklichung des Steuertatbestandes. Hier sollte das Parlament einmal überlegen, ob es erforderlich Ziegenhainer Straße und Kasseler Straße ist umzugestalten. Es gibt zahlreiche Straßen in Homberg die dringender erneuert werden müssen. Ebenfalls kann bei anderen unnötigen Prestigeobjekten gespart werden. Leider vergessen die Abgeordneten und der Magistrat immer wieder, dass sie Steuergelder – auch wenn es Fördergelder gibt –  unser Geld ausgeben.

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