Vom Schweigen, Verschweigen und Verschwiegenheit
Im letzten Sommer wurde in der Stadtverordnetenversammlung zu einem Tagesordnungspunkt die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Am Ende schärfte der Stadtverordnetenvorstehter noch einmal allen Anwesenden ein, dass Verschwiegenheit zu wahren sei. Aus welchen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, dazu schweigt der Bürgermeister trotz wiederholter schriftlicher Anfrage.
In der letzten Akteneinsichtsausschusssitzung zur Schließung der Krankenpflegestation berichtete der Vorsitzende warnend, dass die Verschwiegenheit über die Ausschussitzung durch Beträge und Kommentare im "Homberger Hingucker" nicht eingehalten worden sei. Er verwies auf mögliche Konsequenzen und äußerte, der "Hingucker" sei "an einer Katastrophe vorbeigeschlittert".
Der Ausschussvorsitzende verwies dabei auf die Antwort der Kommunalaufsicht. Er verschwieg aber den Wortlaut des Briefes, der jetzt vorliegt und das Gegenteil darlegt.
Nachdem so viele Tatsachen über die Politik des Bürgermeisters und der CDU/FDP-Mehrheit an die Öffentlichkeit gedrungen sind, wird wohl auf diesem Wege versucht, noch einmal alles unter der Decke zu verstecken.
Zu den Einzelheiten:
Ausschluss der Öffentlichkeit im August 2008
Der Bürgermeister kann keine Verschwiegenheit bestimmen, auch nicht der Stadtverordnetenvorsteher. Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) schreibt vor: Wird ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt, so ist er in der dann internen Sitzung zu begründen und darüber abzustimmen. Es gibt nur eine begrenzte Zahl von gewichtigen Ausschlussgründen, sie basieren vor allem auf dem Schutz von Persönlichkeitsrechten. Der Stadtverordnetenvorsteher hat weder die Begründung vortragen, noch darüber beraten und abstimmen lassen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit war deshalb rechtswidrig.
Eine Verschwiegenheitspflicht ergibt sich auch nicht aus dem Inhalt des Tagesordnungspunktes:
Es wurde dort ein Modell vorgestellt, wie die Grundstücke im Mühlhäuser Feld mit Hilfe von Erbbaurecht, Investoren, Beratern und Bauträgern verkauft werden sollen. Das Modell war undurchsichtig, sowohl im Ablauf als auch im Nutzen. Deutlich war nur, dass dazwischen geschaltete Berater verdienen werden.
Es wurden keine Namen genannt, so greift auch kein Persönlichkeitsschutz, es wurden auch keine Beschlüsse gefasst – bis heute nicht. Es bleibt schleierhaft, was dieser Tagesordnungspunkt überhaupt sollte und warum er nicht öffentlich sein sollte.
Die Kommunalaufsicht zur Verschwiegenheitspflicht
Die Kommunalaufsicht sieht in dem konkreten Fall keine geheimhaltungsbedürftigen Vorgänge und schreibt:
"Nach § 24 Abs. 1 HGO haben ehrenamtlich Tätige – und hierzu zählen gemäß § 35 Abs. 2 HGO auch die Gemeindevertreter – auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt u. a. aber nicht für Tatsachen, die ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Um derartige Tatsachen handelt es sich nach meiner Auffassung in beiden von Ihnen genannten Fällen, da sich sowohl der Internetbeitrag des Herrn Schnappauf als auch der hierzu von Herrn Pfalz abgegebene Kommentar ausschließlich mit dem Sitzungsablauf, also mit eindeutig nicht geheimhaltungsbedürftigen Vorgängen, befassen."
Die Lehre aus diesen Vorgängen: Den Aussagen des Bürgermeisters und leider auch der CDU-Amtsträger im Stadtparlament kann nicht getraut werden, wenn es um rechtliche Würdigungen geht. Es ist unerlässlich, sich jedes Mal schriftliche Belege vorlegen zu lassen.
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Und der Stadtverordnetenvorsteher ist stellvertretender Schulleiter der Hermann Schafft Schule.
Er ist Beamter und als solches an Recht und Gesetz gebunden.
Ob er das mit diesem Verhalten getan hat und seinen SchĂŒlern ( er dĂŒrfte ja auch zugleich Lehrer sein ) damit ein Beispiel in demokratischem Verhalten und Eintreten fĂŒr Recht und Gesetz ist?
Wo bleibt die staatliche Schulaufsicht, wo seine Disziplinarvorgesetzten?
Zu den CDU AmtstrÀgern gehören auch Polizeibeamte und ein Amtstierarzt, Mitarbeiter einer Bank und SelbststÀndige.
WĂ€re ich in Kontakt mit diesen Personen wĂŒrde ich ihnen mein Vertrauen nicht schenken.
Verschwiegenheit gibt es nicht in Homberg
Die Herschaften aus dem Magistrat treffen sich ja auch privat in diversen Vereinen und Organisationen. Bei diesen Treffen auch in Homberger Kneipen wird laut getratscht und informiert.
Das was geheim sein soll, wissen nach dem Tage der Sitzungen – meistens Freitags- die intimen Freunde der Damen und Herren.
Ein sprudelndes Beispiel sind die Löwenköpfe auf dem Marktplatz ,von denen auch keiner oder nur bestimmte Persinen wuĂten.
Am besten man klemmt ein Babyphon an gewisse Kneipentische dann erfÀhrt man alles.
Unter der Decke verstecken ist gut, so groĂe Decken, wo das alles drunter passt, gibts gar nicht.
Die Löwenköpfe sind eine Katastrophe, der ehemals schöne mitterlalterliche Marktplatz völlig entstellt. Das Geld wĂ€re fĂŒr die Sportvereine besser angelegt gewesen
BĂŒrgermeister Wagner hat aber lange fĂŒr Sponsoren geworben und sich mit dieser Angelegenheit sehr zeitintensiv beschĂ€ftigt, da dann der Marktplatz fĂŒr den kommenden Besucheransturm gewappnet sei, denn eine erhöhte AttraktivitĂ€t des Marktplatzes heisst nach Wagner erhöhter Umsatz, so einfach ist das, wie wir sehen.
Inzwischen frage ich mich, was wir wĂŒssten, wenn es nicht den Homberger hingucker gĂ€be, die Stadtverordneten vertreten doch die Homberger, wie kann denn bei Entscheidungen oder Informationen dann eine geheime Sitzung stattfinden ? , zumal wenn es um Bauland geht ?
Das hÀtte ohne den Hingucker wohl niemand erfahren, oder ?
Sehr merkwĂŒrdig, steckt da etwas dahinter ? Wenn ja was ?
Warum haben die Stadtverordneten die Verschwiegenheitsauflage mitgemacht?