HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ausschluss der Öffentlichkeit zum Zwecke des Wahlkampfes

Mietereinladung 16. MärzZu der Sondersitzung der Stadtverordneten am 16. März 2011, zehn Tage vor der Wahl, stellte der CDU-Fraktions-
vorsitzende Peter Dewald den Antrag die Öffentlichkeit zu dem Tagesordnungspunkt des Einkaufszentrum auszu-
schließen. Als Begründung nannte er, es könne Nachteile für die Stadt entstehen, "wenn Einzelheiten zum Vorhaben frühzeitig bekannt werden."

Stadtverordnetenvorsteher griff nicht ein.

Der Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeifer wies diesen Antrag nicht zurück, obwohl die Begründung nicht ausreichte, um die Öffentlichkeit auszuschließen.

Wann darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?

Im Grundsatz sind Stadtverordnetenversammlung öffentlich. Die Bürger sollen beobachten, wie ihre Vertreter argumentieren und Entscheidungen treffen. Es gibt nur wenige sehr begrenzte Ausnahmen, die es zulassen die Öffentlichkeit auszuschließen. Das ist dann der Fall, wenn andere Rechte dadurch verletzt werden könnten. Dazu zählen das Persönlichkeitsrecht, wenn zum Beispiel Dinge aus der Privatsphäre einer Person zur Sprache kommen sollen oder das Steuerrecht oder über Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken gesprochen werden soll. Diese Ausnahmegründe lagen nicht vor. In der Sitzung wurden auch keine Einzelfragen angeschnitten, die solche Rechte betroffen hätten.
Bereits vor der Sitzung am Abend waren an die Anlieger Einladungen für eine Informationsveranstaltung am folgenden Tag verteilt worden, in dem über die Maßnahmen informiert werden sollte, die zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht beschlossen worden waren.

Mit dem Antrag sollte verhindert werden, dass das Vorhaben "frühzeitig" bekannt wird. Das rechtfertigt keinen Ausschluss der Öffentlichkeit. Das ist Missbrauch der Versammlung, den Bernd Pfeiffer nicht verhindert hat.

Stadtverordnetenversammlung für Wahlkampfmanöver missbraucht

Die Begründung "frühzeitig" war auch nicht sachlich begründet. Das wäre vielleicht der Fall, wenn damit Spekulation mit Grundstückspreisen verhindern werden sollten. Es ging lediglich darum, so wurde es auch mündlich von Pfeiffer gesagt, dass die Informationen nicht vor der geplanten Pressekonferenz öffentlich werden.

"Dann appelliert er [Vorsteher] an die Damen und Herren Stadtverordneten, die Mehrheitsentscheidung zu respektieren und keine Verlautbarungen über den Inhalt der Beratungen bekannt zu geben.

Am Freitagmorgen findet eine diesbezügliche Pressekonferenz statt, um das Vorhaben öffentlich zu machen."

Dieses Anliegen ist nur dann verständlich, wenn man bedenkt, dass diese Sondersitzung 10 Tage vor der Wahl einberufen worden ist. Das Ziel war erkenntlich, es sollten Beschlüsse durchgedrückt werden, um in einer Pressekonferenz den großen Coup für die Stadt zu landen. Das Manöver war eindeutig nicht an dem Interesse der Stadt orientiert, sondern sollte Wahlhilfe für die angeschlagene CDU sein.

Auch in der Sitzungsführung wurde Pfeiffer seiner Aufgabe nicht gerecht.

"Herr Pfalz meldet erneut Bedenken zum Ablauf der heutigen Tagesordnungspunkte 6 und 7 an und empfiehlt eine Beschlussfassung in die Sitzung am 29. April zu verschieben.
Der Stadtverordnetenvorsteher verweist auf die festgelegte Tagesordnung, die er auch behandeln lassen will."

In ähnlichen Situationen hatte Pfeiffer nachgefragt, ob das ein Antrag sein soll. Hier unterließ er es. Indem er auf die "festgelegte Tagesordnung" verwies, zeigte er, dass er sich nicht als Versammlungsleiter sondern als Regieseur einer Veranstaltung versteht, die durchgezogen werden musste.

Der Stadtverordnetenvorsteher hat mit seinem Amt nicht die Rechte und Interessen der Stadtverordnetenversammlung vertreten, er hat sich zum Wahlhelfer der CDU gemacht. Damit hat er dem Amt des Stadtverordnetenvorsteher Schaden zugefügt und auch gezeigt, dass er zu einer sachlichen Amtsführung nicht in der Lage ist.

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Dokumentation

Aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vom 16. März 2011

"Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt Herr Fraktionsvorsitzender Dewald, den Tagesordnungspunkt 6 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln."

"Herr Dewald begründet, warum er den Antrag auf Nichtöffentlichkeit gestellt hat. Er möchte eventuelle Nachteile von der Stadt Homberg abwenden, wenn Einzelheiten zum Vorhaben frühzeitig bekannt werden.
Herr Pfalz stellt fest, er habe keinerlei Informationen zum Thema. Jetzt verlange man, über Nichtöffentlichkeit abzustimmen. Er erwartet vorher vom Bürgermeister, dass er Einzelheiten darlegt. Außerdem versteht er nicht, warum überhaupt nicht öffentlich behandelt werden soll.
Laut Fraktionsvorsitzenden Bölling wolle Bündnis 90/DIE GRÜNEN Politik für die Bürger, nicht an ihnen vorbei, machen, so sei es eine Unverschämtheit, sie heute auszuschließen.
Dann lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Antrag auf Nichtöffentlichkeit abstimmen.
Bei 32 anwesenden Stadtverordneten 25 Ja- Stimmen, 4 Neinstimmen und 3 Enthaltungen.
"


3 Kommentare zu “Ausschluss der Öffentlichkeit zum Zwecke des Wahlkampfes”

  1. Mahner

    Herr Pfeiffer sollte die Konsequenzen wie sein Kollege Ernst in Fritzlar ziehen.
    Er sollte sich aus der Homberger Politik heraushalten.

  2. Marie

    Ich finde die Herren und Damen der Stadtoberen sollten alle erst mal ihre Satzungen und deren Paragraphen lernen. Dann wüßten Sie vielleicht besser, wie man eine Stadt zu regieren hat und wann man eine nichtöffentliche Sitzung abhalten kann.

  3. Guck mal

    Am 23.März hat Herr Bürgermeister Spahl aus Rednitzhembach (Franken) in der Stadthalle einen Vortrag darüber gehalten, wie er seine Gemeinde schuldenfrei gemacht hat.
    Im Laufe des Abends berichtete er auch darüber, dass in Rednitzhembach die Stadtverordnetensitzungen im Internet übertragen werden! Seitdem ist der Umgang der Stvo. untereinander vorbildlich.
    Leider fürchte ich, dass man in Homberg für einen solchen Vorschlag keine Mehrheit bekäme….nicht mit diesem Personal – egal, ob rot oder schwarz.

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