Mutterboden schützen?
Foto: Die Baugrube für das unterirdische Einkaufszentrum wird immer tiefer und größer.
Foto: Bodenablagerungen am Werrberg. Der Aushub aus der Baustelle wird oben auf den Mutterboden gekippt.
Eine Leserin oder ein Leser machte darauf aufmerksam, dass der Bodenaushub aus der Baustelle für das Einkaufszentrum zum Teil auf Flächen am Werrberg abgekippt wird. Das ist aus gutem Grund verboten.
Am Werrberg sieht man wieder, dass Bodenaushub auf Mutterboden abgekippt worden ist. Auf dem Foto ist gut zu erkennen, dass diese Fläche begrünt war, die Oberschicht bestand aus Mutterboden.
Die obere, humushaltige Schicht des Bodens wird allgemein auch als „Mutterboden“ bezeichnet und ist gesetzlich geschützt. Quelle
Mutterboden ist die "dünne Haut der Erde", von der wir leben. In dieser Humusschicht wachsen seit Millionen Jahren Pflanzen, die Sauerstoff bilden und Kohlenstoff (CO2) binden und so CO2 in der Luft senken. Wo keine Humusschicht mehr vorhanden ist, wächst nichts mehr und wird auch kein CO2 gebunden.
Böden sind Lebensgrundlage und Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Menschen und üben als zentrales Umweltmedium vielfältige Funktionen im Ökosystem aus. Sie benötigen Jahrtausende, um sich aus dem Gestein durch physikalische, chemische und biologische Verwitterungs- und Umwandlungsprozesse unter dem Einfluss von Klima und Vegetation zu bilden und können in nur wenigen Augenblicken zerstört oder geschädigt werden.
https://www.labo-deutschland.de/documents/umweltpruefung_494_2c1.pdf
Wegen dieser lebenswichtigen Funktion ist der Mutterboden gesetzlich geschützt und muss sorgsam behandelt werden.
Wie der richtige Schutz des Mutterbodens aussieht, konnte man nebenbei in einem Bericht der HNA über die neue Stromtrasse lesen, bei der das Erdkabel "eingepflügt" wird.
Bei dem Verfahren ziehen auf der vorbereiteten Stromtrasse – der Mutterboden wird zuvor abgetragen – drei Lkw mit leistungsstarken Winden und einer aufsummierten Zugkraft von 380 Tonnen einen tiefen Pflug durch die Erde. HNA
Weder in Homberg noch im Schwalm-Eder-Kreis wird der Mutterboden ausreichend geschützt, so wie auch auf anderen Gebieten Schutzmaßnahmen ignoriert werden. Die Behörden betreiben Rechtsbruch,selbst Aufsichtsbehörden wie der Regierungspräsident schauen weg.
Es wird ignoriert, dass Bodenschutz wegen seiner Kohlenstoffbindung auch aktiver Klimaschutz ist. Klimaschutz bleibt nur ein Stichwort und wird für Sonntagsreden und andere propagandistische Auftritte reserviert.
Behörden ignorieren Schutzmaßnahmen
In alten Beiträgen im Hingucker sind zahlreiche Fälle dokumentiert, wo Rechtsbruch beim Klimaschutz geduldet wurde.
# Fehlender Mutterbodenschutz im Gewerbegebiet Remsfeld. und hier
# Nach Brand der Stuhlfabrik in Remsfeld lagerte wochenlang Asbest offen zugänglich.
# In der ehemaligen Dörnberg-Kaserne wurde Asbestkontamination geleugnet und vertuscht.
# Festsetzungen im Bebauungsplan können folgenlos ignoriert werden.
# Regelungen zum Hochwasserschutz an der Efze werden ignoriert.
Mutterboden schützen – Ja, das ist wichtig und richtig und ist auch zu Recht gesetzlich geregelt.
Die veröffentlichten Artikel und diverse Kommentare zum Thema Bodenaushub auf dem Ulrichgelände erwecken den Eindruck, dass hier einiges, nicht mit rechten Dingen zugeht.
Was sind hier die Fakten:
Nur der gewachsene, nicht kontaminierte Lößlehmboden (tiefere Schichten), wird auf landwirtschaftlich genutzte Böden am Werrberg, zur Bodenverbesserung, aufgefüllt. (ehemals Weineck-Grundstück, ehemaligerParkplatz auf dem Ulrichgelände sowie der privat genutzte Grundstücksteil der Familie Ulrich).
Um diesen Bodenaushub dort überhaupt aufbringen zu können, sind sehr strenge Voraussetzungen zu erfüllen:
Erstellung von diversen Gutachten zum Bodenaushub, der die sehr gute und unbedenkliche Qualität des Bodenaushubs bestätigen.
Eine Bodenverbesserung am Werrberg muss durch die Auffüllung erfüllt werden. (Anmerkung: Wer die Bodenbeschaffung am Werrberg kennt weiß, dass die Qualität des Bodens dort sehr schlecht ist, die Ackerkrumme sehr gering ist und darüber hinaus noch extrem steinreich.)
Die Genehmigungen aller maßgeblichen Behörden, für die Auffüllung am Werrberg, liegen vor (Landwirtschaftsamt, untere Naturschutzbehörde, untere Wasserbehörde).
Kein normal denkender Landwirt (egal ob konventionell oder bio) hat auch nur im Entferntesten ein Interesse daran, durch eine derartige Maßnahme, die Bodenqualität seines bewirtschafteten Ackers zu verschlechtern.