Pensionsansprüche eines Bürgermeisters: Ein lange Belastung für die Stadt
"Warum Kommunalpolitiker trotz schwerer Verfehlungen an ihrem Stuhl kleben"
REPORT MAINZ, 9.8.2010 | 5:56 min, Sendung ansehen hier.
In dem Beitrag drei Bürgermeister: Alkoholfahrt, sexuelle Nötigung, Steuerhinterziehung
Zu Hombergs Bürgermeister wurde zwar gedreht, das Material aber nicht gesendet, weil das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Ausgangspunkt des Themas ist die Diskussion über den Duisburger Oberbürgermeister, der nach den Todesfällen der Loveparade zurücktreten sollte. Es gibt viele solche Fälle im Land, wo die Bürger einen Rücktritt für notwendig halten, die Bürgermeister aber an ihrem Stuhl kleben, nicht nur in Homberg.
Zu einem der ersten dargestellten Fälle -eine Autofahrt mit 1,9 Promille Alkohol im Blut- rechnet Prof. von Arnim für den Fall eines Rücktritts vor:
"Er würde eine hohe Pension bekommen von etwa 3.600 Euro. Er ist noch sehr jung, er bekommt das dann sein ganzes Leben lang, das hätte einen wirtschaftlichen Gegenwert von fast 1 Million. Wenn er zurück tritt verliert er alles." (ab Minute 2:10)
Diese Aussage zeigt, um welche finanziellen Größenordnungen es bei dieser Frage geht, wie die finanziellen Folgen für die Stadt sind. Denn die Pensionsansprüche werden letzlich aus der Stadtkasse gezahlt, also von den Homberger Bürgern, es sei denn er wird vom Gericht zu so einer hohen Strafe verurteilt, dass auch die Pensionsansprüche verwirkt werden.
Massives Fehlverhalten führt für jeden Beschäftigten zur Entlassung ohne Rücksicht auf dessen finanzielle Situation oder finanziellen Zukunft. Selbst Bagatellen führten zu Entlassungen und konnten erst in einem langen Gerichtsverfahren korrigiert werden. Immer war die Begründung, das Vertrauenverhältnis sei gestört.
Wer ein Jahr nach seiner Entlassung bei HartzIV gelandet ist, muss sich dann den entwürdigsten und erniedrigsten Behandlungen ausgesetzt. Ein Bürgermeister ist stattdessen üppig abgesichert, Prof. von Arnim spricht sogar von Überversorgung.
Wenn das Vertrauensverhältnis einer Stadt und seiner Bürger zu dem Bürgermeister gestört ist, wird die Diskussion plötzlich auf die Pensionsansprüche gelenkt, die eingeschränkt würden oder die er ganz verlöre. So viel Mitgefühl bekommen diejenigen nicht, die sonst ihren Arbeitsplatz verlieren.
Vorschlag von Prof. von Arnim hier. Über das Symptom des "Am-Stuhl-klebens" siehe auch hier.
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Der Vorschlag von Prof Arnim ist auch nur Geldverschwendung.
Hier eine Alternative zur Diskussion:
1. Je nach Amtsdauer erwirbt man Ansprüche die wie bei jedem anderen Beamten auch, die erst mit dem 65 Lebensjahr fällig werden. Es sei denn, man wird vorzeitig Berufsunfähig. Dann wird man wie AN auch behandelt.
2. Wer direkt gewählt wird, kann auch direkt abgewählt werden.
Ohne das dazu eine vorherige Beteiligung der Mehrheit der Stadtverordneten nötig ist.
Zwei Wege sollten zulässig sein:
a.Auf Antrag einer Fraktion
b. Bürgerbegehren
3. Wer vorzeitig aus dem Amt ausscheidet wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
4. Ansonsten ist er jedem Bürger gleichgestellt.
Also 1 Jahr Beamtenbesoldung in Höhe des ALG I Satzes – danach ALG II.
( Es sei denn es gäbe Regelungen die längere ALG I Zeiten vorsehen.)
5. Nebentätigkeiten sind unzulässig.
Einkommen aus Aufwandsentschädigungen etc müssen offengelegt werden.
6. Sinkt die Einwohnerzahl unter ( hier z. B. 15 000 ) erfolgt eine Anpassung nach unten , steigt sie, erfolgt die Anpassung nach oben.
7. Erfolgt eine Strafe in Strafverfahren, ist unabhängig von der verhängten Höhe
a. durch Abstimmung der Bürger der Verbleib im Amt zu prüfen
b. der Pensionsanspruch verfallen. Es wird nur in der ges. Rentenversicherung nachversichert.
8. Zu 7. könnte man noch Strafverfahren die sich auf Fehlverhalten im Verkehr / privaten Bereich abspielen Ausnahmeregelungen treffen.
9. Gleichzeitig ist das Verhalten der Dienstvorgesetzten des Beamten besser und klarer festzulegen.