HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

„Vergnügungsstätten“ sind in der Altstadt verboten

 
Das neu entstehende Wett-Etablissement in der Westheimer Straße gehört zur Casilino-Gruppe aus Schwerin.

Auf deren Webseite gibt es auch eine Rubrik über Spielsucht, in der sachlich berichtet wird. Auf der Seite heißt es auch:

"Zur Vermeidung unkontrollierter Ansiedlung von Spielhallen sieht das Baurecht ein Genehmigungsverfahren vor, bei dem die Genehmigung von Spielhallen nur in besonderen Gebieten und unter klar definierten Bedingungen zulässig ist. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, durch Festsetzungen die Ansiedlung von Spielhallen zu steuern oder auszuschließen." Quelle

Nach dieser Darstellung müsste Bürgermeister Dr. Nico Ritz diese Genehmigung erteilt haben.
 

Vergnügungsstätten in der Altstadt seit Februar 2018 verboten

Der Bürgermeister muss jetzt den Hombergern erklären, wie das mit dem neuen Bebauungsplan vom 15. 02. 2018 zusammen passt, der für die Altstadt festlegt, dass keine Spielhallen in diesem Gebiet zulässig sind.

Karte: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65

 

Am 15. Februar 2018 beschlossen die Stadtverordneten eine Satzung, nach der Vergnügungsstätten in der Altstadt verboten sind.

Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 65 der Kreisstadt Homberg (Efze) mit Nutzungsausschluss für Vergnügungsstätten gem. § 6 Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 3 BauNVO sowie § 7 Abs. 2 BauNVO für den Bereich des innerhalb der historischen Stadtmauer gelegenen Stadtkerns

Wettbüros gelten nach der Baunutzungsverordnung als Vergnügungsstätten, somit darf in der Altstadt auch keine solche Vergnügungsstätte eröffnet werden.

 

"Wettbüros und Spielhallen sind Vergnügungsstätten im Sinne der BauNVO. "
VG-GIESSEN – Aktenzeichen: 1 L 1325/09.GI  Beschluss vom 08.09.2009

 


Bürgermeister Dr. Ritz hat den Satzungsbeschluss auf dem Bebauungsplan Nr. 65 "Vergnügungsstätten Altstadt" am 19.2. 2018 unterschrieben. Am 9. 3. 2018 ist die Satzung in Kraft getreten, auch dies hat der Bürgermeister unterschrieben.

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