HLG bestÀtigt: Keine UmweltschÀden auf Solarpark-FlÀche
Die HLG hat im Notarvertrag bestätigt, dass "keine schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten bzw. von sonstigen Umweltschäden".
Ex-Bürgermeister Martin Wagner und andere haben genau das behauptet. Ein Solarpark durfte nach dem "Erneuerbare Energie Gesetz" (EEG) nur auf Flächen erreichtet werden, die in ihrem ökologischen Wert durch die vorherige Nutzung geschädigt waren. Eine solche Schädigung hat es auf dem Standortübungsplatz nicht gegeben. Im Gegenteil. Der größte Teil des Geländes ist als naturschutzrechliches Gebiet (FFH-GEbiet) eingestuft.
Durch die Feststellung im Vertrag ist jetzt auch offiziell bestätigt, dass der Solarpark auf dieser Fläche nicht errichtet werden durfte. Außerdem besteht so auch kein Anspruch auf eine erhöhte Einspeisevergütung für den darauf produzierten Strom. Daraus folgt, es gibt auch keine Pachtzahlung für die Stadt.
Die Reaktion von Bürgermeister Dr. Ritz
Der Bürgermeister ging sofort auf diese Darstellung ein. Er sagte: "Sie haben eine kreative Art Verträge auszulegen." Er sagte, die Aussage, dass keine Belastungen vorhanden sind, beziehe sich auf Abteilung III im Grundbuch.
An dieser Reaktion ist gut zu erkennen, wie der Bürgermeister öfter reagiert, vor allem wenn er sich argumentativ in der Enge sieht.
1. Er geht nicht auf die Argumentation ein.
2. Er versucht die Person lächerlich zu machen oder auf andere Weise zu diffamieren, die Argumente vorträgt.
3. Er gibt falsche Informationen. Das sich die Aussage über fehlende Belastungen nicht auf das Grundbuch bezieht, ist an dem Ausschnitt aus dem Vertrag eindeutig zu erkennen..
Dieses Verhalten des Bürgermeister mag jeder Leser selbst beurteilen.
Druckansicht