Die Stadt als Bauherr: Küchenanbau
Die Bürger sind Bauherren der öffentlichen Gebäude der Stadt. Sie werden vertreten durch den Bürgermeister, der das Recht hat, die Verwaltung nach seinen Vorstellungen zu organisieren, damit sie die Aufgaben pflichtgemäß erfüllt werden.
Bei den Baustellen der letzten Zeit sind viele Fehler passiert, zu viele. Für diese Mängel sind die Verantwortlichen auszumachen und zur Schadensregulierung heranzuziehen.
Das macht jeder Bauherr im eigenen Interesse. Auch der Bürgermeister tat es bei seinem eigenen Privatbau. Warum setzt er sich nicht ebenso bei den Bauten der Stadt dafür ein?
Foto: Bau des Kellers für den Anbau (14 qm) In der linken Kellerecke ist die freigelegte alte Burgmauer zu erkennen, die erhalten werden musste. Ob das wirklich geschah, ist unbekannt.
Anbau Burgberggaststätte
Die Gaststätte auf dem Burgberg hat es durch die Alleinlage auf dem Berg schwerer als eine andere Gaststätten, wirtschaftlich zu bestehen. Der Bau wurde ursprünglich nicht als Speisegaststätte errichtet Erst nachträglich wurde ein Küchenraum angebaut. Das allein reichte nicht, so wurde ein weiterer Wirtschaftsanbau geplant.
Die Planung des Architekten Elsässer sah neben den Wirtschaftsräumen noch Toiletten und ein barrierefreie Toilette vor. Die Kosten wurden mit 240.000 Euro für 121 Quadratmeter Nutzfläche ermittelt.
Die frühe Forderung, die Pläne daraufhin zu prüfen, ob wirtschaftliche und damit kostensparende Arbeitsabläufe gewährleistet sind, wurde von den Stadtverordneten abgelehnt.
Unwirtschaftliche Gastro-Organisation
Gebaut wurde ein 14 qm großer Kellerraum und darüber ein Eingangsraum und eine Spülküche. Für die 28 qm wurden aber die 240.000 Euro der ursprünglichen Planung für 121 qm angesetzt.
Wirtschaftliches Arbeitsabläufe wurden nicht geprüft, wie sich anhand der Getränkeversorgung zeigt:
Getränkekisten müssen vom Lieferfahrzeug durch den Eingangsraum, durch die Küche, den Thekenraum, die Treppe hinunter, durch die Keller eins und zwei, bis in den dritten neuen Kellerraum getragen werden.
Zum Servieren müssen die Getränke wieder durch Keller eins und zwei, die Treppe hinauf, in den Thekenraum getragen werden. Für das Leergut geht es den Weg wieder zurück, die Treppe hinunter in das Leergutlager.
Bei einer neuen Lieferung muss das Leergut wieder die Treppe hinauf, durch den Thekenraum, durch die Küche und den Eingangsraum bis zum Lieferfahrzeug getragen werden.
So ist langfristig ein wirtschaftlicher Betrieb schwer möglich.
Auch die notwendige neue Spülküche ist nicht direkt zu erreichen, wie es in dem vorgelegten Plan vorgesehen war. Das benutzte Geschirr kann nicht direkt in die Spülküche gebracht werden, es muss durch die Küche und den Eingangsbereich in die Spülküche getragen werden. Ein Geschirrwagen zur Erleichterung kann nicht eingesetzt werden, da zur Küche eine hohe Stufe überwunden werden muss. Der Ausgleich dieser Stufe wurde vom Küchenpersonal gewünscht, aus Kostengründen (2.000 Euro) aber abgelehnt. Auch diese Bauweise verteuert den Betrieb.
Der wirtschaftliche Betrieb wird erschwert durch die Einzellage der Gaststätte auf dem Berg und die unwirtschaftliche Gastronomieplanung. Das scheint schon jetzt für den Pächter spürbar zu sein, denn es kommt vor, dass die Gaststätte geschlossen ist, obwohl nach dem Aushang geöffnet sein sollte. Gäste beobachteten auch, dass die Küche frühzeitig schloss und keine Speisen mehr bestellt werden konnten.
Öffentliche und behindertengerechte Toiletten
Auf dem Burgberg sollten Toiletten auch für die Burgbesucher und für die Hochzeitgäste des Standesamtes im Marstallkeller zur Verfügung stehen. Die Toiletten sind allerdings nur erreichbar, wenn die Gaststätte geöffnet hat. Diese Zeiten sind nicht verlässlich.
Foto: Aushang an der Burgberggaststätte
Die im Bauauftrag vorgesehene behindertengerechte Toilette wurde nicht behindertengerecht gebaut. Eine solche Toilette muss mehrere Bedingungen erfüllen.
+ Ausreichender Bewegungsraum – vorhanden.
+ Barrierefreier Zugang – nicht gegeben, da zwei neue Stufen den Zugang versperren.
+ Notrufanlage – fehlt
+ Drehflügeltüren müssen sich nach außen öffnen.
Auszug und unvollständig hinsichtlich weiterer bau- und arbeitsrechtlicher Bedingungen
Anordnung und Größe der Räume – Trennung reiner und unreiner Bereiche
Die Trennung von reinen und unreinen Arbeitsgängen muss konsequent beachtet werden. Zu den unreinen Arbeitsgängen gehören z. B. die Warenanlieferung, die Vorbereitung von Rohwaren, das Geschirrspülen und die Abfallentsorgung.
Zu den reinen Bereichen gehört z. B. das Regenerieren und Ausgeben von fertigen Speisen.
Für die Ausgabe der Speisen muss ein ausreichend großer vom Essbereich abgetrennter Raum oder Raumteil vorhanden sein. Für alle Tätigkeiten ist ausreichend Platzbedarf einzukalkulieren.
https://www.bzfe.de/inhalt/bauliche-voraussetzungen-1857.html
Hier weitere Informationen zu Vorschriften
https://shop.vds.de/de/download/c7603c0f096cbbedb639b1730c411c45/
Dazu kommt dann noch das Arbeitsschutzrecht, Unfallverhütungsvorschriften usw.