Spende als Schmiermittel? oder: Wo endet die Vertraulichkeit?
Im Bauausschuss am 15. 2. 2016 fragte der Stadtverordnete Günter Koch (FWG) nach der Spende, die Herr Schneider, der Eigentümer des Baugeländes für das Fachmarktcenter in der Kasseler Straße, an die Stadt gezahlt hatte. Die Spende soll für die Kindergärten der Stadt verwendet werden.
Bürgermeister Dr. Ritz antwortete, man habe im Magistrat darüber beraten und sich entschlossen, die Spende auf ein vorläufiges Sperrkonto zu legen, bis das Bauleitverfahren des Herrn Schneider abgeschlossen sei. Herr Schneider wünscht sich eine Planungsänderung, die ihm wirtschaftliche Vorteile sichert.
Der Magistrat wollte die Spende nicht zurückweisen, das würde nicht gut bei dem Spender und bei den Bürgern ankommen, so Dr. Ritz.
Umgang mit einer Spende
In der Stadtverordnetenversammlung sprach Günter Koch die Spendenzahlung noch einmal an. Dr. Ritz war darüber verärgert. Er sagte, Herr Schneider hätte aus Anlass seines Geburtstags an die Städte gespendet, in denen er Märkte betreibt. Die HNA berichtete, dass in Korbach und Voehl keine Spenden bei der Stadt bekannt sind.
Dr. Ritz schrieb danach alle Stadtverordneteten an, dass sie die Informationen aus dem vertraulichen Magistratsprotokollen nicht öffentlich machen dürfen. Der Bürgermeister war der Meinung, Günter Koch hätte die Information aus dieser Quelle.
In Homberg ist es ein offenes Geheimnis, dass in vielen Fällen – schon Stunden nach der Magistratssitzung – die Informationen an der Theke diskutiert werden, auch von Mitgliedern der Mehrheitsfraktionen. Die Stadtverordneten erhalten die Magistratsprotokolle gekürzt, nachdem sie geschrieben und von dem Magistrat genehmigt sind. Die Protokolle werden aber nicht nur an die persönlichen Adressen der Stadtverordneten geschickt. Es befinden sich auch Adressen bei Firmen und Verwandten im Verteiler, so dass schon auf diesen Wege die Vertraulichkeit nicht gewahrt sein kann.
Vertraulichkeit als politische Mittel
In der Vergangenheit wurde das Gebot der Vertraulichkeit immer wieder als Machtinstrument eingesetzt, ohne dass die Kriterien für die wirkliche Vertraulichkeit erfüllt waren. Belange des Persönlichkeitsrechts von Grundstückseigentum und Steuern sind selbstverständlich vertraulich zu behandeln.
DieStadtverordneten haben die gesetzliche Aufgabe den Magistrat zu kontrollieren. Wenn Spenden an die Stadt fließen, dann handelt es sich um einen öffentlichen Bereich und liegt in der Zuständigkeit der Stadtverordneten.
Zum Beispiel die rechtswidrige Veränderungssperre
Wenn Dr. Ritz meint, die Stadtverordneten an die Hessische Gemeindeordnung erinnern zu müssen, sollte er mit guten Beispiel voran gehen. Das aber tut er nicht. Ein drastisches Beispiel ist die Veränderungssperre gegen die Bauplanung auf dem ehemaligen Weckessergelände. Dr. Ritz als ausgebildeter Jurist hat die Veränderungsperre verhängt, obwohl er wusste, dass sie nicht rechtmäßig ist. Das hat er selbst öffentlich in der HNA bekannt gegeben. Dennoch hat er die Veränderungsperre nicht aufgehoben, obwohl sie bereits auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stand. Er hat die Fraktionsvorsitzenden vor der Sitzung bewegt, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen, um so die Veränderungssperre weiter aufrecht erhalten zu können.
Foto: Bäume an der Kasseler Straße, bevor sie von der Stadt beseitigt wruden. Dank an den Leser, der das Foto zur Verfügung stellte.
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