Antrag gelobt und abgelehnt
In die vom Parlament beschlossene Rückabwicklung des skandalösen Kaufvertrags von Kasernengelände an den CDU-Stadtverordneten Axel Althaus und seinen Partner Thomas Hucke kommt Bewegung.
Juristische Ansatzpunkte
Bürgermeister Dr. Ritz sieht juristische Ansatzpunkte, die zu prüfen sind, dazu muss der Wert der Grundstücke und Gebäude festgestellt werden.
Weicht der Verkehrswert des Grundstücks weit von dem extrem niedrigen Kaufpreis ab, dann kann das heißen, der Vertrag ist sittenwidrig gewesen und damit nichtig. Er würde dann als nicht zustandegekommen angesehen werden.
Der Magistrat beantragte, die Stadtverordneten sollten ein entsprechendes Gutachten zur Bestimmung des Wertes in Auftrag geben. Er schlug dazu vor, den Gutachterausschuss des Kreises mit der Wertermittlung zu beauftragen.
Ein Änderungsantrag zu dieser Beschlussvorlage des Magistrats, der den Untersuchungsauftag hinsichtlich Umfang und Bewertungszeitpunkt genauer festlegt, fand lobende Anerkennung.
Im Änderungsantrag sollte statt des Gutachterausschusses auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung beauftragt werden, weil die Arbeitsweise eines Sachverständigen sich von der Arbeit des ehrenamtlich tätigen Gutachterausschusses wesentlich unterscheidet.
Dieser Änderungsantrag wurde von der Mehrheit der Stadtverordneten am 11. September 2014 abgelehnt.
Die Arbeit des Gutachtererausschusses
Der Gutachterausschuss arbeitet auf der Basis des Bundesbaugesetzbuches §193.
Grundlage seiner Bewertung ist die Kaufpreissammlung und die vom Amt veröffentlichten Bodenrichtwert. Diese Basis ist für eine ausreichende Wertermittlung in diesem Fall zu wenig. Zur Beurteilung des Grundstücksverkauf durch die HLG ist eine Einzelfallwertermittlung unabdingbar.
Es ist auch die Besorgnis der Befangenheit vorhanden, da das Amt selbst auf dem Gelände der ehemaligen Dörnbergkaserne steht, also selbst ein vergleichbares Grunstück erworben hat. Welche Preis wurde damals gezahlt?
Das jetzt zu bewertende 3,5 ha Grundstück mit mehreren großen Gebäuden liegt direkt vor den Bürofenstern des Amtes. Es ist davon auszugehen, dass sie die Umstände mitverfolgt haben.
Von einem ehrenamtlich tätigen Ausschuss wird man nicht all zu tiefgreifende Untersuchungen erwarten können, zumal die fachliche Zusammensetzung der Ausschüsse variiert. Dass ein Mitglied in der Lage ist, den Wert eines großes Heizwerks zu ermitteln, ist sehr fraglich.
Wertermittlung wurde schon einmal abgelehnt
Am 15. Mai 2014 hatte ich bereits den Antrag gestellt, den Wert der Grundstücke und Gebäude durch den Gutacherausschuss prüfen zu lassen. Er wurde abgelehnt. Damals war ich selbst noch vom Gutachterausschuss ausgegangen. In der Zwischenzeit habe ich mich kundig gemacht und empfehle unbedingt einen vereidigten Sachverständigen.
Bei der Abstimmung über den Wertermittlungsantrag im Mai hat auch der Grundstückskäufer Axel Althaus (CDU) teilgenommen. Er hat nicht, wie es sein Pflicht gewesen wäre, sein Befangenheit angezeigt und den Raum verlassen. Auch der Stadtverordnetenvorsteher hat ihn nicht dazu aufgefordert.
Das Wertgutachten wird, wenn es einmal vorliegt, sehr genau im Detail zu prüfen sein. Was ist an Ab- und Aufschlägen enthalten, welche Wert werden mit welcher Begründung herangezogen?
Unabhängig davon ist auch der Strafrechtsvorwurf der Untreue zu prüfen. Nach den bisherigen Kenntnissen liegen dazu schon seit einem Jahr Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft vor.
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Statt Sachverstand wird mit ehrenamtlicher Arbeit vorgetäuscht, man ermittle sachgerecht die Werte !
“Bei der Abstimmung über den Wertermittlungsantrag im Mai hat auch der Grundstückskäufer Axel Althaus (CDU) teilgenommen. Er hat nicht, wie es sein Pflicht gewesen wäre sein Befangenheit angezeigt und den Raum verlassen. Auch der Stadtverordnetenvorsteher hat ihn nicht dazu aufgefordert.”
Neue Zeiten?
Alles wie bisher.
Von wegen Unterstützung für den Bürgermeister. Die Realität des Alltags in Hombergs politischer Landschaft hat ihn doch schon längst eingeholt.
Gibt er sich eigentlich mit so einer Wertermittlung zufrieden?
Als Bürgermeister und Anwalt sollte er doch dazu eine eigene Meinung haben.
Ob er die uns Bürgern mal eröffnet?
Schade. Homberg ist und bleibt im Sumpf.
👿
Wofür gibt es eigentlich eine kommunale Dienstaufsicht?
Wofür Disziplinarvorgesetzte eines Bürgermeisters?
Ein Landrat stemmt sich gegen Bürgerwünsche ( Kfz Kennzeichen, beantwortet Fragen von Bürgern nur unzureichend bis gar nicht (Energielotsenweiterführung), greift sichtbar nicht ein.
Ein KBA sieht keinen Handlungsbedarf und begnügt sich mit Gesprächen wenn es um die Sicherheit von Patienten geht – andererseits wird ein Riesen Bohai angestimmt wegen einer Kulturscheune.
Fragen nach Nutzungsänderungen werden entweder beantwortet mit ” Haben wir keine Kenntnis von, obwohl der Mail der Bericht der HNA beigefügt ist. Sieht erst einen Prüfungsbedarf wenn man sie gerade mit “Zwang” dazu auffordert.
Staatsanwälte sprechen von einem Verfahren, können aber im gleichen Schreiben plötzlich ohne Az das nicht zuordnen, obwohl es die gleiche Staatsanwaltschaft ist die dazu Ermittlungen führt und ein Verfahren am Gericht anhängig ist.
Stellen in einem anderen Fall fest, es sei ja noch nicht als sicher ob Geld geflossen sein, prüfen aber keine Belege um das zu verifizieren.
Stellen bei Prüfung der Frage nach Protokollfälschung fest, eine gleichlautende Ermittlung sei schon erfolgt.
Ein Verwaltungsgericht lässt die Entscheidung über ein Bürgerbegehren einfach liegen.
Ein Landgericht schiebt ein Verfahren über Jahre vor sich her.
Da soll man noch glauben, Deutschland sei ein Rechtsstaat und die Verwaltung arbeite für den Bürger?
Und ein sozialer noch dazu!!!
P. S.
Die Stromkosten sind laut neuesten Statistiken um ca. 38 % gestiegen.
Gleichzeitig stellt das BVerfG fest, der Regelsatz ALG II sei gerade noch rechtmäßig.
P. P. S.
Mindestlohn von 8,50 € für alle.
Mit winzigen Ausnahmen ausgerechnet bei denen, die diesen Lohn am nötigsten hätten.
Dazu dann diese Meldung:
1.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/29/die-schande-von-europa-deutschland-beutet-seine-arbeiter-aus/
2.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/01/22/eu-politiker-gehaelter-die-groesste-selbstbedienung-aller-zeiten/
3.
Pensionen für EU-Abgeordnete steigen um 423,5 Prozent
https://www.focus.de/finanzen/news/neue-regelung-vor-fuenf-jahren-pensionen-fuer-eu-abgeordnete-steigen-um-423-5-prozent_id_4135556.html
Haben wir uns alle zu früh gefreut? Waren wir zu euphorisch nach der Wahl?
Noch will ich es nicht glauben…
Die HLG will mit offenen Karten spielen. Für eine Behörde oder staatliche Stelle ist das ein Eingeständnis, in der Vergangenheit mit der Wahrheit nicht immer so umgegangen zu sein, wie man es von einer solchen Stelle zu erwarten hat bzw. zu der sie verpflichtet ist. Möge sich die Fachaufsicht diesens Bekenntnisses annehmen.
Getoppt werden die Ausführungen wenn man an die nunmehr entwickelten Verkaufspreise verweist. Ist dies nicht die Aufgabe der HLG vor Vermarktung von Flächen? Ist sie nicht verpflichtet, Grundstücke der öffentlichen Hand unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu veräußern? Warum wurde die Flächen von Herrn Althaus verschleudert ?
Die Homberger Bürger müssen wieder Vertrauen in die örtliche Politik gewinnen.
Daher kann nur ein vereidigter Sachverständiger für die Wertermittlung in Frage kommen.
Hier wurden in der Vergangenheit tausende von Euros in den “Wind gesetzt”.
Daher ist es unerlässlich, dass ein neutraler und vereidigter Sachverständiger tätig wird!
Dann wird man sehen, ob Herr Althaus Vorteile erlangt hat und die Homberger betrogen wurden oder eben nicht!
Dies müsste auch im Interesse von Herrn Althaus liegen.
Ich beteilige mich an den Kosten für den vereidigten Sachverständigen, wenn dieser der Stadt zu teuer ist. Ich hoffe, dass ich Mitstreiter finden werde.
Wenn möglich, sollte der Sachverständige außerhalb des SEK-Kreises kommen.
zu 5.
Vollkommen korrekt. Ich bin auch dabei, wenn es an finanziellen Mitteln hapern sollte. Wenn Herr Althaus schon nicht die Courage hat sein Schnäppchen durch einen Sachverständigen ordentlich bewerten zu lassen um damit die Vorwürfe gegen ihn aus der Welt zu schaffen, dann muss dieser neutrale Sachverständige ohne irgendwelche Verbindungen von der Stadt beauftragt werden. Es stellt sich mir aber auch die Frage, warum das die HLG nicht schon längst gemacht hat. Es muss ja auch in Ihrem Interesse sein zu belegen, dass der Verkaufspreis nicht den Tatbestand der Untreue erfüllt, denn gerade deswegen wird ja auch unter anderem gegen Herrn Kothe (HLG) von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Das es keiner der bisherigen Akteure in das Auge gefasst hat und Herr Kothe sich auf die Verteidigungsbasis zurückzieht, dass er mit den Preisverhandlungen nichts zu tun hatte und ihm der Preis durch Wagner und Althaus vorgegeben wurden, lässt nur den Schluss zu, dass dieser Preis sittenwidrig ist. Umso wichtiger ist die Beauftragung eines wirklich neutralen Sachverständigen, der einen für die Bürger glaubhaften reellen Preis für dieses Grundstück mit allen seinen Aufbauten ermittelt.
Man könnte natürlich auch sagen „warten wir doch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab, die werden dann doch sicher feststellen, ob hier Untreue vorliegt“. Justitia hat aber leider nicht nur verbundene Augen, sondern liegt vermutlich ihrer Waagschale und des Schwertes beraubt gefesselt in irgendeinem Keller der Hessischen Landesbehörden und wartet auf das nächste Water Boarding. Vermisstenmeldungen werden offensichtlich auch ignoriert, man sollte mal nach ihr suchen gehen, sie ist hier in Homberg schon zu lange abwesend. Vielleicht ist es aber auch an der Zeit das Fehlen von Justitia für bestimmte Kreise zu akzeptieren. Damit stellt sich aber die Frage, warum sollen die Regeln der Anarchie nur für die politischen Akteure gelten? Sollten wir dann nicht alle mehr Anarchie einfordern? Aus Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Anarchie):
„Anarchie bedeutet somit für Anarchisten, dass jeder Mensch sich ohne unterdrückende Autorität und in freier Assoziation mit anderen Menschen entfalten kann.“
„Es gibt keinerlei lenkende Zentralgewalt. Sanktionen gehen nicht von einer Führungsschicht aus, sondern sind nur möglich, wenn vorher vereinbarte Regeln verletzt wurden. Als weitestgehende Konsequenz wird dabei der Ausschluss aus der kommunalen Gemeinschaft angeführt.“
Ich wiederhole hier gerne noch einmal meinen Aufruf vom 03.April 2013 (https://www.homberger-hingucker.de/?p=8752#comment-16484 ), ganz besonders:
„Es ist an der Zeit die Waffen zu wechseln um dieser Plage Hombergs Herr zu werden. Couragierte Bürger können die Verachtung offen ausdrücken und jeder Homberger Bürger kann der Familie die finanziellen Mittel entziehen. Wer Homberg beklaut ist es nicht mehr wert von der Gemeinschaft akzeptiert oder geachtet zu werden.“
Um auf den speziellen Fall Herrn Althaus zurückzukommen. Herr Althaus möchte sicherlich nicht aus der Homberger Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es wurden im hier in diesem Blog gerade erst gestern Abend von „einem Freund“ ein Vorschlag unterbreitet (https://www.homberger-hingucker.de/?p=13595#comment-41651 ) wie er dieses Thema bereinigen könnte. Man sieht also, auch die Gesellschaft will ihn nicht unbedingt ausschließen. Aber dazu gehört auch bei ihm Einsicht. Und solange hier keine Einsicht herrscht, und solange wir annehmen/akzeptieren müssen, dass er keinerlei Sanktionen einer Führungsschicht zu erwarten hat, „solange ist es an der Zeit ihm die Achtung, die Akzeptanz, die finanziellen Mittel und alle anderen Vorteile unserer Gemeinschaft, die man selbst zur Verfügung hat zu entziehen“.
Mich würde mal die Einschätzung eines Rechtsanwaltes/Juristen interesieren, und zwar auf die juristischen Chancen von HerrnAlthaus/Hucke nach einer Rückabwicklung.
-Es existiert ein notariell beglaubigter Kaufvertrag -Althaus&Hucke stehen im Grundbuch
-Althaus&hucke haben den Kaufpreis gezahlt, Arbeiten an Ihren Gebäude ausgeführt, Grunderwerbssteuern/ Grundsteuer A&B, Oberflächenwasserabgabe usw. gezahlt..
-Wenn es zu einer Rückabwicklunbg kommt, wie stehen die Chancen von Herrn Althaus und Herrn Hucke auf eine Entschädigung auf entgangenen Gewinn/Nutzung. und Erstattung der durch den Kauf entstandenen Kosten.
Schließlich haben Althaus/Hucke die HLG/Stadt nicht "mit der Pistole auf der Brust" dazu gewzungen an Sie zum genanntem Preis zuverkaufen.
@ Vendetta, nett ihr "SelbstLink", der folgende Kommentar von Herrn Karl Hassenpflug bringt es allerdings auf den Punkt… : Der Kommentator versteckt sich hinter einer falschen -Emailadresse, die nicht existiert.
Ich kann Google:
Hier meine Antwort, frei nach Herrn Paulos Worten aus der Vergangenheit unter BM Wagner:
” Fragen sie den Bürgermeister”
Dieser ist Rechtsanwalt !
Die Erstellung des Wertgutachtens deutet daraufhin, dass bei Herrn Althaus, zumal er vermutlich an der Abstimmung teilgenommen hat bei der der Kaufvertrag abgesegnet wurde und mit abgestimmt hat, evtl. Gründe existieren.
Der Verkauf ja nicht an ihn, sondern an jemand anderes stattfinden sollte und dafür die Zustimmung der Stadtverordneten vorliegt.
Der Verkauf als solches, wenn eine erhebliche Diskrepanz zwischen Kaufpreis und Wert existiert, sittenwidrig war.
Somit kein Vertrag zu Stande kam.
Der Grundbucheintrag damit auch nicht rechtmäßig ist.
Bei Sittenwidrigkeit entsteht kein Anspruch auf Entschädigung.
👿
@IchkannGoogle
Wir haben doch einen Volljuristen als Bürgermeister. Er kann Ihnen und allen anderen Bürgern die Fragen zu einer Rückabwicklung garantiert beantworten.
Was meinen Sie: War der Preis angemessen, zu niedrig oder gar zu hoch?
Viele vermuten, dass er zu niedrig war. Sollte dies durch einen vereidigten Sachverständigen festgestellt werden, kann man ab einer bestimmten Höhe von einem Versagen der Verantwortlichen dieser Stadt ausgehen.
Würden Sie dieser Einstellung zustimmen?
Der ganze Ärger wäre vermieden worden ( für die Stadt und die Käufer) wenn vor dem Verkauf ein Gutachten durch einen vereidigten Sachverständigen erstellt worden wäre.
“Hinterher ist man immer schlauer”. Diesen Satz würde ich in diesem Fall nicht gelten lassen.
Ich wäre mir mit Ihrer Argumentation nicht so sicher,
1.) Steht es Herrn Althaus/Hucke frei ein Gegengutachten erstellen zulassen. Und bei Gutachten gibt es immer 2 Extreme. Unabhängig…. ja aber dessen Brot Ich ess, dessen Lied Ich sing… Das ganze landet vor Gericht und es zieht sich weiter hin, ohne das auch irgendetwas mit dem Gelände geschieht. (was machen ja auch zur Selbstbestätigung Ihrer meinung recht ist)
2.) Ist der Verkauf, durch die HLG (eine in Immobillien&Bewertungen erfahrene Gesellschaft) erfolgt, und nicht durch eine geistig verwirrte Person. Der HLG wird jeder Richter eine Sorgfallspflicht unterstellen, hier stellt sich die Frage, inwiefern die HLG gegenüber der Stadt haftbar ist.
3.) Es hat ein Gebot für die verkauften Bereiche gegeben, dieses wurde von der Verkäuferseite akzeptiert, wie gesagt, niemand hat die Stadt/HLG gezwungen zuverkaufen.
4.) Der niedrige Wert allein, wird als Argument für die Sittenwidrigkeit kaum ausreichend sein, juristisches Stichwort "Äquivalenzstörung" es muss zum niedrigem Wert eigentlich immer eine zweiter Tatbestand hinzukommen. (eine Zwangslage, Un/kenntnis oder geistige Einschränkungen des Verkäufers). Allein der Preis rechtfertigt imho keine Sittenwidrigkeit. Wenn 2 (juristische oder Privat)Personen sind einig sind, können sie sich auch einen fabrikneuen RollsRoys für 1€ verkaufen.
zu "IchkannGoogle"
Lassen wir das Spielchen doch sein, bis es seinen Weg gegangen ist. Das fehlen einer Mailadresse die einer Person zugeordnet werden kann ist doch vollkommen egal.
Gibt es denn bundesweit vergleichbare Militärflächen die zu ähnlich niedrigen Preisen verkauft wurden
.
Hier müsste doch die BIMA Auskunft geben können.
Wie sieht es denn an den anderen Standorten in NOrdhessen aus?
Zu welchen Preisen hat man dort seitens der Stadt verkauft?
Sontra, Hess. Lichtenau, Wolfhagen, Arolsen, Schwalmstadt, Hann. Münden ?
Dort war die Infrastruktur ähnlich.