Freibrief: Magistrat und Mehrheitsparteien gegen Kostenkontrolle
Das sagen die Parteien und der Magistrat zwar nicht so, aber sie handeln entsprechend.
Der Magistrat beantragte, den Stadtverordnetenbeschluss zur Vorlage von Bau- und Kostenplanung zurück zu nehmen. So wurde es auch beschlossen.
Damit gilt jetzt:
Pläne und Kosten bedürfen keiner Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Die Stadtverordenen haben sich selbst entmachtet.
Damit hat der Magistrat freie Hand bekommen, allerdings ist er damit auch voll verantwortlich für die fehlerhafte Statik und die bisherigen Baumaßnahmen.
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Da Herr Dr. Ritz selbst der Auslöser für die Prüfung war, er die derzeit mehr als prekäre Lage der Stadt nach außen als Sprecher des Magistrates zu vertreten hat und selbst mit im Boot sitzt, wäre er zusammen mit den anderen Magistratsmitgliedern gut beraten ,diese neu gewonnene Freiheit nicht in Anspruch zu nehmen.
Hier zeigt sich dann auch, wie ehrlich Magistrat und auch er sind, wenn sie demonstrieren wollen das neue Zeiten angebrochen sind.
Von den Frühlingsboten und Hoffnungen der Rede des Bürgermeisters in der Bürgerversammlung ist für mich derzeit nichts mehr übrig Dafür war seine Aussage zu den Schulden der Stadt zu ungenau und wenig inhaltvoll.
Bleibt halt nur noch ein Brocken übrig: Das Ärztehaus.
Was da wohl köchelt. Oder sollte es das einzige Projekt ohne weitere Kostensteigerung sein? Denn eine gab es ja schon mal von 850 000 € auf nachträglich genehmigte 1,6 Millionen !!! siehe Protokoll Stadtverordnetensitzung vom 30. Mai 2012.
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Beschluss vom 30.5.2012
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des geänderten Nutzungskonzepts, der abschließend erfolgten Ausschreibungen und exakten Massenermittlungen für den Umbau des ehemaligen Amtsgerichts zum Ärztehaus folgende Finanzierung des Projekts:
505.933,00 € Jessica Darlehen, 194.200,00 € Stadtumbaumittel aus 2006, 242.900,00 € Stadtumbaumittel Förderantrag 2012, 616.511,46 € Kapitalmarktfinanzierung insgesamt also 1.559.544,46 €. Die bisherige Finanzierung (eingefügt: 850.000,– €) beruhte auf Kostenschätzungen und einm Nutzungskonzept mit 830 m² vermietbarer Fläche (eingefügt: das sind 1000,–€ Josten pro m² vermietbarer Nutzfläche). Die tatsächlichen Kosten konnten erst nach endgültiger Fertigstellung des Nutzungskonzepts mit einer vermietbaren Fläche von 1.199,47 m² (eingefügt: das sind rd. 1.300,–€ Kosten pro m² vermietbarer Nutzfläche; das entspricht bereits in dieser Bauphase eine Kostenerhöhung um satte 30% gegenüber der ersten Kostenermittlung) und nach Abschluss aller Ausschreibungen ermittelt werden. Die Abstimmung: Bei 33 anwesenden Stadtverordneten 28 Ja Stimmen, zwei Nein-Stimmen (eingefügt eine von mir Eckbert Siebert) und drei Enthaltungen.
Nach meinen Aufzeichnungen kamen die 5 Gegenstimmen aus dem Lager der FWG.
Wenn man sich nun in Homberg umhört dürfte die 3 Millionengrenze überschritten sein.
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.
(Der nach Meinung eines Kommentators einer der ewig gestrigen ist:)
Man spart an allen Ecken und Kanten! Koste es was es wolle!
Die Bürger der Stadt und die Heren der SPD organiseren Widersatnd gegen Suedlink. Die sollten lieber vor der eigenen Haustür kehren.
Da brennt nämlich der Kittel!
Und da sind dann noch die Traumtänzer aus FDP und Grünen Kreisen die statt zu sparen Geld ausgeben wollen für Spielplätze und Senioren Trimm Dich !
Offensichtlich reicht ihnen der Spielplatz Parlament und Magsistrat nocht nicht !
m 15.11.2011 fand eine Stadtverordnetenversammlung statt. TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über die Folgenutzung des ehemaligen Amtsgerichts in Homberg hier Finanzierung durch Mittel aus dem Stadtumbau West und JESSICA-tadtentwicklungsfonds sowie Genehmigung des Stadtumbauprojektes IHK 10.3
Der Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Projekt 10.3 des IHK Stadtumbau West "Umbau des alten Amtsgerichts zum Ärztehaus zu genehmigen, entsprechend der RiLiSE zu fördern und die HLG mit der Umsetzung zu beauftragen. Es stehen Städtebaufördermittel in Höhe von 194.200,– € zur Verfügung. Eine ergänzende Finanzierung in Höhe von 597.600,– € soll durch den neuen Stadtentwicklungsfond JESSICA erfolgen. Die Gesamtrkosten betragen 875.000,– €. der städtische Anteil beträgt 83.200,00 €. Der Eigenanteil wird durch entsprechende Mieteinnahmen refinanziert. Dies wurde einstimmig beschlossen.
Das war der Start für das Ärztehaus I. Bauabschnitt.
Der Leser möge sich seine eigenen Gedanken machen.
zu 3): Als Bürger bin ich einer derjenigen, der den Widerstand gegen Südlink mitorganisiert. Einer meiner Beweggründe ist: Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die wohl nicht auszuschließen sind, wenn man im geringen Abstand wohnt, von uns Bürgern fernhalten. Mit irgendeiner Partei hat das nichts zu tun. Zu Sparen gibt es da auch nichts, alles ist bis jetzt nämlich privat finanziert. Bitte was soll ich denn, bzw. die anderen Mitstreiter vor der eigenen Haustür kehren? Wenn Sie uns etwas vorzuwerfen haben, benennen Sie es konkret.
Die Dinge in der Ferne sollte man bekämpfen – die unmittelbaren Lebensumstände aber nicht außer acht lassen vor lauter Eifer. Ablenkungsmanöver die man gerne nutzt.
zu 3.
Es soll doch jeder den Dreck wegfegen, den er wegfegen möchte. Sei es den Dreck, der sich Südlink nennt – sei es der Müll, der in Homberg selbst produziert wird. Es gibt inzwischen doch viel zu wenige, die sich überhaupt noch um den Dreck kümmern.
Aus der Homberger SPD sehe ich auch keine Herren, sondern nur einen Herren, der sich glaubhaft gegen Südlink engagiert.
Eine unendliche Geschichte "Das Ärztehaus in Homberg"
Nachdem am 15.12.2011 die Finanzierung der Baukosten des Ärztehauses für den I. Bauabschnitt in Höhe von 875.000,– € bewilligt wurden und am 30.5.2012 weitere 674.544,46 € wurden die Bauabschnitte zusammengefasst ( I.Bauabschnitt) und das Volumen betrug bereits jetzt insgesamt 1.559.544,46 €. Bezogen auf den Preis pro geschaffenen Quadratmeter Nutzfläche ergibt dies eine Preiserhöung von 30%. In der Sitzung am 1. November 2012 wurden weitere 1.144.000,– € von der StaVo für den II. Bauabschnitt beschlossen bzw. nachfinanziert. Somit belaufen sich die veranschlagten Gesamtkosten für das Ärztehaus auf insgesamt 2.703.544,46 €. Die Gesamtfinanzierung sieht wie folgt aus:
1.270.930,– € Stadtumbaumittel Bund/Länder
505.933,– € JESSICA
926.681,46 € Kapitalmarktdarlehen (HLG)
Zur Erinnerung: Geplant waren Kosten von 875.000,– € mit einem städtischen Anteil von 83.200,– €. Ergebnis nach 3 Jahren Bauzeit Gesamtkosten 2.703.544,46 €. Das Ärztehaus ist noch nicht fertig. Es werden weitere Kosten auflaufen, sodass wir wohl (die Spatzen pfeifen es von den Dächern Hombergs) wohl die 3 Millionen Grenze überschreiten. Wer soll das bezahlen? Wieviel Geschäfte dieser Art sollen denn Homberg voranbringen?
Danke Herr Siebert.
Von den anderen "Sachpolitikern" wie sie sich selbst mal nannten (Wir wollen Sachpolitik machen) ist auch wenig bis nichts zu hören. Letztmals im April 2014 meldete sich die FWG öffentlich zum Thema Finanzen.
Mensch Jungs, wenn nicht ihr – wer dann steht für "Wahrheit und Klarheit".
Und ich wette heute schon darauf, dass sich an der Zusammensetzung von Magistrat und Stadtverordneten bei der Kommunalwahl 2016 wenig ändern wird!
Was wohl Herr Siebert zur Homberger Situation und seinem doch immer so gepflegten Eintrten für den Homberger Bürgermeister Wagner sagt? Was ist aus seiner "gebt im eine zweite Chance" bloß für ein Desaster geworden.
Es sind ihre Parteigenossen herr Siebert die da am Werke sind.
Seitens der SPD: Da sitzen dann auch noch einige im Kreistag oder im Vorstand auf Kreisebene. Wann räumt ihr mal auf und befreit euch? Sollen die vielleicht noch belohnt werden und in den Kreisausschuss kommen?
Zur Klärung:
Der Dank gilt Herrn Siebert Stadtverordneter der FWG.
Die Frage dann geht an den MdB Siebert"
zu 9 Bad Man
Bei dem Herrn Siebert im zweiten Teil Ihres Kommentars dürfte es sich um Bernd Siebert MdB aus Gudensberg handeln?
Wenn man sich Gedanken macht zu diesem „Freibrief unserer Bürgervertreter werde ich fast sprachlos. Die Riesenverschuldung der Stadt Homberg ist unter anderem darin begründet, dass der Magistrat keinerlei Kontrolle unterliegt. Es fehlt jegliche Transparenz der Öffentlichkeit gegenüber. Ich würde sehr gern jedes Magistratsmitglied bei entsprechender Gelegenheit mit seinem Abstimmungsverhalten konfrontieren. Dieser systemimmanente Fehler führte unter anderem auch in Homberg zu furchtbarsten finanziellen Verwerfungen. Selbst Fraktionsvorsitzende als auch Stadtverordnete müssen sich normalerweise der Schweigepflicht der Magistratsmitglieder beugen. Wer ernennt aber diese Magistratsmitglieder innerhalb der Parteien? Dies ist der Parteivorstand. Hat man bei den Vorschlägen aber ein unglückliches Händchen und nominiert wenig oder unqualifiziertes Personal in den Magistrat, so können sich diese Personen auch noch hinter der Anonymität verstecken. Als Bürger ist es mir praktisch unmöglich herauszufinden, wer hinter den ganzen Fehlentscheidungen der Stadt Homberg steht. Die Stadtverordneten folgen meistens den Magistratsempfehlungen. Wenn ich mir die Zusammensetzung des Magistrats der Stadt Homberg ansehe, handelt es sich zum Teil um Menschen, denen ich nie meine Ersparnisse zum Verwalten überlassen würde. Ein Teil dieser Personen lässt sich wie ein Bäuerchen auf dem Schachfeld vom letzten Bürgermeister als auch von den Fraktionsvorsitzenden hin und her schieben. Eine Situation wie beispielsweise in der SPD Homberg, dass Mutter und Sohn je eine herausragende Stellung haben, spottet jeglicher Beschreibung. Diese ganzen Verfilzungen und niemandem gegenüber über Jahrzehnte Rechnung ablegen zu müssen haben zur chaotischen Finanzsituation Hombergs geführt.
Herr Hilmar Burkhardt hat vor einigen Wochen einen Leserbrief in der HNA veröffentlicht, in dem er darauf hinwies, dass die Schulden Herrn Wagner nicht allein angelastet werden könnten. Ich habe große Achtung vor Herrn Gunkel und Herrn Blau, die bei der Finanzlage der Stadt Homberg lieber einmal auf Zuschüsse verzichtet haben, bevor sie die Stadt in ihrer Ära in den Ruin trieben. Es hätte mit Sicherheit bei Absprache mit anderen Flächenstädten wie Frielendorf, Borken usw. die Möglichkeit des zivilen Ungehorsams gegeben. Wenn nur 10-15 Bürgermeister wie jetzt bei Südlink sich zusammengesetzt hätten, wäre man nicht allein gewesen. Aber so hat der „Deutsche Michel" sich wieder einmal der Obrigkeit gebeugt und ruinöse Kanalarbeiten durchgeführt. AH dies hätte man je nach finanziellen Möglichkeiten auf längere Zeiträume strecken müssen. Nirgendwo in den südeuropäischen Ländern habe ich bei meinen vielen Reisen diese katastrophale Umsetzung und Verwirklichung von Kanalarbeiten wie hier bei uns gesehen. Das Obrigkeitsbewusstsein des Deutschen hat und wird auch in Zukunft uns immer wieder im Wege stehen. Herr Siebert weist in seinem Artikel weiter oben darauf hin, dass die Kostenübersteigung von 300.000 Euro Jugendzentrum nicht allein zu sehen ist, sondern auch die Kostenüberschreitungen beim Ärztehaus, Feuerwehrgerätehaus Hülsa und Dorfgemeinschaftshaus Berge. Wo bleibt die Transparenz? Hat der Bürger nicht allmählich das Recht, über die tatsächlichen Zahlen informiert zu werden?
Auch ein Stadtarchitekt ohne jegliche Kontrolle durch das Bauamt sucht in dieser Form seinesgleichen.
Ich denke, Herr Dr. Ritz wird in naher Zukunft weiter jeden Arbeitstag vor eine neue Herausforderung gestellt.
Ja,ja, Herr Schnabel!!
Wenn die "Störenfriede" Schnappauf und E. Siebert nicht wären, würde das gemeine Volk noch mehr für dumm gehalten.
Wie heißt es so schön: Im Dunkeln lässt sich gut munkeln.
Zum Verständnis aus der HGO zitiert
§ 66
Aufgaben des Gemeindevorstands
(1) Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
1.
die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
2.
die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
3.
die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
4.
die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
5.
die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
6.
den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
7.
die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.
(2) Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen
§ 74
Widerspruch und Anrufung der Gemeindevertretung
(1) Verletzt ein Beschluss des Gemeindevorstands das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Leider hat die FWG einige Punkte in ihrer Presseerklärung vergessen:
Gut gebrüllt – jedoch fehlt etwas:
§ 21
Ehrenamtliche Tätigkeit
(1) Eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde soll nur Bürgern übertragen werden, die sich in der Gemeinde allgemeinen Ansehens erfreuen und das Vertrauen ihrer Mitbürger genießen; die besonderen Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im Sinne des § 61 Abs. 2 Satz 2 und § 72 Abs. 2 bleiben unberührt. Der Bürger ist verpflichtet, eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde zu übernehmen und auszuüben; dies gilt nicht für das Amt des Bürgermeisters, des Beigeordneten und des Kassenverwalters.
(2) Die Berufung zu ehrenamtlicher Tätigkeit obliegt dem Gemeindevorstand, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei Übernahme seiner Tätigkeit ist der ehrenamtlich Tätige zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung und zur Verschwiegenheit zu verpflichten; die Verpflichtung ist aktenkundig zu machen. Die Berufung kann, wenn sie nicht auf Zeit erfolgt ist, jederzeit zurückgenommen werden.
(3) Die beamtenrechtlichen Vorschriften über Ehrenbeamte bleiben unberührt.
§ 50
Aufgaben
(1) Die Gemeindevertretung beschließt über die Angelegenheiten der Gemeinde, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie kann die Beschlussfassung über bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen. Dies gilt jedoch nicht für die in § 51 aufgeführten Angelegenheiten. Die Übertragung bestimmter Arten von Angelegenheiten auf den Gemeindevorstand kann in der Hauptsatzung niedergelegt werden. Die Gemeindevertretung kann Angelegenheiten, deren Beschlussfassung sie auf andere Gemeindeorgane übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Ist die Übertragung in der Hauptsatzung niedergelegt, ist die Vorschrift des § 6 Abs. 2 zu beachten.
(2) Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern; der Ausschuss ist zu bilden oder zu bestimmen, wenn es ein Viertel der Gemeindevertreter oder eine Fraktion verlangt. Gemeindevertreter, die von der Beratung oder Entscheidung einer Angelegenheit ausgeschlossen sind (§ 25). haben kein Akteneinsichtsrecht. Die Überwachung erfolgt unbeschadet von Satz 2 durch Ausübung des Fragerechts zu den Tagesordnungspunkten in den Sitzungen der Gemeindevertretung, durch schriftliche Anfragen und aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch Übersendung von Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Gemeindevorstands an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung und die Vorsitzenden der Fraktionen. Der Gemeindevorstand ist verpflichtet, Anfragen der Gemeindevertreter und der Fraktionen zu beantworten.
(3) Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.
§ 51
Ausschließliche Zuständigkeiten
Die Entscheidung über folgende Angelegenheiten kann die Gemeindevertretung nicht übertragen:
8. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach näherer Maßgabe des § 100,
Wo ist dieser ?
§ 57
Vorsitzender
(3) Der Vorsitzende repräsentiert die Gemeindevertretung in der Öffentlichkeit. Er wahrt die Würde und die Rechte der Gemeindevertretung.
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§ 66
Aufgaben des Gemeindevorstands
(1) Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
1.
die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
2.
die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
3.
die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
4.
die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
5.
die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
6.
den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
Fehlende Kontrolle ist immer eine Frage, ob die Kontrolleure ihre Aufgabe aktiv wahrgenommen haben oder sich nur darauf verlassen haben was man ihnen serviert hat.
Wer will deckt auf und kann erkennen wann man "beschissen" wird oder werden soll.
Dazu wäre allerdings eine Aufgabenteilung mit klaren Vorgaben sowohl im Magistrat als auch bei den Stadtverordneten nötig gewesen.
Überparteilich und rein am Zweck orientiert.
In Homberg hat man nicht den Eindruck, als habe es je durch die Fraktionen, die Fraktionsvorsitzenden oder die Magistratsmitglieder je so etwas gegeben.
Und da stellt man dann für sich fest, " Wir haben keine Schuld" – der Magistrat hat keine Schuld, die Mitarbeiter der Verwaltung habenkeine Schuld.
Der Wähler, der Bürger ist der Schuldige !
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An Bad Man ihr Kommentar Nr. 3 gefällt mir richtig gut!!