Schneider-Areal: AbwÀgungen des Planers mit Falschinformationen
Zu dem Bebauungsplan auf dem Schneider-Gelände an der Kasseler Straße/ Nordumgehung trug der Planer Herr Henke für den Bebauungsplan im Bauausschuss die "Abwägungen" zu den eingegangen Stellungnahmen vor.
Eigentlich sind die Texte des Planers nur Vorschläge und die Stadtverordneten haben das Für und Wider abzuwägen. Doch davon war nichts zu hören. Die Stadtverordneten akzeptierten weitgehend die vorgegebenen Antworten. Lediglich bei den Gebäudehöhen und dem mongolisch-chinesischen Restaurant gab es Einwände.
Bevor auf diese in einem weitern Beitrag eingegangen wird, erst einmal Informationen zu dieser Art der "Abwägung" am Beispiel Baumarkt mit Gartensortiment.
Baumarkt mit Gartensortiment
# Der erste Halbsatz der "Abwägung" ist richtig. Für den Baumarkt mit Gartensortiment ist bereits in der zweiten Änderung des Planes Baurecht geschaffen worden.
# Der zweiten Halbsatz erstaunt, der Bedarf sei "auf der Grundlage des Einzelhandelsgutachtens der Kernstadt Homberg (Efze) aufgenommen."
In dem GMA-Einzelhandelsgutachten ist das Wort "Baumarkt" nur drei Mal zu finden.
"überdurchschnittlich gut ausgestattet im Nonfood-Bereich mit mittel- bis großflächigen Betriebstypen sowohl in der Innenstadt (u.a. Kaufhaus Sauer, Fachmärkte an der Ziegenhainer Straße, zum Teil größere Fachgeschäfte in der Altstadt) als auch dezentral (u.a. Möbel Dickhaut, Herkules-Baumarkt, Efze-Center) S. 12"
"Bei Nichtlebensmitteln gute Ausstattung im Baumarkt- und Möbelsegment, Kaufkraftabflüsse in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe / Lederwaren, Elektronwaren/ Unterhaltungselektronik und Spielwaren. S. 16"
An keiner Stelle im gesamten Einzelhandelsgutachten wird ein Bedarf nach einem weiteren Baumarkt festgestellt..
Diese Aussage des Planers Henke ist frei erfunden.
Auch bei Blumen/zoologischer Bedarf heißt es
Quantitativ leicht unterdurchschnittliche Ausstattung; mehrere kleinteilige Blumenläden vorhanden, kein Zoofachgeschäft. Zoologischer Bedarf wird durch große Fachabteilung von Herkules sowie Tierfutter in Lebensmittelmärkten abgedeckt."
Die Empfehlung des Einzelhandelsgutachtes lautete:
"Kein zwingender Handlungsbedarf im Bereich Blumen / Pflanzen, qualitative und quantitative Aufwertung des Angebotes im zoologischen Bedarf (Heimtier- /Zoofachmarkt) möglich, auch dezentral, aber nicht zwingend notwendig." GMA Studie 2011, S. 41
Falsche Abwägung
Die Abwägung entspricht nicht den Erfordernissen einer gerichtsfesten Abwägung. Wieder einmal sollen die Stadtverordneten und damit die Bürger "über den Tisch gezogen werden".
Die Aussage des Planers Henke und des Magistrats sind falsch.
siehe auch: Was soll an der Kasseler Straße gebaut werden?
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