Staatsanwalt: Solarparkfläche ist keine Konversionsfläche – Ermittlungen gehen weiter
Auf dem ehemaligen Standortübungsplatz wurde 2012 einer der größten Solarparks (7,5 Megawatt) in Hessen gebaut. Die Staatsanwaltschaft hat gutachterlich prüfen lassen, ob diese Fläche einen Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare Energie Gesetzes ist. Jetzt liegt das Ergebnis vor: Es ist keine Konversionsfläche.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Mitarbeiter des Planungsbüros für den Bebauungsplan eingestellt. Der Staatsanwalt schreibt:
„Die im Bebauungsplan enthaltenen Angaben zur schwerwiegenden ökologischen Belastung wurden von anderen Personen, die gesondert verfolgt werden, festgelegt. So besteht der Verdacht, dass gesondert Verfolgte die Belastungsquoten zumindest in Bezug auf die Freiflächen „ins Blaue hinein“ gemacht haben.“
Gegen die "gesondert Verfolgten" wurde das Verfahren nicht eingestellt.
Der Verdacht von Taten nach §§ 331 ff. StGB gegen den Projektenwickler wird in einem getrennten Verfahren geführt, es ist noch nicht abgeschlossen. In § 331 StGB geht es um Vorteilnahme.