Die Sachlage zur Pfarrscheune und den Kulturveranstaltungen
Die Extra Tip Werbegesellschaft mbH Kassel, veröffentlichte in der Ausgabe des Extra Tips vom 10. August 2014 einen Bericht und einen Kommentar von Andreas Bernhardt unter der Überschrift "Bauaufsicht macht Pfarrscheune dicht – Veranstaltungen trotz möglicher Mängel beim Brandschutz". Zu den Texten folgende Erklärung:
Die Sanierung der Scheune
Seit 15 Jahren habe ich immer wieder Kulturveranstaltungen im Schwalm-Eder-Kreis organisiert, in eigenen Räumen oder in anderen Veranstaltungsorten. Wir gehören dem Landrosinen Kulturnetzwerk Schwalm-Eder e.V. und dem Amateurtheaterverband an.
Seit 2010 haben wir im Sommer auch in die Scheune zu Veranstaltungen eingeladen, nachdem in zwanzigjähriger Sanierungsarbeit ein Zustand erreicht war, um den leeren Raum im Erdgeschoss auch dafür temporär zu nutzen. Insgesamt wurde der Raum mit 42 Plätze im ganzen Jahr dafür maximal 10 Stunden genutzt. In der anderen Zeit dient er als Werkstatt oder Abstellraum, z.B. für die Gartenmöbel im Winter. Der Raum ist nicht heizbar, eine dauerhafte Nutzung für Veranstaltungen ist deshalb nicht möglich. Für das Scheunengebäude gibt es kein Nutzungskonzept, Ziel ist es die 300-jährigen Scheune zu sichern und zu unterhalten, in der Hoffnung, dass das Gebäude später einmal von den Kindern oder späteren Generationen genutzt werden kann.
Die Bauaufsicht
Im November 2013 kam ein Mitarbeiter des Kreisbauaufsichtsamtes, nachdem er ein Anzeige erhalten habe zur Besichtigung. Noch bevor die Scheune betreten hatte, verbot er weiter öffentlichen Veranstaltungen. Außerdem wolle er prüfen, ob im Haus ein unangemeldeter Gewerbebetrieb besteht.
Ich wies den Beamten darauf hin, dass in der Verwaltung das Prinzip der Schriftlichkeit gilt. Nur wenn ich das Verbot schriftlich erhalte, habe ich auch die Möglichkeit Rechtsmittel dagegen einzulegen.
Im Mai 2014 wurde mir schriftlich mitgeteilt, ich könne mich zu der Verbotsandrohung äußern, was ich ausführlich tat. Anfang Juli erhielt ich per förmlicher Zustellung eine kostenpflichtige Ordnungsverfügung mit der Androhung von Zwangsgeld. Gegen die Verfügung habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt, gleichzeitig wurde über meine Rechtsvertretung Akteneinsicht verlangt. Weiterhin kam ein Bußgeldbescheid gegen den ebenfalls noch innerhalb der Frist Widerspruch eingelegt werden wird.
Begründung der Behörde
Um in der Scheune Veranstaltungen durchzuführen, wäre eine Baugenehmigung erforderlich. In dem Schreiben heißt es:
"In der Verwaltungsrechtsprechung ist anerkannt, dass zum Zwecke der Gefahrenabwehr (Brandschutz) eine ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgeübte Nutzung untersagt werden kann."
Es geht also darum mögliche Gefahren durch Brand zu verhindern. Außerdem hat die Behörde einen Ermessenspielraum, die Nutzung zu untersagen ist eine Kann-Vorschrift.
"Die sofortige Vollziehung des Nutzungsverbotes wurde im öffentlichen Interesse […] angeordnet, weil die ungenehmigte Nutzung einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt. […] Die Vollziehung des Nutzungsverbotes ist auch regelmäßig eilbedürftig."
Die Behörde verweist auf "Gleichbehandlungsgründe" und darauf dass "eventuell durch brandschutzrechtliche Mängel eine Gefährdung von Menschen im Brandfalle besteht."
Der Ordnungsverfügung ist bereits fristgerecht widersprochen, ein weiterer Widerspruch gegen den Bussgeld-Bescheid wird noch verfasst, dem soll deshalb hier noch nicht vorgegriffen werden.
Die gar nicht eindeutige baurechtliche Lage wird in einem späteren Beitrag erörtert.
Der Weg in die Öffentlichkeit
In der letzten Woche rief mich Herr Bernhard vom Homberger Anzeiger an und wollte meine Sicht zu dem Veranstaltungsverbot in der Scheune hören.
Den Fall hatte ich bisher nicht öffentlich gemacht, da es eine Privatangelegenheit ist.
Woher hatte Herr Bernhard die Informationen über das Scheunenverbot? Sein Wortlaut deckt sich in Teilen mit dem Wortlaut aus dem an mich gerichteten Behördenschreiben.
Wer hat sie ihm gegeben und aus welchem Grund?
Erstmals wurde der Sachverhalt in der Magistratssitzung am 3. Juli 2014 unter dem Punkt von Martin Wagner bekannt gegeben und im Protokoll vermerkt.
Nach Mitteilung des hiesigen Bauaufsichtsamtes wurde Herrn Schnappauf die Nutzung der ehemaligen Pfarrscheune für kulturelle Veranstaltungen untersagt, da keine Baugenehmigung vorliegt.
Außerdem betreibt er seit vielen Jahren einen Beherbergungsbetrieb, ohne dass dieses Gewerbe angemeldet wurde.
Am 3. Juli wurde mir erst die Ordnungsverfügung zugestellt, von der an diesem Tag bereits im Magistrat gesprochen wurde, wobei zu fragen ist, warum dieses Thema in der Magistratssitzung thematisiert wurde, da es keine Angelegenheit des Magistrats ist. Die Behauptung "Gewerbebetrieb" wird wider besseren Wissens ständig verbreitet, dazu wurden auch vom Ordnungsamt die persönlichen Daten verfälscht.
Der kleine Kreis
Es gibt einen kleinen Kreis von Leuten, die auf verschiedenen Wegen die Berichterstattung im Homberger Hingucker zu verhindern oder wenigstens zu behindern versuchen, wozu verschiedene Strategien erwogen wurden, wie mir schon vor längerer Zeit zugetragen wurde.
Nachweisbar ist es in einer Strafanzeige vom 10. Juni 2013 von Alwin Altrichter gegen mich, in der die Behauptung des Gewerbebetriebes erstmals auftaucht, auf die sich der Beamte des Bauamtes und der ehemalige Bürgermeister Wagner beziehen.. Die Ermittlungen zu dieser Anzeige und die zu den Anzeigen von Axel Althaus und Heider Olten wurden am 06.03.2014 eingestellt.
Die verschiedenen Be- und Verhinderungsversuche werden in einem späteren Beitrag ausführlich dargestellt werden.
HNA berichtet
Die HNA machte in einer Meldung auf die nächste Veranstaltung aufmerksam und nannt noch die Scheune als Veranstaltungsraum, dies korrigierte ich per Email. Die HNA nahm das zum Anlass über den Fall am 09.08.2014 zu berichten.