Stadtverordnete beschließen: Es wird erwartet ….
Kaum zu glauben, aber Homberg
Die Stadtverordneten beschlossen am Abend des 9. November 2017:
"Es wird erwartet, dass der Projektentwickler des Einkaufszentrums Drehscheibe seine vertraglich zugesicherten Kostenbeiträge leistet."
Die Stadt hatte einen Vertrag abgeschlossen, in dem geregelt ist, dass der Vertragspartner bestimmte Beträge an die Stadt zu zahlen hat. Wozu bedarf es eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, der die Erwartung bekräftigt, dass der Vertragspartner seine eingegange Verpflichtung erfüllt? Entweder er zahlt – oder wenn er es nicht tut, kann man den Betrag einklagen.
Es kommt noch besser
Vier Wochen, nachdem die Stadtverordneten den Bebauungsplan für das Einkaufszentrum beschlosssen haben, ist der Vertragspartner zahlungspflichtig. Doch den Vertragspartner trifft keine Schuld, dass bisher anscheinend kein Geld überwiesen wurde. Sonst bräuchte auch nicht die Erwartung bekräftigt werden.
Zahlen muss der Partner erst, wenn die Stadt ihn dazu auffordert. Bisher hat die Stadt noch nicht die Zahlung angefordert. Das bestätigte Bürgermeister Dr. Ritz in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Aus dem "vertraglich zugesicherten Kostenbeitrag" von den 350.000 Euro soll das Planungsbüro ANP aus Kassel bezahlt werden, dann noch ein Verkehrsgutachten und schließlich rund 180.000 Euro für den Kreiselumbau.
Am 26. 3. 2015 teilte Bürgermeister Dr. Ritz den Stadtverordneten mit:
„dass der Magistrat die Architektur- und Planungsgesellschaft ANP Kassel mit der Stadtplanung für das ehemalige Ulrich Areal in der Kasseler Straße beauftragt hat.“
Die Stadt hat den Auftrag erteilt und ist somit auch ANP gegenüber zahlungspflichtig. ANP hat ihre Arbeit abgeschlossen und wahrscheinlich auch ihre Rechnung mit einer Zahlungsfrist gestellt. Wenn weiter angenommen wird, dass die Stadt auch die Rechnung bezahlt hat, muss doch gefragt werden: Warum hat der Magistrat diese Kosten noch nicht vom Vertragsparter, dem Projektentwickler Schoofs, eingefordert?
Zweifel an der Vertragserfüllung?
Wie kommt der Magistrat dazu, an der Vertragserfüllung zu zweifeln? Hat er bereits Informationen, dass vielleicht nicht gezahlt wird oder werden kann? Sachliche Gründe gäbe es, denn ein Einkaufszentrum mit 7.000 qm reiner Verkaufsfläche ist wirtschaftlich kaum darstellbar in Homberg. Wenn kein Einkaufszentrum kommt, wer zahlt dann den zugesagten Kostenbeitrag von 180.000 Euro für den Kreiselumbau?
" Es wird erwartet, dass der Projektentwickler………………."
Wenn zwei in einem Boot sitzen, hat der Konjunktiv wieder einmal Hochkonjunktur (…)
Fehlt nur noch, dass es zum Schluss heißt:
Schuld war nur der Bossa Nova – sorry, der Delf. 🙂
P.S.: Heute beginnt die Narrenzeit, 11.11.
Mal sehen, was sie Homberg bringt.