Die Bauschäden an den Schirnen: Wer zahlt?
Die Schirnen sollen von der Stadt gekauft werden, obwohl in einer der Schirnen ein Wasserschaden besteht, der beim Umbau des darüberliegenden Kirchplatzes entstanden ist.
Wer ist für diesen Schaden haftbar?
Aus dem Schreiben eines Rechtsanwalts, den die Stadt befragt hat, geht hervor, dass es ein juristisches Verfahren beim Landgericht gibt: Stadt Homberg gegen Gerlach – gemeint ist wohl der Architekt der Umbauplanung.
Der Eigentümer der Schirnen hat der Stadt die Sanierung über den Schirnen erlaubt. Damit darf für ihn aber keine Verschlechterung eintreten, wie es durch den Wasserschaden erfolgte.
Das Schreiben irritiert, da der der Anwalt argumentiert, dass vom Eigentümer gegen die Stadt Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, von daher empfiehlt er, die Schirmen zu kaufen.
Was bisher noch nicht geklärt ist: Wer ist für den Schaden haftbar?
Bereits vor Baubeginn äußerte die beauftragte Baufirma Bedenken zu der baulichen Lösung. Die Baufirma lehnte deswegen auch eine Gewährleistung ab. Wer hat trotz dieser begründeten Bedenken darauf bestanden, dass trotzdem fehlerhaft gebaut wurde und hat diese Ausführung von Seiten der Stadt angewiesen?
Mögliche Schadenensersatzansprüche gegen die Stadt müssten an den Verantwortlichen gehen.
Es kann doch nicht sein, dass am Ende die Bürger der Stadt für die Kosten aufkommen und die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Wer hat die Bauausführung von Seiten der Stadt abgenommen?
siehe auch: Schirnen und Krone kaufen
Druckansicht
https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Stavo_-_Einladung_2014-09-11-Teil2.pdf
In der Anlage 18.1 gibt es die Stellungnahme des RA Dippolder die er anfertigte weil ihnder BM Dr. Ritz um eben diese gebeten hatte.
Dort heißt es:
1. Diese Bauwerke sollten unbedingt im Besitz der Stadt sein – deklariert als persönliche Meinung, die hier nichts zu suchen hat.
2. Schadensersatzansprüche sind möglich.
3. Es wird auf eine Abgeltungsklausel hingewiesen die man abschließen sollte.
4. Trotz dieser Zusatzklauseln hätten die Eigentümer immer noch Ansprüche.
Wer auch immer hier schlecht bis miserabel gehandelt hat:
Solange wie die Kostenfrage nicht geklärt ist, kommt der Kauf einem Verzicht auf Schadensersatz seitens der Stadt gegenüber den für diese Schäden Verantwortlichen gleich.
👿
Dann beauftragen Sie mal einen anderen Rechtsanwalt der wird Ihnen einen fundierten anderen Vorschlag unterbreiten.
Es bleibt doch wie es ist. Die Schirnen sind derzeit nicht nutzbar. Dies ändert auch das ständige Aufarbeiten dieses Thema nichts.
Fakt ist auch. gehörten die Schirnen mir und ich als Privatman hätte durch solch einen Schaden einen Nutzungs bzw Entgeldausfall, durch entgangene Mieten, Pacht, etc. wäre ich doch in erster Linie daran interessiiert das dieser Schaden behoben wird, sprich der Verursacher dafür zur Kasse gebeten wird.
Ich als Bürger, der ständig über “Schirnenkauf seitens der Stadt , ja oder nein…..” wer zahlt …usw lesen muss frage mich hier an dieser Stelle, läuft in dieser Richtung überhaupt etwas ? Ist man mit Gutachtern dran zu klären wer zahlen muss. Dann kann man doch erst daran gehen, dieses unsägliche Thema “Kauf der Schirnen seitens der Stadt” in die Hand zu nehmen.
Klärt doch ersteinmal wie weit diese Sachlage geklärt ist. Eine Stadt kann doch nicht so DUMM sein und Objekte kaufen die nicht nutzbar sind, sprich nur Geld kosten!!!!
Kein Mensch kauft sich einen Teuren Rennsattel wenn er vorab schon weiß das das Pferd welches er kaufen will lahmt.
Ich muss echt immer mehr an der Fähigkeit der Stadtverordneten die so etwas befürworten zweifeln. An der Meinung des Starstadtarchitekten G. wird ja wohl der Kauf nicht abhängig gemacht. Wie dieser “Meister” arbeitet haben wir ja alle inHomberg immer wieder gelesen bzw gemerkt/gesehen !!!
(Übrigens: wie weit ist denn der geförderte Bau /Umbau der von Ihm gekauften Häuser. Sollten die Wohnungen nicht längst nutzbar sein????)
An 2 genauso ist es leider hat Rechtsanwalt Dippolter nicht immer und vorliegend wohl eher gar kein Recht !