HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kein Kitaplatz: Eltern haben Anspruch auf Schadenersatz

BildDer Bundesgerichtshof hat jetzt höchstrichterlich bestätigt, dass Eltern Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn von der Kommune kein Kita-Platz zur Verfügung gestellt wird und die Eltern in Folge einen Verdienstausfall haben. Bei fehlenden Plätzen ist prinzipiell von einem Verschulden der Kommune auszugehen, es sei denn, die Kommune habe fehlende Kita-Plätze nicht verursacht.

Chancen für Eltern

In Homberg haben Eltern wahrscheinlich gute Chancen, Schadensersatz  einzuklagen,

# Seit 2012 ist bekannt, dass die Kinderbetreuungs-Plätze nicht ausreichen. Schon damals wurden Baupläne vorgelegt. Gebaut wurde nicht.

# Nach Aussagen von Eltern stehen allein im Kindergarten Osterbach zur Zeit 96 Kinder auf der Warteliste.

# Eine schnelle Lösung war bereits im Frühjahr 2016 dringend erforderlich. Trotzdem wurde ein Antrag abgelehnt, einen Kindergarten-Bau in schneller und preiswerter Holzmodulbauweise zu prüfen. In dieser Bauweise hätten bereits im September 2016 Kindergartenplätze zur Verfügung stehen können. Jetzt ist erst ab September 2017 damit zu rechnen.

# Gegen die Voten des Magistrats und des Sonderausschuss Kindergartenplanung setzten der Bürgermeister und die Parteien CDU, SPD und Grüne einen Plan durch, der erst ein Jahr später 80 Plätze bietet und etwa doppelt so teuer ist, wie der vorgeschlagene Kindergartenbau in Holzmodulbauweise.

# Die Aufsichtsbehörde hatte Anfang 2016 eine längerfristige Bedarfsplanung vorgestellt und darauf hingewiesen, dass ein viergruppiger Kindergarten allein den Bedarf nicht deckt.

siehe auch:
SPD weigert sich die Fakten zu prüfen
Modulbauweise

Druckansicht Druckansicht

:: DOKUMENTATION ::

Recht auf eine Kinderbetreuungsplatz
Quelle: Bildungsserver

"Seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt."

"Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr."

Inititiative für einen schnellen und kostengünstigen Bau eines Kindergartens  Februar 2016

"Der Magistrat wird beauftragt, für einen Kindergartenneubau in modularer Bauweise die Kosten, Planungs- und Bauzeiten zu ermitteln."

Der Antrag wurde abgelehnt. Quelle


12 Kommentare zu “Kein Kitaplatz: Eltern haben Anspruch auf Schadenersatz”

  1. IchkannGoogle

    Wenn man sich den Bedarf anschaut, müsste die Stadt zusätzlich zur Kiga in der Altstadt, 

    die Kiga am Stellberg mit 4 Gruppen bauen sowie 2 Waldkindergärten eröffnen.

    Sind da Inklussionsplätze schon eingerechnet?

  2. Comment

    Und da wird Propaganda gemacht, dass der Waldkindergarten so schnell belegt war😂😂

  3. Termin Ator

    Leider wird mal wieder verschwiegen, dass ein Teil der Ursachen für die 100 % Auslastung des "Waldkindergartens" auch die Tatsache ist, dass man in Homberg eine lange Warteliste hat und die erst im Herbst 2017 abbauen kann. Weil der Bau des neuen Kindergartens in der Salzgasse so lange dauert.

    Schnellere und kostengünstigere Lösung wurden mehr oder weniger als Hirngespinste abgetan, ohne auch nur eine Sekunde seitens des Magistrates zu prüfen. Auch Stadtverordnete und der Bürgermeister stießen in dieses Horn der Ablehnung.

    Überheblichkeit, Selbstherrlichkeit nenne ich das.

  4. Martin Schulz

    Übrigens hat die Stadt die Möglichkeit, einer Klage zu entgehen, indem sie einfach die Gebühren für den Kitaplatz solange erhöht, bis keine Warteliste mehr existiert. Denn ein Kitaplatz kostet die Gemeinden zwischen 700 – 1000 € im Monat.

  5. DMS

    zu 4: Den Stadtverordneten der Mehrheitskoalition wäre das zuzutrauen.

    Nicht nur Klagen wären abgewendet, die Stadt bräuchte dann auch keinen Kindergarten-Neubau, denn es wird nicht nur die Warteliste abgebaut, auch manche Eltern können dann den Kindergarten gar nicht mehr bezahlen. So blieben am Ende nur die Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, denn dieses Jahr ist gebührenfrei.

    Eine solche Vorgehensweise würde auch dazu beitragen, dass Homberg im Vergleich mit den Nachbarstädten noch weiter zurück fällt.

    Übrigens ist die Stadt in der Pflicht, Kindergartenplätze vorzuhalten. Der Bau eines Hauses der Reformation und die Bereitstellung von Räumen für das Burgbergmuseum ist keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Leistung der Stadt, die sie sich dann leisten kann, wenn sie entsprechende Einnahmen hat.

  6. Scherzbold

    Vorstellen kann ich mir Vieles….

    Den Makel Kinderfeindlichste Stadt in Hessen wird die Stadt durch horrende Gebührenerhöhungen nicht eingehen. Da bin ich mir ziemlich sicher.

    Das käme einem politischen Selbstmord gleich.

  7. Frustrierter

    Mein persönliches Organigramm:

    An der Spitze:           Der Bürgermeister

    Zweite Ebene:           Der Magistrat

    Dritte Ebene:             Das erweiterte/neu gefundene nice to have-Gremium

    Der Rest ist lästiges Beiwerk (…)

  8. IchkannGoogle

    Übrigens ist die Stadt in der Pflicht, Kindergartenplätze vorzuhalten. Der Bau eines Hauses der Reformation und die Bereitstellung von Räumen für das Burgbergmuseum ist keine Pflichtaufgabe, sondern eine freiwillige Leistung der Stadt, die sie sich dann leisten kann, wenn sie entsprechende Einnahmen hat.

    Das gilt übrigens ebenso für die Betreitsellung von Räumen für die Musikschule…

    Falls hier mal wieder jemand über das alte Landratsamt maulen möchte… oder jemand anderem, die Bruchbude ehem. Druckei Olten als "ideal für die Musikschule" im Kopf herumspukt.

  9. BĂŒrger 2014

    @IKG: Falls hier mal wieder jemand über das alte Landratsamt maulen möchte… oder jemand anderem, die Bruchbude ehem. Druckei Olten als "ideal für die Musikschule" im Kopf herumspukt…

    Was wollen Sie denn damit sagen ?
    Finden Sie es besser ein Erdgeschoss sehr teuer (Teurer wie das gesamte Haus) zu kaufen um dieses dann komplett renoviere/saniern zu müssen um dann dort die Musikschule unter zu bringen ??

    Ihre Logik verstehe ich nicht…..

  10. Phil Antrop

    Das gilt auch für alle Zuschüsse an Vereine. Hallenbad Hülsa. Freibad. Stadtbücherei – die jetzt teurer wird als je zuvor.

    Eigentlich gilt das auch für eine Infrastruktur die man für Schoofs schaffen will. z. B: Pflasetrung von Bürgersteigen und Straßen, Annahme des Geschenks "ehemaliges Tankstellengelände" oder die Hinnahme mangelhafter Leistung erste Statik Burgbergerestaurant, Verzicht auf Schadenersatz dort.

  11. Distanzbetrachter

    Die Aussage von "IchkannGoogle" reflektiert die gleiche Wertigkeit der Musikschule, gegenüber dem Haus der Reformation und/oder anderen Häusern oder Räumen.

    Diese sollte eben nicht wie ein unangenehmer Klotz am Bein behandelt werden, und in einer Abbruchhütte mit Altlasten ihr Domizil einrichten.

  12. Phil Antrop

    Wo bleibt da das Heimatkundliche Archiv oder das Heimatmuseum?

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum