Ärztehaus: Magistrat ignoriert eigene Stellplatzsatzung
Auch Homberg hat eine eigene Stellplatzsatzung, darauf machte ein Leser aufmerksam:
Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt in § 44 HBO die Grundlage für Stellplätze in Hessen die dann durch Einzelverordnung der Städte und Gemeinden sozusagen mit Leben gefüllt wird
In der Homberger Stellplatzsatzung von 1994 ist geregelt:
§ 3 (5) Werden für mehrere bauliche oder sonstige Anlagen, deren Geschäfts- oderHauptbetriebszeiten sich zeitlich ablösen, gemeinsame Stellplätze geschaffen, so bemisst sich die Zahl der erforderlichen Stellplätze nach dem höchsten gleichzeitigen Bedarf.
§ 4 (4) Grundsätzlich müssen die notwendigen Stellplätze und Garagen mit der Ingebrauchnahme der Anlage, zu der sie gehören, hergestellt und betriebsfertig sein.
https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Stellplatzsatzung_Stand_Oktober_1994.pdf
Ablösesatzung
Könne bei einem Bauvorhaben auf eigenem Grundstück die notwendigen Stellplätze nicht geschaffen werden, gibt es die Möglichkeit der Ablösezahlung. Das hat den Sinn, dass die Stadt mit diesen Geldern an anderer Stelle Parkplätze finanzieren kann.
Dazu gibt es eine Ablösesatzung in der u. a. festgelegt wird, dass eine Baugenehmigung erst erteilt werden darf, wenn der Ablösebetrag bezahlt ist.
https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Abloesesatzung_Stellplaetze_Stand_Oktober_1994.pdf
https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Abloesesatzung_Aenderungssatzung_Stand_Januar_2002.pdf
Für das Ärztehaus trifft diese Regelung nicht zu. Die Ablösesatzung kommt für die Stadt nicht in Frage, sie würde nur das Geld aus einer Tasche in die andere Tasche stecken.
Auch die vorgeschriebenen Abstellplätze für Fahrräder sucht man beim Ärztehaus vergeblich.
Wer haftet für den Schaden?
Solche Planungsgesichtspunkte sind dem angestellten Architekten der Stadt offensichtlich nicht bekannt oder er hat sie ignoriert, so wie er sich schon in seinen anderen Planungsentwürfen für die Innenstadt über Regeln hinweg setzte.
Hätte ein beauftragter Architekt so gearbeitet, wäre er haftbar. Bei einem städtischen Angestellten entfällt diese Haftung, zumal der Magistrat die Planung so akzeptiert hat. Eine Versicherung wird auch nicht zahlen, da fahrlässig gehandelt wurde. Die Stadt hat den Schaden selbst zu zaheln oder genauer, die Bürger.
Für den neuen Bürgermeister Dr. Nico Ritz gibt es auch bei dieser Baustelle noch viel zu tun. Er ist nicht zu beneiden, muss er doch zukünftig den Planungspfusch vieler Baustellen beseitigen.
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"Die Ablösesatzung kommt für die Stadt nicht in Frage, sie würde nur das Geld aus einer Tasche in die andere Tasche stecken."
Diese Satzung käme schon in Frage.
Die Kosten der Ablösung würden ja in die Pachteinahmen mit eingerechnet werden müssen. Dadurch würde die Pacht steigen – was evtl. dazu geführt hätte, dass den Ärzten die Kosten zu hoch gewesen wären. Sie würden auch in der Höhe der Baukosten auftauchen.
Diese Fakten könnten evtl. auch zum Verzicht der Anlage weiterer Parkplätze geführt haben. Die Stadt hätte höhere Baukosten und Eigenanteile gehabt und nicht alles davon wäre umlegbar gewesen. Der Verweis des Architekten auf die Nutzung öffentlicher Parkplätze ist meiner Meinung nach nur zulässig, wenn dies seitens der Satdt genehmigt wurde und eine Ablösezahlung erfolgte.
Wie weit Parkplätze nach der Stellplatzsatzung eingeplant waren sollte man dem Beschluss der Stadtverordneten entnehmen. Denn gegen die da genehmigten Pläne hat man ja sowieso schon verstoßen. z. B. was die Rampe für Rollstuhlfahrer anbetrifft die ungeschützt da eingeplant war, wo heute Fahrzeuge der Ärzte parken!
Ein anderer Fakt ist auch, das die Ablösekosten zwar seitesn der Sadt gezahlt werden, jedoch dann zweckgebunden nach der § 3 Ablösesatzung der Stadt Homberg zu verwenden.
Die Ablösesatzung ist nicht mehr aktuell da zwischenzeitlich die HBO nicht mehr nach § 50 Abs. 7 zur Anwemdung kommt, sondern nach § 44 Abs 2 im Anschluss zum verständnis aufgeführt.
(2) 1 Der Geldbetrag nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ist zu verwenden für
1.
die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes,
2.
die Unterhaltung bestehender Parkeinrichtungen,
3.
investive Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs oder
4.
investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs.
2 Die Verwendung des Geldbetrages muss für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken.3 Die zeitliche Reihenfolge der Verwendungsmaßnahmen bestimmt die Gemeinde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Umfangs und des Grades der durch den ruhenden Verkehr hervorgerufenen Gefahren für die Sicherheit, Ordnung oder Leichtigkeit des Verkehrs und ihrer tatsächlichen Möglichkeiten der Verwendung.
(3) 1 Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden. 2 Sie dürfen Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen und sie besuchen, nicht benötigt werden.
(4) 1 Macht eine Gemeinde von der Satzungsermächtigung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Gebrauch, trifft sie die Entscheidung über den Fortfall der Herstellungspflicht und über die Zahlung des Geldbetrages. 2 Die Baugenehmigung kann von der Entscheidung der Gemeinde und von der Zahlung des Geldbetrages abhängig gemacht werden.
Schon im Dezember 2011 schrieb „heinrich“ in 2 Kommenatren
Wo will man denn beim Amtsgericht parken? Bei 4-5 Arztpraxen brauchen allein die Ärzte mit Helferinnen 20 Parkplätze. Dazu die Patienten – macht locker 50 notwendige Parkplätze.
https://www.homberger-hingucker.de/?p=4224#comment-12787
Wer zum Arzt will, dem geht es meistens nicht besonders bzw hat auch schon ein gewisses Alter.
Der will bis vor die Tür fahren. Ich teile die Argumente, die für das Amtsgericht sprechen, aber ohne Parkplätze, ist das nichts Halbes und nichts Ganzes
https://www.homberger-hingucker.de/?p=4224#comment-12798
Dazu auch mal die Kommentare 11 und 12 lesen
https://www.homberger-hingucker.de/?p=4224
Bezogen auf die 1200 qm Nutzfläche die da zur Verfügung stehen hat "heinrich mit seiner Vermutung gar nicht so schlecht gelegen. 48 insgesamt davon dann 36 für die Kunden. Dazu dann noch 20 Fahrradstellplätze.
zu 3. Ich muss mich korrigieren. Es müssten 76 Parkplätze sein. Davon 57 für Patienten.
Am 4. Januar 2013 gab es in einer HNA Beilage – HNA Magazin – einen Bericht über das Ärztehaus. Darin äußert sich Architekt Gontermann über die Größe des Objektes, die Anzahl der Praxen und die Baukosten.
Auf 1900 qm stehe nunmehr für 7 Praxen Flächen zur Verfügung. Die Kosten 2,7 Millionen €. Zuschüsse kämen aus dem Stadtentwicklungsfond JESSICA und aus dem Stadtumbau West.
Neben den Praxen Dr. Weber und Dr. Menzer seien die Vertragsverhandlungen mit weiteren Fachärzsten auf einem guten Weg !
Nun kann man hingehen und sich ein Bild von den 7 Praxen machen, den Stand der Bauarbeiten beobachten und der, wie angekündigt in wenigen Tagen fertigen vollständige Beschilderung, folgen.
Wer Parken will besorgt sich in den Praxen eine Parkkarte und kann mal eben eine Kaffee trinken gehen, frei von Parkgebühren oder Ängsten ein Knöllchen zu erhalten. " Park mal wieder in Homberg" wäre doch durchaus ein Slogan, oder ?
Es geht doch nichts über Fachleute und Experten in unserer Verwaltung. Wo wären wir nur ohne sie?
In diesem Sinne
Schönes Wochenende.
Mein Tipp:
Deutschland wird Weltmeister. Mit 2:1. Leider ist im Freundeskreis der Tipp 7:1 schon genutzt!