Ausschusssitzung erneut abgebrochen Teil 1
Der nach langer Zeit erstmals wieder tagende Akteneinsichtsausschuss zur Schließung der Alten- und Krankenpflegestation wurde erneut vom Vorsitzenden abgebrochen, um die Kommunalaufsicht zur Rechtsklärung anzurufen.
Die Sitzung war nach knapp einer Stunde beendet.
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung nach der Begrüßung, der Abfrage nach Einwänden gegen die Einladung und einer Erläuterung zur Terminfindung mit einer persönlichen Erklärung.
Persönliche Erklärung
Er erklärte, er lasse sich keine Verfahrensfehler vorwerfen und werde gegebenenfalls Strafanzeige prüfen. Er sei im Internet "niedergemetzelt" worden, dagegen wehre er sich. Dass er der Sitzung jetzt nur noch "einen eiskalter Wind" einbringt, verstehe sich.
Ergebnis der kommunalaufsichtlichen Prüfung
Er fühle sich gestärkt durch die kommunalaufsichtliche Prüfung. Den Vorwurf der Verzögerung weise er strikt zurück.
Im Einzelnen führte er aus:
Zur Öffentlichkeit von Sitzungen
Nichtöffentliche Sitzungen sind rechtmäßig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. "Die Kommunalaufsicht gibt mir recht." Er verweist auf die HGO, §52, Abs. 4 . Allerdings kann eine Sitzung nicht komplett nicht-öffentlich sein, die Begrüßung muss öffentlich sein. "Die Kommunalaufsicht hat meine Entscheidung so mitgetragen. Auch heute wird der Tagesordnungspunkt 3b (Akteneinsicht, Personalakten) nicht öffentlich sein. Den Vorwurf, das die Sitzungen grundsätzlich nicht öffentlich sei, weise ich zurück."
Zur Protokolländerung
Die Protokolländerung wird wie in der Stadtverordnetenversammlung gehandhabt: Die Mehrheit beschließt über die Gültigkeit des Protokolls. Außerdem verweise er auf ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 15. 6. 2004 an den damaligen Stadtverordnetenvorsteher Marx. Es gibt keinen Anspruch auf wörtliche Erklärungen. Das Ergebnis: "Ich habe alles richtig gemacht."
Verschwiegenheitspflicht
Er verweist auf den § 24 der HGO zur Verschwiegenheit, sie erstrecke sich auch auf Sachverhalte, die keiner Geheimhaltung bedürfen. Nach § 35 der HGO könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. "An der Katastrophe vorbeigeschlittert" war sein Kommentar.
Neutralitätsvorwurf
Als Vorsitzender könne er sich vor und nach der Sitzung treffen mit wem er wolle.
Ausdrücklich weist er alle Vorwürfe zu Verfahrensfehlern zurück. Sollte es wieder zu Streitigkeiten zum Verfahren geben, werde er wieder so handeln und die Sitzung abbrechen.
Auf die Bitte von Herrn Pfalz, das Schreiben an die Kommunalaufsicht und deren Antwort vorzulegen, verspricht der Vorsitzende, dass das mit dem Protokoll verschickt wird.
Tagesordnungspunkt 3, Akteneinsicht
Beschluss zur Akteneinsicht in den nächsten drei Wochen in den Amtsräumen
Der Vorsitzende begann mit den Worten: Man habe ja beim letzten Mal vereinbart, dass jede Fraktion 15 Minuten in die Akten einsehen könne.
Dagegen protestierte die Opposition, denn eine solche Vereinbarung gäbe es nicht. Auch im Protokoll ist eine solche Regelung nicht verzeichnet. Die Opposition stellte den Antrag, die Akten in den Amtsräumen zur Geschäftszeit zu lesen und im Ausschuss nur darüber zu beraten. Dies sei arbeitsökonomischer als wenn der größte Teil der Ausschussmitglieder wartet, während vielleicht zwei Mitglieder lesen.
Die CDU beantragte Sitzungsunterbrechung. Ergebnis: Sie wolle dem Antrag zustimmen, nur solle die Verwaltung nicht so sehr belastet werden und deshalb solle sich die Akteneinsicht zeitlich nicht zu lange hinziehen. Während der Abstimmung kam von Seiten der CDU der Ruf "14 Tage". Diese Fristbegrenzung ist zu kurz, nach einer Diskussion wurde dann einstimmig einer Frist von drei Wochen beschlossen.
Für Personalakten soll Beschluss nicht gelten
Der Vorsitzende rief den Tagesordnungspunkt 3b Personalakten auf und wollte die Einsicht nur heute als möglich bestimmen. Erneute Sitzungsunterbrechung, diesmal auf Wunsch der Opposition. Ergebnis: Der soeben gefasste Beschluss zur Akteneinsicht gilt für alle Akten, eine Unterscheidung in verschiedene Akten wurde nicht formuliert. Dem hielt die CDU und der Vorsitzende entgegen, es war eine Abstimmung unter dem Punkt 3a, Verwaltungsakten und somit betraf der Beschluss nur die Verwaltungsakten. Der SPD-Stadtverordnete Eisenhut fragte ruhig "Wo ist das Problem beide Akten gleich zu behandeln?" Als Antwort der Datenschutz. Aber wenn ein Stadtverordneter im Amtszimmer alleine eine Akte liest, ist ja gar keine Öffentlichkeit anwesend und der Datenschutz gewähleistet.
Das war für den Vorsitzenden zu viel. Er schloss die Sitzung und wollte erneut die Kommunalaufsicht befragen.
In diesem Beitrag geht es erst einmal um die Schilderung des Ablauf. Falschdarstellungen und Fehler werden in einem gesonderten Beitrag dargestellt.
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das ist kaum zu glauben, ich hoffe das Fernsehen hat weiterhin Interesse an Homberg der schlechte politische Stil ist kaum noch zu überbieten. Die Aussage: Im Internet niedergemetztelt… er kann doch nur Sie meinen Herr Schnappauf, Sie haben doch nur berichtet, …lassen Sie sich das nicht gefallen. Ich weiss dass Sie schon einige Rechtstreitigkeiten gewonnen haben. Machen Sie diese öffentlich mit sämtlichen Texten, das wird den Verlierern vielleicht peinlich sein aber die öffentlichkeit hat eine Chance zu erfahren, mit welchen Mitteln sie versucht werden mundtot zu machen.
Diese Aussage in einem öffentlichen Ausschuss dürfte einen Straftatbestand erfüllen
Nun denn, ansich sollte ich als Betroffener mich hierzu nicht äußern wegen möglicher Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Herr Jäger will schließlich alles, was ich äußere einer Prüfung auf ein straf- oder ordnungsrechtliches Fehlverhalten prüfen lassen. Er ist meines Erachtens aber gestern mit seinen ständigen Drohungen Herrn Schnappauf und mir gegenüber zu weit gegangen.
Uns beiden wehe nun ein “eiskalter Wind” von ihm entgegen. Er lasse sich von uns nicht “niedermetzeln”. Er bringe schließlich “mehr demokratische Voraussetzungen mit, als zwei Akademiker”. Er lasse sich von mir “nicht ans Bein pinkeln”.
Er, Jäger, habe alles richtig gemacht und werde das gleiche wieder tun.
Bis zum Sitzungsabbruch stand fast jede Äußerung von Herrn Jäger auf Zetteln, von denen er abgelesen hat. Er er dann gefordert war, ging nichts mehr.
Es stand ein CDU-Antrag zur Abstimmung, wegen Einsicht in die Personalakten die Öffentlichkeit auszuschließen und die Einsicht ausschließlich in dieser Sitzung vorzunehmen. Hierüber ist diskutiert worden. Vor der Abstimmung – es hätte sicherlich eine Mehrheit gegeben, wohl auch eine Zustimmung der SPD – hat Herr Jäger nach einer ersten in der Diskussion geäußerten Androhung erklärt, er ziehe hier nicht mit und lasse den Sachverhalt wieder prüfen, die Sitzung geschlossen.
Nach Schluß der Sitzung kam mir gegenüber wiedrer der Vorwurf, er lasse sich von mir nicht ans Bein pissen.
Diese Verhaltensweise eines Stadtverordneten, der einen Ausschuß demokratisch leiten soll, wozu er sich ja verpflichtet hat, ist indiskutabel. Bewerten mögen diese Dritte. Meine Meinung hatte ich mir schon vor seiner Wahl zum Vorsitzenden gebildet und auch öffentlich geäußert. Ich sehe mich bestätigt in dieser Einschätzung.
WAS IST LOS ??
Keine Zeit zum Kommentieren, Herr Barolle ? Oder waren Sie da wo es sich mehr lohnte ?
Ach, Herr Pfalz ist auch im Ausschuß ?
Alles Neuland für den intressierten Bürger, Herr Schnapsauf.
Es wird immer dunkler in Homberg!
Der Besserwisser passt zum Jäger
Mich erstaunt immer wieder, wie es in den Ausschußsitzungen und anderen Zusammenkünften des Homberger Stadtparlaments zugeht. Da herrscht ja eine tolle Wortwahl. Auch außerhalb Hombergs nimmt man das gesamte Gremium längst nicht mehr ernst. Jedes Bikertreffen verläuft harmonischer. Hat man schon mal darüber nachgedacht am Eingang zum Sitzungsraum ein Schild aufzustellen: ” Betreten auf eigene Gefahr?”
Daß einigen Ausschußmitgliedern ein eiskalter Wind entgegenwehen wird, lässt sich nicht verleugnen, schliesslich haben wir draußen minus vier Grad und Wind ist auch vorhergesagt. Da stehen die Chancen also gut. Das war aber schon alles an Wahrheitsgehalt. Sollte Herr Jäger besser zum Wetterdienst gehen, als Ausschußvorsitzender ist er denkbar ungeeignet, da hat man den Bock zum Gärtner gemacht.
Im Grunde ist doch klar, was der Ausschussvorsitzende, besser sollte man sagen “Selbstschußvorsitzende” Jäger mit seinen Winkelzügen erreichen will – verhindern, daß Fakten auf den Tisch kommen, die äußerst peinlich für den Bürgermeister und sein bekennendes Fußvolk sind. Das kennt man doch bereits von anderen Ausschußsitzungen. Fällt einem dann gar nichts mehr ein und man kann mit der Wahrheit nicht dienen, dann geht man die an, die diese Zustände an die Öffentlichkeit bringen.
Ratten machen es ähnlich, die beissen, wenn sie in die Enge getrieben werden.
Wer saß denn da neben dem Ausschussvorsitzenden und achtete auf einen geregelten Ablauf ?
Ich hoffe ja nicht, dass einige der Zettel des Herrn Jäger Spickzettel waren die man rübergeschoben hat.
Das wäre nach schulischen Maßstäben doch ein Grund mit Ausschluss und einer glatten “Sechs” zu werten.
Ob es rechtlich zulässig ist, dass in einem Ausschuss, der sich mit dem Handeln der Verwaltung beschäftigt, Mitglieder eben dieser Verwaltung auch im Ausschuss sitzen, noch dazu der Verwaltungschef und auch ein als Protokollführer eingesetzter, scheint mir zumindest nicht opportun.
Schlechter politischer Stil ist es allemal.
“Ist der Ruf erst mal ruiniert lebt es sich ungeniert” scheint bei den christlichen und demokratischen Bürgern, die unser politisches Leben gestalten, inzwischen zum Lebensmotto geworden sein.
@Besserwisser
“Oder waren Sie da wo es sich mehr lohnte ”
Vielleicht saß ich ja neben ihnen, sozusagen “Inkognito”! 😆
Zumindest bestimme ich, welcher Hund mir ans Bein pinkelt! Und alle anderen würde ich mit einem Fusstritt in die eiskalte Efze befördern. Basierend auf Kindheitserlebnissen sind das in erster Linie schwarze Hunde.
Es fehlte gestern nur Konfetti, die für die Bütt sind ja da gewesen. Helau
Ich frage mich wirklich was der Ablauf mit einem Ausschuss zu tun hatte-
Ein Herr Jäger, der wohl zu Anfang 5x betonte: Ich habe alles richtig gemacht.
Ständig mit der Schließung der Sitzung droht und Notizen vom BM bekommt.
Ein Herr Koch, der in der letzten Reihe der Zuschauer sitzt und Leuten mit Schlägen droht.
Ein Punkt 3, der ja schon geprüft wurde und nun erneut zum Anlass einer Prüfung genommen wird.
Was für ein Kindergarten.
Datenschutz hin oder her. Warum fragt man nicht die ehemaligen Mitarbeiterinnen nach ihren Einwilligung?
Ach nee….da muß ja der BM zustimmen.Wie praktisch. Somit kann der Deckel schön auf den Sauereien bleiben.
Hauptsache die Arbeitszeugnisse sind nach über 6 Monaten noch immer nicht geschrieben.
Das nenne ich doch mal eine flotte Erledigung.Respekt Herr Wagner!!!
Ich möchte auf einen Bericht der HNA im online Bereich hinweisen.
https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/ausschuss-ohne-ergebnis-626030.html
“Ausschuss ohne Ergebnis” ist die Überschrift.
Der Verfasser ( bra ) beruft sich ausdrücklich nur auf die Selbstdarstellung des Ausschussvorsitzenden.
Sollten da die mahnenden Worte des Stadtverordnetenvorstehers Pfeiffer anlässlich des Neujahrsempfanges auf fruchtbaren Boden gefallen sein ?
“…. Darüber sollten die Printmedien einmal berichten, Sie wissen schon wie ich das meine.” Man solle auch einmal die Vorlagen der Verwaltung annehmen.”
https://www.homberger-hingucker.de/?p=2448
Ich habe zum Bericht 3 Kommentare geschrieben.
Drei, weil seit dem relaunch die mögliche Zeichenzahl von 1500 auf 1000 reduziert wurde!
Mal sehen, was die mit dem relaunch eingeführte Netiquette daraus macht.**
Was diese Regionalzeitung über Homberger Verhältnisse nicht gemeldet hat und verschweigt, würde vermutlich eine ganze Sonderausgabe füllen. Von eigenständiger Recherche mal ganz zu schweigen.
Das dies ohne Wissen und Zustimmung des Chefredakteurs geschieht kann ich mir schwerlich vorstellen.
** Sollten die Kommentare dort gelöscht werden, werde ich sie samt Inhalt des Artikels hier erneut einbringen.
Zu Kommentar 9:
Einige Beispiele aus dem Internet ( ohne mögliche tarifvertragliche Einzelheiten! )
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis
https://www.berufsstrategie.de/_www_berlin/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-anspruch-kuendigung-recht.php
https://www.wer-weiss-was.de/theme63/article1196288.html
Fazit :
Anspruch auf ein qualifiziertes nur auf Verlangen! Abholung nötig – setzt Information voraus das fertig! Es gibt Fristen!
Sollten die AN sich da korrekt verhalten haben, hätten sie längst per Rechtsbeistand einfordern können.
Anmerkung:
Ein Arbeitgeber wird seinen guten Ruf dadurch festigen, dass er das Verlangen nicht abfordert, dass er das Arbeitszeugnis von sich aus wohlwollend erstellt und dem AN sogar die Möglichkeit einräumt, ihm einen Entwurf zuzusenden der mögliche Erwartungen des AN darlegt.
@Barolle, Schnapsauf
Erkannt. Aber Sie werden während der Unterhaltung unmissverständlich festgestellt haben das ich den sog. “schwarzen” angehöre und BW Fan bin.
@ Besserwisser
Und damit brüsten Sie sich auch noch? An Ihrer Stelle würde ich mich schämen.
Zu 11)
Danke für die Information.
Wie ich weiß, wurden die Zeugnisse eingefordert.
Jedoch noch immer nicht überstellt.
Auch hat man sich schon erkundigt bei einem RA über die Möglichkeiten für die ehemaligen Mitarbeiterinnen.
Es wundert sich doch hier hoffentlich niemanden über diese Vorgehensweise?
So wurde doch immer mit den Mitarbeiterinnen umgegangen, man nehme nur das Beispiel der Verträge.
Immer auf den letzten Drücker mal schnell ein Folgevertrag.
Tja…das ist die Mitarbeiterpolitik von Herrn Wagner.
@Besserwisser
Ach, sie sind BW ( Bundeswehr ) Fan?
Dann könnten sie doch mal eine Reise mit Y Tours zu den Taliban machen!
Da kann man Kampftaktiken lernen, die auch in anderen Situationen von Vorteil sein können.
So Richtung John Rambo!
😆
Zu 10. Leider sind einige Worte im digitalen Nirwana verschwunden.
“Da der Verfasser des Artikels wohl nicht anwesend war, ist mir klar warum es zu dieser Überschrift und ” berichtete der Ausschussvorsitzende” kommt.
Dieser Bericht ist eher Hofberichterstattung als guter Journalismus.
Denn Angesichts der bisherigen Ereignisse in Homberg und der Tatsache das die HNA Redaktion seitens des Bürgermeisters mit falschen Informationen “gefüttert” wurde, sollte man mit kritischem Blick berichten.
Wer wissen will was geschah:
http://www.Homberger-Hingucker.de
Es gab Ergebnisse. Vor allen Dingen in schlechtem Benehmen und Verhaltensweisen die in einem Stadtparlament nicht üblich sein sollten. Bis hin zu ausfälligen Äußerungen gegenüber einem einzelnen Mitglied des Parlaments.
Warum man sich seitens der Mehrheit und der Verwaltung, wieder einmal !!, so vehement dagegen wehrt freien Einblick in Akten zu gewähren kann man sich nur mit 2 Möglichkeiten erklären:
Man hat etwas zu verbergen oder man will einfach keine gute politische Arbeit zum Wohle der Stadt leisten.”
Möge man sich doch hier ergänzend eine Meinung verschaffen!
Was die Kenntnisse der HGO, was souveräne Führung eines Ausschusses anbetrifft scheint man wohl etwas überfordert zu sein.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer Art “Fernsteuerung” durch Personen die innerhalb der CDU den Ton angeben.
Den für mich einzig möglichen echten Verstoß gegen die HGO stellt die Sitzordnung dar.
Zwar darf der Bürgermeister beratend an der Sitzung teilnehmen, jedoch sollte man durch räumliche Anordnung eine klare Trennung zwischen Ausschuss und Beratern darstellen.
Die Beratung sollte durch Wortmeldung oder Aufforderung durch den Vorsitzenden erfolgen und nicht durch “Zettelwirtschaft”, die von den restlichen Mitgliedern des Ausschusses nicht einzusehen ist.
DAS ist für mich eine klare Einflussnahme außerhalb der Zulässigkeit der HGO.
Barolle@
Ja, gedient habe ich, im Gegensatz zu Ihnen, auch, und darauf bin ich stolz.
@ Besserwisser
Aha, da haben Sie also gelernt, Befehle zu befolgen und das eigene Denken auszuschalten. Dann sind Sie ja beim örtlichen CDU-Verband genau richtig.
Manche Diener verdienen sich das, was sie verdienen, machen ihre Diener vor den falschen Personen und stolzieren dann auch noch wie ein Pfau durchs Gehege!
… in untergeordneter Stellung gegen Lohn oder Sold arbeiten
… Knecht sein“
… (irgendwo) dienen: Mil. seinen Militärdienst leisten
Quelle:
https://de.wiktionary.org/wiki/dienen
It is difficult to soar with eagles, when you work with turkey`s.
P.S. Turkey`s who think they are eagles should not soar.
barolle@
Recht hat er, der besserwisser. wer hat denn als erster zugestimmt, Auslandseinsätze zu machen ? Waren es nicht die Grünen ? Heute wollen sie nichts davon wissen, sondern schreien als Erste : Raus, zurück. Feine Gesellschaft. Typisch
Wir könnten hier eine Unterschriftenaktion starten mit den richtigen Namen.
@Logo
Was Bundespolitik und Stadtparlament anbetrifft : Verwechselst du da nicht die Zuständigkeiten?
Wer mit Argumenten arbeitet sollte sich ihrer sicher sein.
Die ersten Auslandseinsätze der Bundeswehr wurden von der CDU getragen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandseinsätze_der_Bundeswehr
Was stolze Krieger anbetrifft: Ich kenne genug davon. Ob in Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung.
Geh mal hin wenn sie ein paar Bier getrunken haben und über ihre “Heldentaten” fabulieren.
Heute steht die Stellungnahme des CDU-Fraktionsvorsitzenden, umformuliert durch die Redaktion, in der HNA. Aber die wesentlichen Kernaussagen sind zuordenbar und machen leider deutlich, daß es nur Worte sind, aber keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorstellungen Dritter. Es ging und geht nicht um Verschleppung oder ein Tribunal, sondern um eine sinnvolle Erledigung des vom Parlament erteilten Auftrages.
1) 14-Tage Frist: Ich wußte am 09.02. daß ich an 5 Werktagen keine Zeit haben würde. Díe beiden anderen SPD-Mitglieder im Ausschuß sind auch berufstätig. Hier bestand ein Erfordernis die Möglichkeit auf 3 Wochen zu Verlängern.
2) Akteneinsicht in den Räumen der Verwaltung: Dies war eine gute Erfahrung aus der Vergangenheit. Ansonsten schaut eine Fraktion in der Sitzung in die Akten, die andere schaut zu.
3) Begrenzung der Einsichtszeit auf 15 Minuten: Die SPD-Fraktion kannte und kennt den Inhalt der Akte nicht. Wenn es hier z.B. 30 Verträge oder Briefe zu sichten gilt, kann dies nicht in 15 Minuten erfolgen, es darf hier kein Zeitlimit geben.
Nichts anderes waren die diesseitigen Begehren!
Gegen den Ausschluß der Öffentlichkeit bei Personalangelegenheiten haben wir von der SPD – und auch der Vertreter der Grünen – sich zu keiner Zeit verwahrt.
Uns ist der Auftrag eines Akteneinsichtsausschusses bekannt. Vielleicht liest Herr Dewald mal unsere Berichte bzw. Berichtsvorschläge aus den bisherigen Ausschüssen.
Wenn das, was in dieser Presseerklärung zu lesen ist, der zukünftige Stil des neuen Fraktionsvorsitzenden ist, dann muß er sich schon heute fragen lassen, was er unter Zusammenarbeit versteht.