Keine Kosten-Kontrolle
Als der Magistrat gegenüber der Stadtverordnetenversammlung erhebliche Kostenüberschreitungen bei dem Ärztehaus und dem Bau des Jugendzentrums eingestehen musste, zeigten sich die Stadtverordneten der Mehrheitsfraktionen überrascht – die, die immer sagten, wir vertrauen der Verwaltung und die alles ungeprüft abgenickt hatten.
Ausschuss sieht die Akten an
Ein Akteneinsichtsausschuss wurde eingerichtet, der die Kostenkontrolle im Rathaus bei den Bauprojekten überprüfen soll.
Wie wirksame Kontrolle aussehen könnte
Wie schon in der Zeit direkt nach dem Kontrolldesaster trug Peter Dewald (CDU) vor, was alles zur Kontrolle getan werden müsste. Es fängt an bei so einfachen Dingen, dass die Kostenaufstellungen in den Akten kein Datum tragen und nicht ersichtlich ist, wer die Kosten zusammengestellt hat. Ein Datum und ein Name auf dem Papier würde schon viel helfen. Es geht hin bis zu entsprechender Software, mit der die Projektkosten laufend verfolgt werden können und mit der bei bestimmten Planungsphasen zusammenfassende Berichte an den Magistrat ausgedruckt werden können. Nach meinen Kenntnissen hat die Verwaltung schon vor Jahren solche Programme angeschafft und bezahlt laufend die Aktualisierungen. Die Softwarepakete sollen ungenutzt in der Schublade liegen.
Bürgermeister ist verantwortlich für die Verwaltungsorganisation
Die vielen guten Vorschläge für die bessere Kontrolle in der Verwaltung sind eigentlich nicht die Aufgabe der Stadtverordneten. Zudem haben sie gar keine Möglichkeiten, deren Einführung durchzusetzen. Das Recht die Verwaltung zu organisieren hat der Bürgermeister. Er allein ist für den Ablauf der Verwaltung und damit auch für die Kontrolle verantwortlich. Ein ordnungsgemäße Verwaltungsorganisation hat es unter Wagner nicht gegeben, wie die Ergebnisse belegen. Indem keine Regelabläufe festgeschrieben wurden, konnte nach Gutdünken mal so oder mal so gehandelt werden. Das gab Spielraum für Manipulationen. Kontrolle und Regelabläufe hätten das nur behindert.
Schadenersatz
Immerhin tauchte auch der Gedanke an Schadenersatz auf. Stefan Gerlach "Das stinkt gewaltig zum Himmel" Mehrfach wurde betont, das kann nicht Herrn Gontermann in die Schuhe geschoben werden. Richtig, ein Angestellter hat einen Vorgesetzten, für die gesamte Verwaltungsarbeit steht der Bürgermeister in der Verantwortung. Auch die anderen Beamten der Stadtverwaltung haben ihre Beamtenpflichten nicht erfüllt und mindestens weggeschaut.
Kontrolle unerwünscht und aufgehoben
Unter Bürgermeister Dr. Ritz ist es nicht besser geworden. Am 29. 04.2014 stimmten die Stadtverordnetenversammlung meinem Antrag zu, erst Bau- und Kostenpläne für das Projekt Anbau Burgberggaststätte vorzulegen. Sechs Monate später stimmten sie dem Antrag des Magistrats zu, den Beschluss wieder aufzuheben. Deutlicher kann nicht demonstriert werden, dass eine Kontrolle nicht gewollt ist.
Wegschauen statt Kontrolle
Auch die Aufsichtsbehörden haben mitgemacht, sie haben weggeschaut. Obwohl bei der Hessische Landgesellschaft (HLG) hohe Forderungen gegenüber der Stadt aufgelaufen sind – immer hieß es: Das kauft die HLG im Zuge der Bodenbevorratung – testierte das Rechnungsprüfungsamt einen korrekten Jahresabschluss. Nachfragen bei dem Regierungspräsidenten wegen unerklärlicher hoher Positionen zum Niederschlagswasser beantwortet sie mit: "Fragen Sie den Magistrat." Die Hessische Gemeindeordnung scheint im Regierungspräsidium nicht bekannt zu sein. Danach haben die Stadtverordneten die Aufgabe, den Magistrat zu überwachen. Wie sollen sie das, wenn sie von den Aufsichtsbehörden alleingelassen werden?
Nur durch die fehlende Kontrolle lässt sich erklären, dass einige Stadtverordnete immer noch nicht gemerkt haben, dass wir pleite sind. Jetzt fangen wir an die Engelapotheke umzubauen, am Ende kommt heraus: wir haben den Überblick über die Kosten verloren. Über Folgekosten macht man sich gar keine Gedanken. alle neuen Projekte unter Ritz stocken irgendwie: Schirnen, Krone, Burgrestaurant, etc.. Ansich kann man darüber froh sein, denn am ende des Tages wird man wieder feststellen: Wir haben die Kontrolle verloren. Sorry, aber so war es und ist es immer noch.
Nicht nur die verantwortlichen der Stadtverwaltung sind Schadenersatzpflichtig, auch der Bauunternehmer hätte gem.HBO § 50 Abs. 1 erst mit den Bauarbeiten beginnen dürfen wenn die Baugenehmigung schriftlich auf der Baustelle vorliegt.
Hätte sich der Bauunternehmer korrekt verhalten wären der Stadt erhebliche Kosten für Brandschutznachrüstungen (auch Praxisumzug usw,) erspart geblieben.
Ein Vertreter des Bauunternehmens sitzt allerdings im Bau- und Planungsauschuß der Stadt Homberg. Wie die Auftagsvergabe (ohne die erforderliche öffentliche Ausschreibung ) zustande kam ist fraglich. Verhältnisse wie in Süditalien, nur dort gibt es noch mutige Saatanwälte.
Mein o.g. Komentar bezieht sich insbesondere auf die Baumaßnahme Ärztehaus