HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kontrolle der Verwaltung soll ruhen

AuftragsbeschlussDer Akteneinsichtsausschuss zur HLG will seine Arbeit ruhen lassen, weil die Akten von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden. Das schlug der Vorsitzende Stefan Gerlach dem Ausschuss in am 2. 12. 2013 vor, der sich dieser Meinung anschloss. Damit ruht die Arbeit des Ausschusses.

Untersuchungsauftrag
Am 10.04.2013 beantragten SPD und Bündnis90/Die Grünen die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses mit dem die Arbeit der Hessische Landgesellschaft (HLG) untersucht werden soll, die viele Immobilien in Homberg bearbeitet und wodurch sich erhebliche Zahlungsverpflichtungen für die Stadt aufbauen. Aktueller Anlass war der Grundstücksverkauf in der ehemaligen Dörnbergkaserne an Althaus/Hucke.

Der Ausschuss kann weiter arbeiten – wenn er es wirklich will
Schon einmal hat die SPD einen Akteneinsichtsausschuss ruhen und damit auslaufen lassen. Bei dem Fördermittelmissbrauch im Projekt "Soziale Stadt", bei der ein Mitarbeiter eingestellt wurde, der für den Bürgermeister als Pressesprecher im Rathaus arbeitete, hatte die Staatsanwaltschaft auch Akten beschlagnahmt. Auch damals wurde die Beschlagnahme zum Anlass genommen, die Arbeit ruhen zu lassen.
Es war ein willkommener Anlass, der aber nicht stichhaltig ist. Die Staatsanwaltschaft untersucht unter dem Aspekt des Strafrechts. Die Stadtverordneten haben zum Beispiel unter dem Aspekt der kommunalen Finanzen zu untersuchen, denn dafür sind sie verantwortlich. Beide Ansätze können sich ergänzen.

Auch praktisch besteht jederzeit ein Zugang zu den Akten, wenn auch etwas beschwerlicher. Die Verwaltung muss für ihre tägliche Arbeit auch auf die Akten zugreifen, dazu fordert sie die notwendigen Kopien bei der Staatsanwaltschaft an. Das kann auch der Ausschuss tun – wenn er es wirklich will.

Was getan werden kann
Für die Untersuchung des Sachverhaltes könnten folgende Unterlagen angefordert werden:

Liste der beschlagnahmten Akten

Kaufvertrag BIma / HLG:
Wie ist der Kaufgegenstand beschrieben? Wann war Besitzübergang? Wie ist die Ratenzahlung vereinbart, mit denen der Kauf den Stadtverordneten schmackhaft gemacht wurde?

Kaufvertrag HLG / Althaus/Hucke:
Wie ist der Kaufgegenstand beschrieben? Wann war Besitzübergang? Welche Besonderheiten sind sonst geregelt?

Grundbuchauszüge

Missbrauch des parlamentarischen Rechts
Das Recht auf Akteneinsicht soll vor allem der Minderheit helfen, die Verwaltung zu kontrollieren. Wenn ein Ausschuss eingerichtet worden ist und danach wird die Arbeit ruhen gelassen, wird damit das Recht missbraucht – die Aufklärung wird verhindert. Dieser Verdacht muss bei der jetzigen Vorgehensweise aufkommen.

siehe auch:
Die Rolle der HLG beim Kasernenkauf
Erfüllt die HLG ihre Pflichten?
HLG deckt den Bürgermeister
Akteneinsicht zur HLG
Eine Hand wäscht die andere, zum Nutzen von HLG und Bürgermeister
Durchsuchungsaktion beim Stadtentwicklungsverein

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