Abwassergebühren, wie sie sein müssten
Die Abwassergebühren sind in Homberg nicht verursachungsgerecht aufgeteilt worden, wie es nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein soll.
Die Gebühr für Niederschlagswasser ist im Gesamtaufkommen um knapp 1 Mio. Euro zu niedrig angesetzt. Im Gegenzug ist die Berechnung nach Frischwasser mehr belastet worden.
Statt eines Splittungsverhältnises von 30 : 70 wird in Homberg nach dem Splittungsverhältnis 54 : 46 abgerechnet.
Große Unternehmen mit befestigten Frei- oder Gebäudeflächen werden damit weiterhin begünstigt.
Wer, wenn nicht ein Jurist an der Spitze einer Verwaltung, sollte besser geeignet sein, ein höchstrichterliches Urteil zu befolgen und in der Praxis 1 : 1 umzusetzen?
Was hier präsentiert wird ist eine Milchmädchenrechnung. Diese würde nur aufgehen, wenn 1m3 Niederschlagswasser den gleichen Kläraufwand haben würde, wie 1m3 Schmutzwasser, welches mit verschiedenen fäkalen Abfällen, Seifen, Laugen, was weiß ich noch versetzt ist.
Während Niederschlagswasser, theoretisch ungeklärt durch die Kläranlage fließen könnte, muss für das Schmutzwasser die gesamte Anlage "arbeiten". Daher sollte eigentlich logisch sein, dass für 1m3 Schmutzwasser mehr Aufwand betrieben werden muss um dieses zu klären, und dass dann natürlich der PReis dafür verursachergemäß höher ist.
Somit IST die Stadt der Forderung, entsprechend die Kosten aufzugliedern, nachgekommen. Würde sie für den m3 Niederschlagswasser und Schmutzwasser den gleichen Betrag ansetzen, wie Sie hier fordern, dann würde sie dem Urteil nicht gerecht werden.
zu 2: Geben sie bitte die Rechtsquelle an, auf die Sie sich beziehen wenn Sie anmerken, dass die unterschiedliche Schmutzbelastung in die Gebührenberechnung eingeht.
Alles was man benötigt findet man hier:
U. a.
Die Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers aus dem Bereich der öffentlichen Straßen muss der jeweilige Baulastträger (Kommune, Landkreis, Land oder Bund) tragen. In Hessen sind diese Kosten jedoch komplett von den Kommunen zu tragen aufgrund der Bestimmungen im Hessischen Straßengesetz.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesplittete_Abwassergebühr
Ob das o.a. in Homberg auch berücksichtigt wurde ?
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Tatsache ist auch, dass das Niederschlagswasser in den Kläranlagen benötigt wird um über entsprechende verdünnung der Hausabwässer zu sorgen..
Ob und wie weit man darüber nachdenkt, statt dem kostbaren gereinigten Wasser aus dem Zapfhahn, dieses Niederschlagswasser zu nutzen um die Abwasserknäle zu spülen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Bürger die wir gewählt haben, weil sie sich dazu fähig und bereit fühlten, sollten bei all ihren Entscheidungen auch eigenes Wissen und Können einbringen.
Der Verwaltung zu trauen hat ja nach Aussagen aller fraktionsvorsitzenden nicht geklappt. Folgerungen daraus gab es nicht – keine Kontrollen bis heute.
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P. S. Für was hat man sie gewählt und wofür brauchen wir sie , wenn sie noch nicht einmal das auf die Reihe bringen. Von Sparen ganz zu schweigen.
Die Abwassergebühren steigen. Da lohnt es sich, den HNA Artikel vom 28. Janaur 2016 zum Thema Abwassergebühren in Felsberg zu lesen.
Nach meiner Kenntnis fehlt in Homberg bis heute die Veröffentlichung der Gesamtflächenerfassung.
Die Kalkulation die das beauftragte Büro vornimmt ist korrekt. Allerdings sind die bere hnungsgrundlagen die man zur Verfügung gestellt hat das nicht.
Konsequenz: Berechnungsgang korrekt, Ergebnis mit diesen Daten korrekt. Aber trotzdem falsch.
Bölling (Grüne) spricht von bürokratischen Moloch, der Fehlerquellen schafft.
Ripke (FDP) wir "glauben der Verwaltung"
Gerlach (SPD): nur abstrakte Zahlen, wir müssen den eingeschalteten Gutachtern vertrauen.
https://www.homberger-hingucker.de/?p=15910
Bitte auch die Kommentare sich zu Gemüte führen und im Hingucker mal mit dem begriff Abwasser auf Suche gehen.
P. S. Der Hinweis in der HNA, das Rechnungsprüfungsamt prüfe stichpunktartig die Berechnung soll wohl den Eindruck erwecken, die Berechnungen seien in Ordnung.
Das Rechnungsprüfungsamt prüft nur die Berechnung. Nicht jedoch, ob die Flächenannahme richtig ist.