HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Der BĂŒrgermeister droht

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat seine Untersuchung zu dem Fördermittelantrag zur Konversion des Kasernengländes abgeschlossen. Bisher konnte nur der Antrag untersucht werden, da noch keine Mittel ausgezahlt wurden. Der Antrag erscheint nach den vorgelegten Dokumenten plausibel, er ist schlüssig. Ob die Zahlen richtig oder falsch sind, wird erst dann geprüft, wenn die Abrechnung vorgelegt wird, darauf weist die OLAF ausdrücklich hin.

"Als Ergebnis der Untersuchung konnte durch das OLAF keine vorsätzlichen Falschangaben im Antragsverfahren nachgewiesen werden. Die Angaben der Stadt Homberg (Efze) im Antrag entsprechen den Förderrichtlinien, sind plausibel und konnten durch entsprechende Dokumentation belegt werden."

Es heißt in dem Schreiben aber auch:

"Die Stadt Homberg (Efze) wurde darauf hingewiesen, dass im Falle einer Auszahlung und nach Abschluss der Maßnahmen bei Nichtbeachtung der Zweckbestimmung, Nebenbestimmungen, Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides die Zuwendung zurückgeforter werden kann."

Über diesen Sachverhalt äußert sich Bürgermeister Dr. Ritz in der HNA so:

"Es liegen keine Bedenken vor, wir dürfen die Fördermittel abrufen“, sagte Bürgermeister Dr. Nico Ritz.


Wenn sich Dr. Ritz so sicher war, hätte er die Fördermittel abrufen können, es war seine eigene Entscheidung, vorsichtig zu sein. Offensichtlich hatte er dafür Gründe gesehen, hoffte er doch im Herbst selbst darauf, aus der Sache mit Glück herauszukommen, die in der Amtszeit von Martin Wagner erfolgte.

Merkwürdiges juristisches Verständnis des Bürgermeisters

Durch die Ermittlungen der OLAF sei der Stadt ein Schaden entstanden, und er wolle prüfen, ob der Anzeigenerstatter zum zum Schadenersatz herangezogen werden kann.

"Es werde sicherlich zu prüfen sein, ob man den Schaden, den die Stadt durch das Verfahren erlitten habe, vom Anzeigeerstatter einfordern werde, sagte Ritz. „Durch das Ermittlungserfahren ist uns objektiv ein Schaden entstanden.“
Nicht nur, dass die Ermittlungen in der Verwaltung und bei der HLG Arbeitszeit und somit Kapazitäten gefressen haben, es sei auch ein Zinsschaden entstanden."

Dem Juristen Dr. Ritz sollte bekannt sein, dass es eine staatsbürgeliche Pflicht ist, bei Verdacht auf strafbare Handlung die entsprechenden Behörden zu informieren. Die Behörde, in diesem Fall die OLAF, prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, so dass eingehender Ermittlungen aufgenommen aufgenommen oder verworfen werden. Die OLAF hat sich nach der Vorprüfung entschieden zu ermitteln. Die Ermittlung beruht auf Entscheidung der Behörde und nicht auf die des Anzeigenerstatters.

Die OLAF ermuntert ausdrücklich, einen Verdacht anzuzeigen. Auf der Homepage heißt es:

Verdacht melden"Bitte verständigen Sie uns bei Verdacht auf Betrug oder sonstige schwerwiegende Unregelmäßigkeiten mit potenziell negativen Auswirkungen zulasten der EU-Mittel (EU-Einnahmen, EU-Ausgaben oder Mittel der EU-Organe und -Einrichtungen);

Meldung
Sie können unser Amt anonym und ohne Formalitäten kontaktieren. Wir erwarten von Ihnen lediglich möglichst genaue und ausführliche Informationen, Quelle

Bereits im Oktober 2014 baute Dr. Ritz diese Drohgebärde auf, mit der er wohl erreichen wollte, dass sich niemand mehr wagt, bei Verdacht auf strafbare Handlungen der Stadt tätig zu werden.

"Er werde bis zum Abschluss der Ermittlungen das bewilligte Fördergeld nicht abrufen, so Ritz. Dadurch entstehe der Stadt ein Zinsschaden, weil die Hessische Landgesellschaft in Vorleistung trete."
HNA 10.10.2014

Wenn die Hessische Landgesellschaft (HLG) mit Vorleistungen in die Finanzierung der "Ertüchtigung der Infrastruktur" eingetreten ist, beruht das auf einer Entscheidung des Magistrats, er ist dafür verantwortlich.

Finanzierung Verdacht ist nicht ausgeräumt
Der Magistrat der Stadt hat am 29.10.2012 als Projektträger eine Finanzierung vorgerechnet, die damals und auch heute nicht stimmt.

Zur Finanzierung hat sie Eigenmittel des Trägers – also der Stadt – in Höhe von rund 6 Mio. Euro angegeben. Knapp 3 Mio. Euro sollen aus den Einnahmen des Projektes finanziert werden, der Rest durch Kredite, die die Stadt aufnehmen müsste.

Am 15. Mai 2014 hatte die Stadt aus dem Projekt lediglich 634.226,19 € eingenommen. Erwartet wurden weitere Erlöse in Höhe von 1 Mio. Euro aus "Mikroalgen und BTD". Bekanntlich kam es nicht zu diesen Verkäufen. Die Firmen für Mikroalgen sind insolvent, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Der Magistrat antwortete auf eine Anfrage, wo die Kredit und Eigenmittel im Haushalt stehen, folgendermaßen.

"Die Erschließungsmaßnahmen erfolgen im Auftrag der Hessischen Landgesellschaft Kassel im Rahmen einer Bodenbevorratungsmaßnahme.
Eigenmittel der Stadt Homberg (Efze) sind nicht im Haushaltsplan der Stadt Homberg (Efze) enthalten und vorgesehen. Bei Bedarf müssen diese nach Abschluss der Bodenbevorratungsmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt werden."

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